Vorwort mit Hinweis auf "Ähnlichkeiten sind nicht beabsichtigt"

Ich brauche mal euer Schwarmwissen,

wenn es ein Buch gibt, das meinem nur etwas ähnelt (Beispiel: „Air Pet Company“ vs „Animox“), aber das Setting ein komplett anderes ist (Beispiel: Weltraumfantasy bei „Air Pet Company“ vs Tierfantasy bei „Animox“), ist es dann ratsam im Vorwort meines Buches einen Hinweis einzubetten, dass „Ähnlichkeiten zu anderen Büchern nicht beabsichtigt sind“? Es geht mir nur darum, dass keiner denkt, ich hätte was geklaut oder so (was natürlich nicht stimmt, meine Idee war schon von 1999 und ich meine, Animox kam erst später raus). Es geht mir um Individualität meines Werkes. Ich frage deswegen, weil Tierverwandlungen ja auch bei anderen Büchern (wie eben „Animox“) vorkommen.

Danke schon mal vorab für eure Meinungen!

Gruß

Super Girl

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In bin kein Rechtsgelehrter, aber ich würde so etwas nicht machen.
Solange du nicht abschreibst und es rein zufällige Ähnlichkeiten gibt, ist es wohl okay
Es gibt viele Bücher die auf der gleichen Grundlage beruhen. Vampirgeschichten zum Beispiel oder Liebesgeschichten, wo die Handlungen doch Recht ähnlich sind.

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Ich glaube, dann hätten 90% der Autoren von Young Adult ein Problem.

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Persönliche Laien-Meinung und keinesfalls eine Rechtsberatung:

Die Uni-München hat dazu folgendes publiziert:

Für fiktionale Publikationen begrenzt vor allem das Grundrecht der Kunstfreiheit eine Monopolisierung von markenrechtlich geschützten Zeichen. Buchtitel und Buchinhalt werden dabei gleichermaßen von der Kunstfreiheit geschützt. Auch hier gilt, ebenso wie in der Non-Fiktion (s.o.), dass eine rein werkbeschreibende Markennennung in einem Buchtitel grundsätzlich zulässig sein muss.
Daher wurde von der Rechtsprechung zum Beispiel eine Parodie der kennzeichen-
rechtlich geschützten fiktiven Comicfigur „Asterix“ für zulässig erachtet, weil im Unter-
titel des parodierenden Comicheftes auf den Persiflagencharakter hingewiesen wur-
de. Ebenfalls von der Rechtsprechung für zulässig erachtet wurde der Buchtitel „Die
schönsten Wanderwege der Wanderhure“. Dieser Titel enthielt zwar eine verballhor-
nende Kritik, also eine Beeinträchtigung der Wertschätzung der bekannten Titel der
„Wanderhure“ – Romane von Iny Lorentz. Trotzdem war der Titel aber nach Auffassung
des Gerichts wegen seines satirisch-parodistischen Charakters durch die Kunstfreiheit
gerechtfertigt. Auch die Nutzung des Buchtitels „Der Seewolf “ des urheberrechtlich
gemeinfreien Romans von Jack London (1876 – 1916) für einen Filmtitel wurde von der
Rechtsprechung titelschutzrechtlich für zulässig erachtet, obwohl der Roman bereits
einige Jahre vorher verfilmt worden war und sich die Produktionsfirma der Erstver-
filmung auf ihr Werktitelrecht am gleichlautenden Filmtitel berief.

Quelle: Lent_Medienrecht_fuer_Buchwissenschaftler.pdf (3,7 MB) Seiten 312-313

Insgesamt habe ich dort herausgelesen, das Markenrecht für Titel besonders geregelt ist. Damit ist nicht im Wortlaut der gesamte Inhalt geschützt, allerdings auch nicht ausdrücklich vogelfrei.

Man muss den Den Gesetzgeber nach dem Markenschutzgesetz dahingehend verstehen, dass Inhalt und Markentitel untrennbar miteinander verknüpft und insinuiert sind. Redet man von dem Titel als Marke, wird sofort deutlich, worum es inhaltlich geht.

Wenn du nicht ausdrücklich Animox durch Air Pet Company ersetzt und dann sowohl Handlung, als auch Figuren gravierende Ähnlichkeit aufweisen, wirst du keine Rechtsverletzung begehen.
Eine Rechtsschutz die Medienrecht abdeckt ist als SP tatsächlich immer anzuraten. Es gibt Trittbrettfahrer die das Internet durchleuchten und „Plagiate“ vor gericht zerren. Wer sich nicht wehren kann, der geht unter. Die sind wie Seepocken auf Schildkröten.

Pauschal gilt: „Das Urheberrecht schützt keine Ideen, sondern nur Werke - also z. B. ausformulierte Texte. Der Übergang zwischen einer freien Idee und einer unerlaubten Werksnachahmung ist aber fließend. Eine Nacherzählung gilt beispielsweise als Bearbeitung und ist nur mit Genehmigung des Autors des Originals erlaubt.“ Nacherzählung - Generelle Themen - frag-einen-anwalt.de (Aussage vom Rechtsanwalt Thomas Mack [sic])

Deutlich wird, das du nicht einfach Passagen kopieren darfst. Aus deiner Schilderung entnehme ich, dass dem nicht so ist. Es kann immer sein, dass jemand eine Vermutung über eine schuldhafte Handlung die du zu vertreten hast vor Gericht überprüfen lassen möchte. Das muss man leider aushalten, dafür sollte man eine gute Rechtsschutz abschließen. :slight_smile: :+1:

Meine Laien-Meinung (keine Rechtsberatung):

Im Urheberschaftsgesetz § 2 Abs. 2 UrhG heißt es wie folgt:

Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

Daraus folgt:

" Nicht jede Idee ist automatisch ein Werk. Das Urheberrecht schützt nicht die Idee an sich, sondern nur deren konkrete Ausgestaltung"

Beispiel:

„ie haben die Idee für einen Kriminalroman, in dem der Mörder der Kommissar selbst ist – spannend, aber noch nicht urheberrechtlich geschützt. Erst wenn Sie die Geschichte tatsächlich aufschreiben, mit eigenen Worten und Stilmitteln, entsteht ein Werk, das dem Schutz unterliegen kann.“

Zentral ist der Begriff des durchschnittlichen Gestaltungsspielraums. Ist dieser groß – wie z. B. bei Gemälden oder Romanen – reicht oft schon ein geringes Maß an individueller Gestaltung.

