Selfpublishing und Marketing unter Pseudonym: Vertretbar oder problematisch?

Genau, denn KDP tritt nicht als Verlag auf, ist nur ein Dienstleister. Und ja, für Website und Social Media braucht man auch ein Impressum. Insgesamt ist wohl schon so, dass all die Dienstleister im SP-Bereich halt vorrangig eben solche sind, auch wenn man z.B. bei BoD etc. die als „Verlag“ angeben soll. Bei Werbung helfen die einem nicht und anderweitig kann man dieses Impressum auch nicht verwenden.

Vielleicht, wenn Du Dich mit Datenschutzbestimmungen gut auskennst und ein paar Räume hast, die Du Deinen Kunden bei Bedarf zur Verfügung stellen kannst …

Ja, warum nicht? Momentan ergibt sich für mich nicht, warum man für so einen Service fünf bis zwanzig Euro pro Monat (!) nehmen sollte. Sinn würde vielmehr eine Abrechnung pro Postzustellung machen. Egal… anderes Thema. :smiley:

Es steht im Grunde alles auf der Seite, die Du mit dem zweiten Link oben von mir aufrufen kannst. Ich habe das Thema auch schon mehrfach geprüft und lande immer wieder bei so einem Service, weil es anders nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Amazon macht da meines Wissens keine Probleme, aber die Konkurrenz ist mit Abmahnungen schnell dabei und dann wird es halt noch teurer.

Das Problem ist, dass ich von so einem Anbieter nicht erwarte, dass er mir eine andere Option aufzeigt als die, sein Angebot zu buchen. Ich habe mir gerade einen anderthalbstündigen Podcast mit einem Rechtsanwalt angehört, nach dem es nicht so klingt, als müssten es Geschäftsräume sein. Wenn ich das richtig verstehe (!), geht auch eine Privatperson, die von mir die Vollmacht besitzt, Postsendungen entgegenzunehmen, bspw. Einschreiben. Und ich muss nicht in diesen Geschäftsräumen anzutreffen sein… es muss nur die Möglichkeit geben, das zu tun. Heisst: Es darf kein virtuelles Büro sein. Wenn also bspw. eine Freundin sich bereit erklärt, Postsendungen für mein Pseudonym zu empfangen, an ihrem richtigen, ordentlichen Briefkasten mein Pseudonym mit anbringt und auch die entsprechende Vollmacht besitzt, dann spricht - so weit ich das verstehe - nichts dagegen. Es geht ja letztendlich darum, Erreichbarkeit zu gewährleisten. Wenn die Freundin als c/o angegeben ist, dann bedeutet das ja genau das.

Bei tredition kostet der Impressumsservice für 10 Buchprojekte einmalig 99€.

LG
ThAchi

Man kann ja Amazon für vieles verantwortlich machen, aber doch nicht dafür, dass sie deine Impressumspflicht nicht umsetzen. Wenn du dein Buch ohne Impressum beim örtlichen Copyshop vervielfältigst und dann auf einem Flohmarkt verkaufst, ist der Copyshop wohl auch kaum in der Verantwortung. Und auch nicht zuständig, dir ein Pseudonym zu verwalten. Der Sinn eines Impressums hat meiner Meinung nach bei dem ganzen üblen Zeug, das so im Internet verbreitet wird, eher zugenommen. Es soll eben die Verantwortung des Urhebers ein Stück weit forcieren. Wenn es so simpel wäre, sich davor mit einem Pseudonym zu drücken, wie es bei manchen Diensten mit einem Usernamen ist, käme vermutlich vergleichbarer Inhalt zustande. Bei einem Verlag geht der Verleger in die Verantwortung für die Inhalte, daher hat er auch das letzte Wort darüber und daher steht er auch im Impressum. Wenn du ein Gewerbe eröffnen möchtest, indem du einen günstigen Impressumsservice anbietest, dann mach das doch. Wenn du denkst, dass dir dabei nur Kosten entstehen, wenn du Post weiterleiten musst, dann mach doch so ein Angebot. Das fänden viele super und würden drauf einsteigen. Wunder dich nur nachher nicht, wenn du keine Einnahmen hast, weil solche Post so gut wie nie vorkommt und dir trotzdem Aufwände und Kosten entstehen, weil alle möglichen Stellen wegen deines Gewerbes bei dir anklopfen - von der GEZ über die VBG (mit Zwangsmitgliedschaft), der Arbeitsagentur (auch wenn du gar keine Angestellten hast) bis zum Finanzamt. Ganz nebenbei müsstest du vielleicht auch für diese Tätigkeit ein wenig Werbung machen … und natürlich eine Ladungsfähige Adresse angeben, haha.

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Das wären ja 10€ pro Buch und extrem fair. :slight_smile:

Das Problem sind tatsächlich die Abmahnanwälte. Es geht ja noch weiter. Digitale Bücher müssen immer - und verlegte Bücher ab einer Serie von 20 Stück, immer an die Landes und evtl. Stadtbiliothek geschickt werden - damit sie es einscannen und für die Nachwelt aufheben können. Diese Strafen für Nichteinhalten sind drakonisch - aber laut Recherchen sind die Bibliotheken sehr fair und melden sich, falls du es versäumst und bekannt geworden bist - mehrfach bei dir. Bei deinem Impressum :smiley:

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Wäre mir neu. Nationalbibliothek (2 Exemplare) und Landesbibo (1-2 Exemplare, je Land). Bußgeld geht bis 10.000 Eur. Ist aber wohl noch nie verhängt worden.

