Richtlinie zu AI-Texten im Forum

Ist das Gerücht einmal in Umlauf gebracht (ich sehe gerade die Meisterzeichnung von A. Paul Weber vor meinem geistigen Auge), ist der Drops doch schon gelutscht – egal, was man im Nachgang erklärt. Die Masse hält sich leider an: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer“. Deshalb lieber schon zu Beginn etwaigen KI-Support benennen oder, besser noch, gänzlich vermeiden. Vor allem nicht voreilig über Autoren richten, weil man einen suspekten Gedankenstrich ausgemacht hat. :wink:

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Hi Suse, sammle doch einfach die automatisch erstellten Sicherheitskopien von Papyrus in chronologischer Reihenfolge. Im Zweifelsfall ließe sich damit Entstehung deines Werkes/ deiner schöpferischen Tätigkeit ganz gut darlegen/beweisen.
Ansonsten - nicht wahnsinnig machen lassen von dem ganzen Krampf …

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Nö. Ich sammele keine Daten, die ich nicht brauche.

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Ich wünsche dir und allen anderen Autoren, das wir niemals in die Bedrängnis der Beweispflicht geraten. Sollte das zum Usus werden, höre ich auf zum Schreiben … aber dennoch wäre der Aufwand nicht soooo groß. Und haben ist immer besser als brauchen :wink:

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Ja, da wurde das Thema auch ausreichend diskutiert.

Der Beweis einer generellen Nicht-Nutzung (generell, nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, dort gibt es Alibis) ist prinzipiell nicht zu führen. Und sollte auch nicht nötig sein, da, wie oben schon erwähnt, aus sehr guten Gründen, wie eben auch dem Grund der Unmöglichkeit des nicht-Beweises juristisch die Unschuldsvermutung zu gelten hat.
Dass die öffentliche Meute das anders sieht, ist leider auch eine traurige Wahrheit. Dass wir uns seit wenigen Jahren auch vor Gereicht wieder in die Richtung bewegen, nicht mehr objektive Tatbestände, sondern innere Haltungen zu bewerten, leider auch.
Nicht nur bei KI. Ich gehe mal auf dünnes Eis: Nach dem neuen Gesetzentwurf von Fr. Hubig wird wohl ein Kompliment zur strafbaren Belästigung „wenn es unerwünscht ist“. Es geht also nicht mehr um das, was getan wurde sondern um das, was empfunden wurde. Völlig unbeweisbar natürlich. Nachträglich anders bewertbar natürlich. Vom Handelnden vielleicht gar nicht beeinflussbar natürlich. In der Folge ist die identische Handlung strafbar, wenn A sie gegenüber B durchführt, aber nicht, wenn A sie gegenüber C durchführt oder wenn D sie gegenüber B durchführt.
Auch die angebliche KI Verwendung wird nach meiner Einschätzung zu einem veritablen Instrument des Rufmords werden, gerade weil die Handlung moralisch konnotiert und so oder so kaum beweisbar ist.

Erinnert mich schon an mittelalterliche Methoden. Beweis mal, dass du keine Hexe bist! Kannst du nicht? Brenne!

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Die globale Erwärmung hat das Eis fast überall dünn werden lassen, so scheint es. :face_with_hand_over_mouth:

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Und die Häute erst.

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Ich habe mir mal den Spaß gemacht, und eine KI gefragt, „ob sie unterscheiden könne, ob ein Text von einem Menschen geschrieben oder einer KI-generiert wurde“

Die Überschrift der Antwort brachte es auf den Punkt :
„Der Mythos des KI-Dedektors“
Es gibt keine 100%ige Sicherheit bei diesen Scannern!

Sie analysiert die Texte nach den Mustern, wie die KI selbst den Text generieren würde.
Stimmen Muster und der Text überein, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass der Text von der KI stammt.

Aber folgendes wird außenvorgelassen:
Wenn man beim Schreiben häufig ähnliche Muster, wie die KI, verwendet, dann kann das Programm diesen Text fälschlicherweise als KI-Generiert abstempeln.

Daher bin ich dazu übergegangen, meine Rohfassungen und alle bearbeiteten Versionen eines Kapitels separat in einzelne Dateien abzuspeichern. Vor allem die Rohfassungen sind bei mir ein Mix aus wechsel der Zeitformen, Rechtschreibfehlern, komischen Sätzen und Stichpunkten.
Denn eines bin ich mir gewiss so einen Kauderwelsch bekommt die nicht zustande.

Du denkst, du kämst bei einer entsprechenden „Anklage“ vor ein ordentliches Gericht, wo du objektive Beweismittel vor einem neutralen Richter ausbreiten kannst.
Aber tatsächlich kämst du einfach vor das Social Media Gericht.

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Ja, das stimmt! Für mich bin ich sicher, aber vor den sozialen Medien hilft das nicht! Die sind gnadenlos. Da reicht ein Funken und schon brennt die Luft.
Egal in welche Richtung.

Das war ich schon. Gleich mit meiner ersten Leseprobe.

Mahlzeit an alle Mitschreiberlinge.

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Zum Glück hast du dich von diesem Sturm nicht beeindrucken lassen und hast weitergeschrieben.

Das Düsseldorfer Urteil hat aber noch weitergehende Auswirkungen. Das Gericht sagt, wenn man ein KI-Bild auf Gruund eines Fotos erstellt, dann ist das keine verbotene Kopie, da das Gesetz bloße Ideen, Themen oder Motive nicht schützt. Damit ist auch das ewige Genörgel, vom Plagiat vom Tisch.

