Ich stimme euch zu. Allerdings ist es beim Dressurreiten ähnlich. Man muss eine Aufgabe möglichst fehlerfrei präsentieren. Ausgerechnet in den unteren Klassen wird jedoch auch der Gesamteindruck mitbewertet, was zwar nicht in einer eigenen Note/Punktzahl ausgedrückt wird, aber: Hat das Pferd einen verschmutzten Schweif oder das Jacket des Reiters ein Loch, wird man nie gewinnen, egal wie perfekt die Dressuraufgabe umgesetzt wurde.
Bei den Profis dürften solche „Vergehen“ überhaupt nicht ins Gewicht fallen.
Hier ist die Antwort:
dein Buch ist regulär im VLB gelistet und auf der öffentlichen Rechercheplattform des VLB (www.buchhandel.de) über die ISBN (ohne BIndestriche) auffindbar: buchhandel.de
Es ging mir nicht um den qualitativen Anspruch, die ‚fehlerfreie‘ Präsentation, da bin ich voll dabei. Ich formuliere es mal überzeichnet plakativ:
Ist das Buch eines Teilnehmers per se schlechter und vom Ausschluss bedroht, nur weil er oder sie sich einen professionellen Dienstleister für die optische Gestaltung nicht leisten kann und auch selbst kein Händchen dafür hat und sich, um dem Anspruch zu genügen eines KI-Tools bedient? Ist diese Haltung nicht recht arrogant gegenüber Teilnehmern, deren eigentliches Metier das Schreiben ist? Es gibt viele Wege zu dem stimmigen Gesamtbild Buch!
Die Büchse der Pandora (KI) ist längst geöffnet und es ist rückständig, sie (für die Covergestaltung) einfach zu ignorieren. Aber das Regelwerk bedarf der ständigen Anpassung (transparente, auffällige Kennzeichnungspflicht, Urheberproblematik etc.). Eine allgemeine Verteufelung wird den Anforderungen jedoch nicht gerecht und ist wirklichkeitsfremd. Schließlich schreibt sich ein gut funktionierender Prompt nicht von alleine. Dass fünffingrige, dreiarmige, zweiköpfige Menschen aus dem KI-Generator inakzeptabel sind, ist allen klar – genauso aber auch weniger talentierte, handgezeichnete Bleistiftbildchen lieber Verwandter. Das sind faktische Bewertungskriterien.
Ich stimme Heather zu. Es ist praktisch kaum herauszufinden, ob jemand KI in der Covergestaltung einsetzt, da inzwischen schon ‚profesionelle‘ Adobe Programme KI unterstützend ins Bilderwerk eingreifen, die wiederum von Profis genutzt werden. Das heißt, du machst z.b ein Foto, veränderst aber per KI die Wetterlage und Stimmung.
Wer z.b die KI Bildgenerierung Mindjourney bezahlt, erhält angeblich Rechte an seinen erzeugten Bildern. Dürfte er dann mitmachen?
Aber ich sehe das nicht so kritisch. Da der Selfpuplisher Verband mit dem Wettbewerb 50% der Selfpuplisher (KDP Leute wie mich ) ausschließt, wundert es nicht, dass sie weitere 40% mit ihren „professionelles Cover, aber bitte nicht mit Tools“ reduzieren.
Man sehe sich mal Bilder der Fantasy oder SciFi Branche vor 15 Jahren an. Selten gab man sich ‚wirklich Mühe‘, da Verlage da auch nicht gerne große Mengen Geld ausgeben. (So war zumindest mein Eindruck)
Das habe ich jetzt auch mal getan. Inklusive einer Liste mit den ISBN-Nummern, wie sie mir bei Veröffentlichung von epubli mitgeteilt wurden. Mit Ausnahme des einen finde ich die anderen beim VLB nicht - egal ob ich die ISBN mit Bindestrichen oder ohne angebe.
Mal sehen, was ich für ne Antwort kriege.
Tja, siehe oben. Die schreiben einfach, es ist gelistet.
Ich hatte dich genau in diesem Sinne verstanden und wollte nur ein weiteres Beispiel für eine verschobene Bewertungssicht liefern.
Mich wundert heutzutage gar nichts mehr.
Habe die Antwort schon (scheint automatisch generiert zu sein)
Alle bei uns veröffentlichten Printbücher melden wir automatisch beim VLB, wenn du sie neu veröffentlichst. Sollte dein Titel jedoch innerhalb von 6 Monaten keinerlei Verkäufe verzeichnen, wird der Titel automatisch beim VLB archiviert. Dadurch bleibt er weiterhin auffindbar und kann auch wie gewohnt noch über den Handel bestellt werden.
Ich habe das überprüft - zwei haben ich im Archiv gefunden, die anderen fehlen komplett.
Ich habe erneut darauf hingeweisen - wieder abwarten.
