Du denkst, du kämst bei einer entsprechenden „Anklage“ vor ein ordentliches Gericht, wo du objektive Beweismittel vor einem neutralen Richter ausbreiten kannst.
Aber tatsächlich kämst du einfach vor das Social Media Gericht.
Ja, das stimmt! Für mich bin ich sicher, aber vor den sozialen Medien hilft das nicht! Die sind gnadenlos. Da reicht ein Funken und schon brennt die Luft.
Egal in welche Richtung.
Das war ich schon. Gleich mit meiner ersten Leseprobe.
Mahlzeit an alle Mitschreiberlinge.
Zum Glück hast du dich von diesem Sturm nicht beeindrucken lassen und hast weitergeschrieben.
Das Düsseldorfer Urteil hat aber noch weitergehende Auswirkungen. Das Gericht sagt, wenn man ein KI-Bild auf Gruund eines Fotos erstellt, dann ist das keine verbotene Kopie, da das Gesetz bloße Ideen, Themen oder Motive nicht schützt. Damit ist auch das ewige Genörgel, vom Plagiat vom Tisch.
Dies ist kein Strafrecht, sonder Zivilrecht. Hier gibt es keine Unschuldvermutung. Hier geht es um Urheberverletzungen und nicht um übler Nachrede. Nebenbei, in ein paar Jahren wird der Vorwurf KI genutzt zu haben, genauso lächerlich wirken, als wenn man das Internet oder den Computer nutzte.
Beispiel:
Du veröffentlichst dein Buch. Jemand anderes verkauft es unter seinen Namen. Jetzt klgst du und der andere Behauptet, du hast kein Urheberrecht.
Jetzt muss das Gericht entscheiden, wer recht hat. Der Andere verweist jetzt auf das Münchener Urteil und sagt dein „KI-Werk“ wäre gemeinfrei. Du sagst es wäre kein „KI-Werk“. Jetzt muss das Gericht entscheiden. Du kannst es jetzt dem Zufall überlassen, sprich KI-Dedektoren oder „Experten“, die glauben an der länge des Gedankenstriches KI zu entdecken. Oder die legst deine Unterlagen auf dem Tisch.
Ich selber nutzte TortoiseSVN. Nicht deswegen, sondern weil es ein gutes professionelles Versionsverwaltungtool ist. Aber bei so etwas hilft es auch.
Ich kann es nur wiederholen: Wenn die Autorin nicht die Zeit aufbringen will, ihr Buch selbst zu schreiben, dann will ich auch nicht die Zeit aufbringen, es zu lesen.
@Orlando Ich glaube, es geht mehr darum, was geschähe, wenn jemand bei Dir auf den Trichter käme, auf irgendeiner SoMe-Plattform zu posten, der Kommafehler auf Seite x und der Gedankenstrich auf Seite y käme dem Jemand suspekt auf KI-Generation vor, ob das anderen auch so geht? Ja klar, schreien weitere und zack, bist Du derjenige, der beweisen soll, dass es Dein Gedankenstrich ist. Und das funktioniert nicht. Weil vielleicht auch Dein Gedankenstrich einer KI (irgendwo in den Weiten des räuberischen Netzes) beigebracht hat, wie toll Gedankenstriche sind. Ich liebe Gedankenstriche btw.
Es ist absurd.
Ich hoffe wirklich, dass sich das juristisch bald löst und diese Verdächtigung tatsächlich zum Verfolgen als „üble Nachrede“ oder whatever ausreicht. Dann stehen auch Verlage hinter den Autorinnen. - Dass manche das Ich-lass-komplett-KI-schreiben-Geschäftsmodell schon entdeckt haben und ohne Scheu vermarkten, zeigt doch nur, wie albern die Verfolgung von vermeintlicher KI-Nutzung ist, wenn sie gleichzeitig USP sein kann.
Hinter den Autoren etwa nicht?
Vielleicht müssen wir uns einfach mal alle entspannen. In meinen Augen ist es viel unschöner, wenn dir jemand eine schlechte Bewertung gibt, weil er blöd ist. „Ich mag eigentlich kein Fantasy, hab mirs aber trotzdem mal gekauft. Und jetzt find ichs Scheiße - 1 Stern“.
Ich hab in einer Facebookgruppe einer Tussi geschrieben, die völlig aufgelöst war, weil irgend ein KI-Detektor ihre Masterarbeit als zu 68 % KI-generiert ausgewiesen hat. Ich hab dann durch den gleiche Detektor mal ein Sachbuch aus Google Books von vor 20 Jahren checken lassen: 89 % KI-generiert.