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Ähm, die beiden meinte ich :stuck_out_tongue:
Ich glaube BoD macht das für dich. Bei KDP muss man sich selber darum kümmern. Bei KDP landet man aber nicht in der VLB (glaube ich) daher ist man dort im Nebel …

Achtung, das gilt auch nur für das Buch selbst - nicht für das Marketing über eine eigene Homepage oder bspw. Social Media Kanäle (also Telemedien).

Hab ich doch gar nicht? Sogar ganz im Gegenteil: Ich habe ganz deutlich gemacht, dass ich selbst zu naiv war und die Formulierung zu meinen Gunsten ausgelegt habe.

Ich bin manchmal naiv, aber nicht vollständig ungebildet.

Wo wäre das Problem? Ich habe nicht geschrieben, dass ich so einen Service unter meinem Pseudonym anbieten würde.

Laut dem Podcast gibt es da inzwischen eine neue Gesetzgebung, die das schiere Abmahnen unmöglich macht. Hier ist die Folge, wenn das für andere auch spannend sein sollte.

Auch das übernehmen manche Selbstverlage wie BoD oder tredition automatisch für dich.

LG
ThAchi

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Das ist sogar nicht nur faktisch so (ja, kein VLB, daher keine automatische Info an die DNB), sondern tatsächlich eine Grauzone, weil sich die Lieferpflicht auf Bücher mit Deutscher ISBN (ist hier nicht der Fall nach meinem Verständnis) oder bei Inverkehrbringung in Deutschland (was ist „in“ bei einem Onlinehändler, der in den USA sitzt…?). Noch grauer ist die Zone da bei Ebooks, die nicht mal eine Amazon ISBN haben. Allerdings gilt die Einlieferpflicht grundsätzlich auch für EBooks (was sogar per Upload geht).
Alles keine Rechtsberatung.

Sry. fürs Korintenk… aber „Selbstverlage“ sind das nicht. Man kann nur sein eigener Selbstverlag sein. Nach meinem Verständnis sind es gar keine Verlage, sondern Dienstleister. Ein Verlag bezahlt den Autor. Bei einem Dienstleister ist es andersrum. Insbesondere übernehmen beide auch nicht das verlegerische Risiko, stehen nicht für die Inhalt ein und sind daher nicht im Impressum als Verlag zu nennen, sondern der Autor.
Keine Rechtsberatung

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Solange klar erkennbar ist, dass der Autor ein Pseudonym verwendet hat, ist es keine Lüge.
Jeder hat das Recht, zu entscheiden, welche persönlichen Informationen er öffentlich macht und welche nicht.
Es gibt verschiedene Gründe, ein Pseudonym zu wählen (die mich alle nichts angehen) und sie sind zu respektieren.
Dein Tattoo lässt sich übrigens mit Camouflage überdecken.

In dem Moment, wo du anderen etwas verkaufst, legst du das Recht ab auf deine „freie Information.“ Die einzig mir bekannte Art des echten (und rechtssicheren) Pseudonyms wäre über einen echten Verlag oder Agenten, der dann im Impressum steht und alle Anfragen bearbeitet. Und hier muss man direkt aufpassen, denn früher war bei den Verträgen oft so, dass du die Rechte an deinen Text an den Verlag oder Agenten abtrittst - er haftet ja für dich. Du bekommst Tantiemen oder einen Erlös, der im Vertrag steht. Das kann z.b heißen - wenn nie über Verfilmung, andere Sprachen etc. gesprochen wurde, du keine Recht an deinen eigenen Text hättest - außer es ist so vereinbart.

Das alles klingt sehr ernst, aber es ist ein überschaubares Thema :slight_smile: Macht euch nicht verrückt.

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Nein, das ist in Deutschland leider nicht richtig, weil wir das Telemediengesetz u.a. haben. Es gibt hier eine ImpressumsPFLICHT. Ich MUSS meinen bürgerlichen Namen (oder eben den einer c/o-Person), meine Anschrift und ggf. auch eine E-Mail-Adresse (okay, das ist jetzt weniger ein Problem) preisgeben.

Respektieren tut in diesem Fall die gewünschte Anonymität niemand… erst recht nicht, wenn damit ein werbender Gedanke einhergeht. :slight_smile:

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Als ich das vor 4 Jahren mit einem Fachanwalt besprochen habe, hat er mir seine Kanzleiadresse angeboten und den passenden Service dazu. Das war allerdings deutlich teurer, als der Dienst, den ich oben verlinkt habe.

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Und da man realistisch betrachtet mit einem Debüt schon praktisch weder eine Agentur noch einen Verlag findet, kann man sich schon ein wenig verrückt machen, wenn man möchte. :smiley:

Pseudonyme nerven ein bisschen :slight_smile: Ich habe schon von Verträgen gelesen, bei dem das Pseudonym an den Verlag gekoppelt wird. Und dann haut dein Buch voll rein und du kommst nicht weg :wink:

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Hier findet man einen spannenden Bericht über einen wohl recht etablierten Impressumsservice, der trotzdem Betrug war.

(Dort wird übrigens in einer Aufstellung mehrerer Anbieter auch Papyrus aufgeführt - mit dem Zusatz „Nimmt nichts mehr an“… neu ist die Idee also insgesamt nicht. ^^ )

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