Zitate zu Beginn des Romans

Aktuell schreibe ich an einer längeren Novelle. Gerne hätte ich dafür ein Zitat aus einem berühmten Film verwendet - vorangestellt, vor dem ersten Kapitel.
Daraus entwickelte sich folgende Problematik:

  1. Es ist gar nicht so einfach, den Rechteinhaber von Hollywood-Produktionen zu ermitteln. Wie ich gehört habe, ist dass nämlich weder die Original Produktionsgesellschaft, noch der deutsche Verleih des Streifens, sondern der Autor der Synchronisation (!). In meinem persönlichen Fall ging es um den Film Rocky.
  2. Nach langem Nachforschen, Rechteinhaber ermittelt und in einer Mail um Erlaubnis gefragt, aber keine Antwort bekommen.

Deshalb meine Fragen: Gibt es vielleicht eine Art Register, wo Rechteinhaber einsehbar sind? Und geht das großen Verlagsautoren (ich schiele zu Ihnen rüber, Herr Eschbach :wink: ) ähnlich? Ich nehme mal an, dass bei Heyne und co. eigene Rechtsanwälte beschäftigt sind, die sich Rechte einholen. Aber muss man denen (also großen Produzenten, Musik-Vertrieben) so kommen? Hat man da als einfacher Anfragensteller überhaupt keine Chance, dass die sich bei - keine Ahnung - Warner oder UniversalMusic mit einem befassen? Und eine letzte Frage: In welchen Preisregionen bewege ich mich da, wenn ich beispielsweise auf jeden Fall ein Zitat aus einem Beatles-Song in meinem Buch verwenden will?

2 „Gefällt mir“

Hallo, @Timo Mengel,
muss man, wenn man ein Zitat verwendet und es als solches kenntlich macht, überhaupt Rechte anfordern? Ist nicht gerade die Kenntlichmachung der “Ersatz” für das Recht? Wenn Du schreibst “Blablabla” (aus dem Film Rocky) und vielleicht im Impressum noch eine genauere Quellenangabe machst, reicht das nicht? Ich meine, dann müsste man ja auch in jeder wissenschaftlichen Arbeit für jedes Zitat die Rechte kaufen, oder?
Ich habe davon noch nie gehört, aber ich lasse mich gerne belehren. Vielleicht hängt es auch davon ab, wie lang das Zitat ist, aber ich habe schon Bücher gesehen, in denen vor jedem Kapitel ein Zitat aus irgendeinem Roman stand.

LG
Pamina

Wenn Du Andreas Eschbach in Deinem Thread ansprechen und sichergehen möchtest, dass er das auch sieht, solltest Du ein @ und sein Pseudonym verwenden, dann bekommt er nämlich einen Hinweis. Also @AndreasE (Sorry, Andreas, ist nur ein Beispiel.) Sonst überliest er diesen Beitrag vielleicht.

3 „Gefällt mir“

Ich sehe das wie @Pamina22 : Wenn das Zitat nicht zu lang ist und Du es kenntlich machst, sollte das reichen, vergleiche hier:

https://medium.com/uber-das-schreiben/recht-für-autoren-richtiges-zitieren-im-roman-und-blog-b2755ee1cf82

Allerdings bin auch ich auf Erläuterungen fachkundiger Menschen gespannt!

1 „Gefällt mir“

Ich glaube, dass ist leider nicht so einfach. Ich habe einen Rechtsanwalt im Bekanntenkreis, der meinte, dass man für Prosa-Texte in jedem Fall erst um Erlaubnis fragen muss. Bei wissenschaftlichen Texten wäre das was anderes, weil … keine Ahnung. Aber er hat`s sehr sinnig erklärt.