Und zum Thema Gedankenstriche: Ich mag sie auch. Wenn jemand einer KI sagt, sie soll keine verwenden, dann verwendet sie keine. Das ist also bestimmt kein Nachweis von KI.
Wer so etwas macht, ist nicht ganz bei Trost. Das grenzt an Absicht in Richtung: „Hab ich ja gleich gesagt.“
Ein solcher Fall wurde in einer Autorengruppe bei Facebook diskutiert.
Mir selbst ist es passiert, dass ich Testleser für meinen Band 4 gesucht habe. Ein anderer Autor, der wollte, dass ich den Anfang (die Leseprobe der Leseprobe) für ihn umschreibe, obwohl er sich nicht mit der Story beschäftigen wollte, hat darauf hin meinen Band 1 mit 1 Stern bewertet.
„Musste irgendwann aufhören zu lesen.“ Ja natürlich musste er aufhören zu lesen. Er hatte das Ding ja gar nicht gekauft und war auf die Leseprobe beschränkt.
Ich hab Amazon gegenüber alles nachgewiesen. Die Diskussion, die gleiche Wortwahl in der Facebook-Diskussion (allerdings zu Band 4), die Zeit. Und das Profil des Bewertenden hatte nur 1 oder 2 Sterne-Bewertungen vergeben. Sie haben sich nicht erweichen lassen. Heute existiert diese Bewertung aber nicht mehr. Haben sich vielleicht doch noch weitere beschwert.
Bleiben also noch zwei negative Bewertungen, die auf eine Kollegin zurückgehen, mit der ich auf Arbeit Ärger hatte. Was Bewertungen betrifft, bin ich wirklich desillusiniert. Wir Hobby-Autoren haben ganz andere Probleme als KI.
Ich glaube tatsächlich, dass die Köpfe von Autoren weniger schnell rollen könnten; hoffe aber, mich zu irren. Also nee, das klingt jetzt komisch. Ich hoffe, dass gar keine Köpfe rollen.
die Schwimmprobe:
Du kannst gefesselt schwimmen? HEXE! Auf den Scheiterhaufen mit dir!
Du gehst unter und ersäufst?
Pech gegabt. Der Herr wird sich schon deiner annehmen.
Da ich aufgrund meiner Arbeitsweise jederzeit und lückenlos dokumentieren kann, dass ich in keiner Phase meines Schreibprozesses KI verwende, wäre mir ein Shitstorm auf Social Media schlicht egal. Im Gegenteil. Er ließe sich durchaus nutzen, um Sichtbarkeit und Reichweite zu steigern. Zumal ich nicht vom Schreiben leben muss.
Ansonsten: Ich kann nicht erkennen, dass die KI-Slop-Produzenten bspw. auf Amazon KI als USP nutzen. Die Basis ihres Geschäftsmodells ist simpel: jedes Jahr ein paar Hundert oder Tausend KI-generierte Machwerke raushauen und darauf spekulieren, dass von jedem Titel eine Handvoll gekauft werden. Mehr ist nicht nötig. Denn das genügt, um einen stetigen Cash-flow zu generieren.
Was die gesetzliche Einhegung des Problems betrifft, muss man abwarten. Das wird sich zwischen der EU-Bürokratie und den Techkonzernen abspielen. Und das kann dauern.
„Der starke [Mann] ist am mächtigsten allein.“
(Schiller, Tell)
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Mit einem Anwalt hatte ich dazu ein spannendes Gespräch. Seine Logik: Du entwirfst den Plot, die Figuren, etc, dann hilft dir die KI bei der Story. Damit ist es schützbar. Es ist eine Frage wer sich den Anwalt leisten kann der es durchklagt, wenn dich einer kopiert.
[Laienmeinung, keine Rechtsberatung:]
Es kommt auf die Schöpfungshöhe an.
Ob dein entworfener Plot und deine Figuren schon eine ausreichende Schöpfungshöhe haben, wird vermutlich stark vom Einzelfall abhängen. Wenn dein Plot beispielweise ein typischer Liebesroman ist, liegt meiner Meinung nach die Individualiät und Schöpfungshöhe erst in der Umsetzung (Sprache, Stil, Dialoge), nicht schon im Plot und den Figuren.
Dann dürfte jeder Vorabendkrimi gemeinfrei sein, oder?
Die Plots der meisten Vorabendkrimis wohl schon - viele Plots wiederholen sich ja auch häufig, ohne dass deshalb wegen Urheberrechtsverletzungen geklagt wird.
Es geht hier nicht um eine vermeintliche Qualität. Nicht schutzfähig sind das Thema und das Motiv. Das Thema Verbrechensaufklärung und das Motiv ein Toter auf dem Teppich kann man nicht schützen lassen.