Es ist auch einfach Unsinn. Ki kann helfen einen guten Ersteindruck vom Cover zu entwerfen, damit kann man ja immernoch zum Künstler gehen.
Als Beispiel: Wolfgang Hohlbein (einer der meist gelesenen Fantasy Autoren aus Deutschland) sein Buch „Der Greif“ Dort geht es um einen „albtraumhaften Greif, der aus einer Zwischendimension die Bewohner eines Hauses Heimsucht - Protagonist 14 Jahre alt“ Das Buch ist düster, aber eher auf Spannung geschrieben.
Die Cover in Laufe der Zeit:
Von „wir malen einen Falken in Arizona“ zum „Greif? Ist das nicht der freundliche Harry Potter Gesell?“
ist vage das mittlere Cover noch das passende. Aber Mühe hat sich keiner gegeben, und das für Wolfgang Hohlbein
Ich habe Chat Gpt Hohlbeins Greifen (aus seiner Datenbank charakterisieren und ein Bild erstellen lassen.)
Das ist jetzt noch kein Cover - aber mit dem Bild könnte der Autor zu seinem Künstler gehen und sagen „So sieht mein Monster im Buch aus. Aber ich hätte gern folgendes anders …“
Und Chat GPT ist nichtmal ein sonderlich guter Bild Generator (verglichen zu Mindjourney und andere)
Tomaten auf den Augen - sind alle gelistet. Aber eben im Archiv. Das scheint zur Einreichung nicht zu genügen. Egal, eines habe ich eingereicht.
Worüber hast du gesucht? Ich finde weder über die Website von VLB noch über VLB-TIX einen Eintrag.
Hab mich auch aus olympischen Gründen angemeldet.
Genau, unter Gold fange ich gar nicht erst an.
Ich will immer Vierter werden.
Bin zu faul, aufs Treppchen zu klettern.
Ich denke mal, dass es darum geht, die Leistung von Menschen einzuschätzen, und nicht die von selbstständig handelnden Maschinen, wenn auch der Mensch hier eine Auswahl trifft. Insofern stehe ich hinter dieser Forderung, nur maximal Teile des Covers KI-generiert zuzulassen.
Einerseits wehren sich viele Schreibende, dass KI-Romane in den Handel kommen. Wenn für mich das Schreiben ein Hobby bleiben soll, hat KI darin nichts zu suchen außer, sagen wir mal, eine Rohübersetzung in eine andere Sprache.
für mich auch. Hätten sie einfach „Covergestaltung“ geschrieben, und wirklich schlecht gemachte Cover als Kriterium (wenn auch nicht als alleiniges K.O. Kriterium) herangezogen, wäre das für mich ok. „Professionalität“ zu verlangen, ist dagegen für mich ein Ausschlusskriterium, denn ich mache meine Cover selbst und bin eben kein Profi. Genau wegen dieser Regel nehme ich auch erst gar nicht teil. Schade.
Ich nehme teil. Wieso denn nicht? Es gibt doch nichts zu verlieren. Ob nun professionell gestaltetes Cover oder nicht. Ich habe für meinen Roman ein Foto gemacht von einem Friedhof und dann mit einer Schrift versehen. Mir gefällt es. Anderen möglicherweise ja auch.
Das kann wohl in der Kürze der Zeit kaum eine Jury erkennen, wie viel Leistung von Mensch oder Maschine beteiligt war. Soweit ich weiß, sind in diesem Jahr erstmalig KI-generierte Cover explizit unerwünscht. Doch wo ist die Grenze?
Die Jury filtert vermutlich nach (Zeit-) Geschmack und Stimmigkeit der Cover vor. Das ist ja auch okay! Aber die Herkunft eines Siegertitel-Covers als Auswahlkriterium zu fixieren, geht an der Wirklichkeit des Buchmarktes (Publikumsverlage arbeiten längst mit KI-Tools) vorbei und offenbart sich doch oft erst durch einen Blick ins (hoffentlich ehrliche?) Impressum. Der Wettbewerb wünscht sich Vielfalt und sollte sie auch akzeptieren oder transparenter definieren. Da aufgrund der Fülle der Einsendungen Feedbacks naturgemäß nicht möglich sind, erfährt kein Teilnehmer, warum er/sie nicht weiter kam.
Das fällt in eine gänzlich andere Kategorie, da es sich zumeist um lieblose KI-Inhalte/Texte handelt, Massenware, die mit Standard-Covern einheitlichen Stils versehen werden.
Darüber hatte ich gesucht und war auch fündig. Dennoch meinte die Plattform LeseHits, es wäre nicht gelistet. Epupli wiederum bestätigte, dass es doch gelistet ist.
Also habe ich bei LeseHits angerufen und einen sehr netten Mitarbeiter gesprochen, der sich die Sache angeschaut hat. Es stellte sich als Systemfehler heraus, den er umgehend behob. So geht Service.