Eigentlich sollte der geschilderte Fall von §51 UrhG abgedeckt und genehmigungs- und vergütungsfrei möglich sein.
Google mal nach “uni-bremen urheberrecht 2. sonderfall zitat”
Auf der ersten gefundenen Webseite dann auf “Textzitat” klicken, dort findest Du die entsprechenden Regelungen und Rahmenbedingungen, die dabei einzuhalten sind.
Aber wie immer bei juristischen Fragen: Es kommt auf den Einzelfall an und vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Ansonsten sind für Deine Fragen sicher die Verwertungsgesellschaften (Google: Liste der Verwertungsgesellschaften) sicher noch ein guter Anlaufpunkt - oder natürlich der Anwalt Deines Vertrauens, vorzugsweise mit Expertise im Urheberrecht.

2 „Gefällt mir“

Tausend Dank. Werde ich gleich mal googlen.

Ich weiß das auch nicht, und verlässlichen juristischen Rat kann ohnehin nur ein Anwalt geben. Als Verlagsautor überlasse ich das immer den Justiziaren der Verlage; die regeln das, ohne dass ich mitkriege, wie.

Was mir nur (als Leser) auffällt, ist, dass Songtextschnipsel besonders behandelt werden. Selbst wenn irgendwo nur „Yeah! Yeah! Yeah!“ im Buch vorkommt, steht im Impressum garantiert so etwas wie: *Wiedergabe eines Ausschnitts von „She Loves You“ (Lennon/McCartney) mit freundlicher Genehmigung der Northern Songs, Ltd.
*
Bei Zitaten aus Gedichten, die im Original fremdsprachlich sind, wird meist angegeben: *Nach der Übersetzung von …
*
Bei Filmen … hmm, muss ich passen, da ist mir noch nichts aufgefallen.

Übrigens hat Dean Koontz, um solchen Problemen aus dem Weg zu gehen, eine Weile Gedichtausschnitte, die er an den Anfang seiner Romane stellen wollte, *selber erfunden *und als Quellenangabe behauptet, sie stammten aus dem Buch der gezählten Leiden, das es tatsächlich aber gar nicht gibt. (Was dann zur Folge hatte, dass ihn Leser anschrieben, wo es dieses Buch denn gäbe, und Buchhandlungen, bei denen es Leute versucht hatten zu bestellen … aber so ist eben jede Lösung Teil eines neuen Problems. :kissing: )

Könnte man aber mit Filmzitaten bestimmt auch machen … :wink:

image.png

3 „Gefällt mir“

Selbst wenn es nicht klappt und du darauf verzichtest. Das macht nichts. Kaum jemanden interessiert das Zitat am Beginn eines Kapitels und noch weniger können sich am Ende des Kapitels noch an das Zitat zu Beginn erinnern, oder ob es überhaupt eins gab. Autoren nehmen solche Sachen viel zu wichtig, die Leser interessiert es meistens weniger. Ich habe deutlich mehr Bücher gelesen als geschrieben, ich weiß, wovon ich spreche.

1 „Gefällt mir“

Frank Herbert macht das in Dune - Der Wüstenplanet auch. Allerdings ist das Fantasy und damit ist schon klar, dass es das zitierte Buch nicht gibt.

LG

Pamina

Das ist Science Fiction!

Ein Fan, dem das wichtig ist :slight_smile:

8 „Gefällt mir“

Ich habe sehr viele Bücher gelesen und noch keines (fertig) geschrieben. Ich weiß auch, wovon ich spreche. Zitate am Anfang, wenn sie denn passen, interessieren mich und begleiten mich durchaus bis zum Ende einer Geschichte.

4 „Gefällt mir“

Das weiß man ja eigentlich erst hinterher. Zu einem Zeitpunkt, wo **ich **sie längst vergessen habe. Dann kann ich sie maximal beim zweiten Lesen genießen. So denn sie denn gepasst haben.
:smiley:

Aber du kennst den Anfang der Geschichte noch, wenn du am Ende anlangst? :scream::slight_smile:

Wenn das Buch gut war, ja. Wenn es so mittel war, dann geht’s schon los mit den Erinnerungslücken. Habe mir neulich ein E-Book ein zweites Mal gekauft, weil ich nicht mehr wusste, dass ich es schon besaß. Sogar eins vom Lieben Gott. :kissing:

