Ich glaube tatsächlich, dass die Köpfe von Autoren weniger schnell rollen könnten; hoffe aber, mich zu irren. Also nee, das klingt jetzt komisch. Ich hoffe, dass gar keine Köpfe rollen.
die Schwimmprobe:
Du kannst gefesselt schwimmen? HEXE! Auf den Scheiterhaufen mit dir!
Du gehst unter und ersäufst?
Pech gegabt. Der Herr wird sich schon deiner annehmen.
Da ich aufgrund meiner Arbeitsweise jederzeit und lückenlos dokumentieren kann, dass ich in keiner Phase meines Schreibprozesses KI verwende, wäre mir ein Shitstorm auf Social Media schlicht egal. Im Gegenteil. Er ließe sich durchaus nutzen, um Sichtbarkeit und Reichweite zu steigern. Zumal ich nicht vom Schreiben leben muss.
Ansonsten: Ich kann nicht erkennen, dass die KI-Slop-Produzenten bspw. auf Amazon KI als USP nutzen. Die Basis ihres Geschäftsmodells ist simpel: jedes Jahr ein paar Hundert oder Tausend KI-generierte Machwerke raushauen und darauf spekulieren, dass von jedem Titel eine Handvoll gekauft werden. Mehr ist nicht nötig. Denn das genügt, um einen stetigen Cash-flow zu generieren.
Was die gesetzliche Einhegung des Problems betrifft, muss man abwarten. Das wird sich zwischen der EU-Bürokratie und den Techkonzernen abspielen. Und das kann dauern.
„Der starke [Mann] ist am mächtigsten allein.“
(Schiller, Tell)
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Mit einem Anwalt hatte ich dazu ein spannendes Gespräch. Seine Logik: Du entwirfst den Plot, die Figuren, etc, dann hilft dir die KI bei der Story. Damit ist es schützbar. Es ist eine Frage wer sich den Anwalt leisten kann der es durchklagt, wenn dich einer kopiert.
[Laienmeinung, keine Rechtsberatung:]
Es kommt auf die Schöpfungshöhe an.
Ob dein entworfener Plot und deine Figuren schon eine ausreichende Schöpfungshöhe haben, wird vermutlich stark vom Einzelfall abhängen. Wenn dein Plot beispielweise ein typischer Liebesroman ist, liegt meiner Meinung nach die Individualiät und Schöpfungshöhe erst in der Umsetzung (Sprache, Stil, Dialoge), nicht schon im Plot und den Figuren.
Dann dürfte jeder Vorabendkrimi gemeinfrei sein, oder?
Die Plots der meisten Vorabendkrimis wohl schon - viele Plots wiederholen sich ja auch häufig, ohne dass deshalb wegen Urheberrechtsverletzungen geklagt wird.
Es geht hier nicht um eine vermeintliche Qualität. Nicht schutzfähig sind das Thema und das Motiv. Das Thema Verbrechensaufklärung und das Motiv ein Toter auf dem Teppich kann man nicht schützen lassen.