Dies ist kein Strafrecht, sonder Zivilrecht. Hier gibt es keine Unschuldvermutung. Hier geht es um Urheberverletzungen und nicht um übler Nachrede. Nebenbei, in ein paar Jahren wird der Vorwurf KI genutzt zu haben, genauso lächerlich wirken, als wenn man das Internet oder den Computer nutzte.

Beispiel:
Du veröffentlichst dein Buch. Jemand anderes verkauft es unter seinen Namen. Jetzt klgst du und der andere Behauptet, du hast kein Urheberrecht.

Jetzt muss das Gericht entscheiden, wer recht hat. Der Andere verweist jetzt auf das Münchener Urteil und sagt dein „KI-Werk“ wäre gemeinfrei. Du sagst es wäre kein „KI-Werk“. Jetzt muss das Gericht entscheiden. Du kannst es jetzt dem Zufall überlassen, sprich KI-Dedektoren oder „Experten“, die glauben an der länge des Gedankenstriches KI zu entdecken. Oder die legst deine Unterlagen auf dem Tisch.

Ich selber nutzte TortoiseSVN. Nicht deswegen, sondern weil es ein gutes professionelles Versionsverwaltungtool ist. Aber bei so etwas hilft es auch.

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Ich kann es nur wiederholen: Wenn die Autorin nicht die Zeit aufbringen will, ihr Buch selbst zu schreiben, dann will ich auch nicht die Zeit aufbringen, es zu lesen.

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@Orlando Ich glaube, es geht mehr darum, was geschähe, wenn jemand bei Dir auf den Trichter käme, auf irgendeiner SoMe-Plattform zu posten, der Kommafehler auf Seite x und der Gedankenstrich auf Seite y käme dem Jemand suspekt auf KI-Generation vor, ob das anderen auch so geht? Ja klar, schreien weitere und zack, bist Du derjenige, der beweisen soll, dass es Dein Gedankenstrich ist. Und das funktioniert nicht. Weil vielleicht auch Dein Gedankenstrich einer KI (irgendwo in den Weiten des räuberischen Netzes) beigebracht hat, wie toll Gedankenstriche sind. Ich liebe Gedankenstriche btw.
Es ist absurd.
Ich hoffe wirklich, dass sich das juristisch bald löst und diese Verdächtigung tatsächlich zum Verfolgen als „üble Nachrede“ oder whatever ausreicht. Dann stehen auch Verlage hinter den Autorinnen. - Dass manche das Ich-lass-komplett-KI-schreiben-Geschäftsmodell schon entdeckt haben und ohne Scheu vermarkten, zeigt doch nur, wie albern die Verfolgung von vermeintlicher KI-Nutzung ist, wenn sie gleichzeitig USP sein kann.

Hinter den Autoren etwa nicht?

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Vielleicht müssen wir uns einfach mal alle entspannen. In meinen Augen ist es viel unschöner, wenn dir jemand eine schlechte Bewertung gibt, weil er blöd ist. „Ich mag eigentlich kein Fantasy, hab mirs aber trotzdem mal gekauft. Und jetzt find ichs Scheiße - 1 Stern“.

Ich hab in einer Facebookgruppe einer Tussi geschrieben, die völlig aufgelöst war, weil irgend ein KI-Detektor ihre Masterarbeit als zu 68 % KI-generiert ausgewiesen hat. Ich hab dann durch den gleiche Detektor mal ein Sachbuch aus Google Books von vor 20 Jahren checken lassen: 89 % KI-generiert.

Und zum Thema Gedankenstriche: Ich mag sie auch. Wenn jemand einer KI sagt, sie soll keine verwenden, dann verwendet sie keine. Das ist also bestimmt kein Nachweis von KI.

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Wer so etwas macht, ist nicht ganz bei Trost. Das grenzt an Absicht in Richtung: „Hab ich ja gleich gesagt.“

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Ein solcher Fall wurde in einer Autorengruppe bei Facebook diskutiert.

Mir selbst ist es passiert, dass ich Testleser für meinen Band 4 gesucht habe. Ein anderer Autor, der wollte, dass ich den Anfang (die Leseprobe der Leseprobe) für ihn umschreibe, obwohl er sich nicht mit der Story beschäftigen wollte, hat darauf hin meinen Band 1 mit 1 Stern bewertet.

„Musste irgendwann aufhören zu lesen.“ Ja natürlich musste er aufhören zu lesen. Er hatte das Ding ja gar nicht gekauft und war auf die Leseprobe beschränkt.

Ich hab Amazon gegenüber alles nachgewiesen. Die Diskussion, die gleiche Wortwahl in der Facebook-Diskussion (allerdings zu Band 4), die Zeit. Und das Profil des Bewertenden hatte nur 1 oder 2 Sterne-Bewertungen vergeben. Sie haben sich nicht erweichen lassen. Heute existiert diese Bewertung aber nicht mehr. Haben sich vielleicht doch noch weitere beschwert.

Bleiben also noch zwei negative Bewertungen, die auf eine Kollegin zurückgehen, mit der ich auf Arbeit Ärger hatte. Was Bewertungen betrifft, bin ich wirklich desillusiniert. Wir Hobby-Autoren haben ganz andere Probleme als KI.

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