1 „Gefällt mir“

Danke für den Hinweis. In meiner Geschichte kommen auch Film- und Musiktitel vor. Da muss ich mal schauen, ob ich das so verwenden kann.
Ein Beispiel:
Im Autoradio erklang ein Oldie von John Denver. Laura drehte die Musik auf und wir sangen laut den Refrain mit. »Country roads, take me home to the place I belong, …«

Ja. Ich habe mal ein Buch gelesen, in dem viele Anspielungen auf “Star Wars” vor kamen. Eine Kapitelüberschrift lautete:
Das Imperium verteilt Bierduschen
Ich fand ganz witzig …

Aber Achtung, man muss die Genehmigung aber schon *wirklich *haben! Sonst kommen böse Briefe von irgendwelche Anwälten …

Die habe ich nicht.
Dann kann ich das - wie in meinem Beispiel - nicht machen. Schade. :frowning:
Die Songs passen so gut zu den jeweiligen Situationen. Ich dachte halt, Radio anmachen, CD in den Player legen, am Lagerfeuer klimpern, das macht man im echten Leben ja auch.
Den Interpret und Songs sollte man aber doch nennen können? Nur eben keine Textzeile. Oder?

Ich weiß nicht, wie viele unter den Forumsmitgliedern ihre Bücher tatsächlich veröffentlichen. Zumindest für alle die, die erst einmal schreiben und auf einen Verlag hoffen, sollte es praktikabel sein, das gewünschte Zitat zu verwenden und den Rest, sprich, das Rechtliche, einem etwaigen späteren Verlag zu überlassen? Für Selfpublishing ist das allerdings natürlich keine Lösung.

Was ich noch gefunden habe:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Zitieren-in-Romanen--f209994.html

Zitat daraus: „Unterstellt, es liegt Urheberrechtsschutz vor, ermöglicht das Gesetz zunächst unter den strengen Voraussetzungen des Zitatrechts gemäß § 51 UrhG dennoch eine Nutzung auch ohne Zustimmung der Urheber. Diese Erlaubnis geht aber nur soweit, wie die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. So genannte „Kleinzitate“ (§ 51 Nr. 2 UrhG ) sind zulässig, wenn lediglich einzelne Ausschnitte eines fremden Werkes nach dessen Veröffentlichung in ein eigenes Werk übernommen werden. Voraussetzung ist dabei aber eine eigene geistige Auseinandersetzung mit dem Zitat bzw. eine Einbindung in ein neues, eigenständiges Werk. Das Zitat darf also nicht nur benutzt werden, um sich eigene Ausführungen zu ersparen, sondern es muss in der Regel als Beleg oder Erläuterung des Inhalts des eigenen Werkes dienen. Zudem muss das Zitat unverändert übernommen werden, als Zitat kenntlich gemacht werden (z.B. durch Anführungsstriche) und die Quelle genannt werden."

Klingt zunächst mal gut, andererseits: Habe gerade „Tintenherz“ von Cornelia Funke zur Hand genommen, weil ich mich daran erinnerte, daß sie jedem Kapitel ein Zitat vorangestellt hat. Hinten findet sich ein Anhang mit sämtlichen Quellen und dem Dank an die Lizenzgeber; darunter auch Werke, die älter als 70 Jahre sind, bspw. eines von Oscar Wilde - muß sich also auf eine jüngere Übersetzung beziehen. Hätte sich der Verlag sicher gespart, wenn es nicht nötig gewesen wäre. Insofern fürchte ich, daß ein Zitat vor dem Kapitel keine ausreichende „geistige Auseinandersetzung“ darstellt.](‚http://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html‘)

3 „Gefällt mir“

Ja, Interpreten und Songtitel zu nennen ist meines Wissens unproblematisch.

1 „Gefällt mir“

Aber nur, wenn der Leser die Songs auch kennt. Bei mir wäre das mit Sicherheit nicht der Fall, denn ich höre so gut wie nie Musik und kenne daher auch so gut wie keine Song-Titel. Und wenn mich die Handlung im Buch interessiert, wäre mir die Musik wahrscheinlich ziemlich egal.

LG
Pamina

1 „Gefällt mir“