Ein weiteres Kriterium ist die sogenannte „künstlerische Eigenart“, also die individuelle Handschrift des Urhebers. Sie muss sich aus der konkreten Gestaltung ergeben und darf nicht nur in banaler oder austauschbarer Form auftreten.

Beispiel: Ein Liebesgedicht mit eigenständiger Wortwahl und Metaphorik ist geschützt – eine nüchterne Aufzählung von Wetterdaten nicht.

Quellen: Schöpfungshöhe im Urheberrecht: Wann ist ein Werk wirklich geschützt?
UrhG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Bestes Beispiel sind Übersetzungen aus anderen Sprachen ins Deutsche. Dort liegt die Urheberschaft des deutschen Textes bei der Übersetzerin, nicht bei dem Autor oder die Autorin des Originalwerkes, gleichwohl ist es eine Nacherzählung, die eine ausdrückliche Zustimmung des Originalautors benötigt.

Die Serie ‚Animorphs‘ von K.A.Applegate erschien ab 1998 in der deutschen Übersetzung bei Ravensburger. Inhaltlich erinnere ich mich nur noch schwach, spielt aber ebenfalls im Weltraum. Vielleicht schaust du da noch mal, wie groß die Ähnlichkeiten sind. Ich meine, die Jugendlichen in den Büchern konnten sich ebenfalls in Tiere verwandeln.

Disclaimer generell unwirksam oder schädlich.

Wenn man mit dem Satz hantiert: »Ähnlichkeiten sind nicht beabsichtigt«, muss man wissen, dass einem das als Absicht ausgelegt werden kann. Dann gehen die Gerichte eventuell davon aus, dass man mit Vorsatz gehandelt hat und sich damit nur freikaufen will. Es hilft also nicht unbedingt, solch einen Text im Buch stehen zu haben. Ich fürchte manchmal, dass man bei mir und meinen Figuren Ähnlichkeiten erkennt, und habe mir einen komplett neuen Text ausgedacht. Meine Geschichten spielen immer in Kleinstädten oder Dörfern, in Stadtteilen oder Gegenden, wo es nicht allzu viele Leute gibt. Beschreibe ich nun einen Optiker, der einen Silberblick hat, könnte sich jemand leicht angesprochen und beleidigt fühlen. Da ich solche Sachen aber nie recherchiere, könnte es mal nach hinten losgehen.

Die Personen des Buchs sind nicht frei erfunden. Sie existieren irgendwo auf der Welt und weilen unter uns. Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen sind weder Zufall noch Absicht. Sie sind unvermeidlich. Und natürlich notwendig, denn wenn es keine Ähnlichkeiten gäbe, wären es nichts anderes als Märchen. Bei acht Milliarden Menschen auf der Welt wird es zwangsläufig immer Parallelen geben. Aber niemand diente mir als konkretes Vorbild für meine Figuren. Alle Leute, denen ich begegne, dienen mir unfreiwillig. Der DSGVO zum Trotz.

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Mir ist aufgefallen, dass du dich (unbewusst) sehr stark von anderen Geschichten, die dir gefallen haben, beeinflussen lässt. Man merkt, was du gelesen hast und was dir gefallen hat. Ich bin Buchhändlerin und habe meine Ausbildung 1993 begonnen. Viele deiner Ideen kommen mir bekannt vor, ich entdecke einige Parallelen. Auch, wenn mir die Titel nicht mehr alle einfallen. Oft liegen deinen Ideen die Grundideen anderer Autoren zugrunde. Und nein, ich glaube nicht, dass du das bewusst machst. Eher so, wie ’ Oh, das gefällt mir. So etwas in der Art möchte ich auch mal machen.’
Das wäre aber eher fan fiction, weniger dein ureigenstes Werk. Ja, wir lassen uns alle irgendwie beeinflussen und können das Rad nicht neu erfinden. Trotzdem empfinde ich die Parallelen zu anderen Reihen/Werken oftmals schon sehr auffällig und nicht wirklich eigenständig. Ich weiss, dass du sonst eher Zuspruch bekommst und meine Gedanken werden dir sicherlich nicht gefallen. Aber wenn du mal kurz darüber nachdenkst, hilft es dir bei deiner Entwicklung vielleicht sogar weiter.

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Beim Fotografieren ist es so: Ein Foto ist geschützt, aber nicht die fotografierte Szenerie. Du kannst also kommen und das, was ein anderer fotografiert hat, genauso auch fotografieren, auch kommerziell.

Künstlerische Ideen sind an sich nicht schützbar. Wenn sie schützbar wären, würde ein Vorwort so oder so nichts ändern, man kann sich nicht mit Vorwörtern von geltendem Recht befreien.

Ich könnte mir vorstellen, dass man Probleme bekommen würde, wenn man eine Geschichte so stark an einer Vorlage ausrichtet, dass sie praktisch 1:1 gleich ist und nur Formulierungen und Namen ausgetauscht sind. Von so einem Fall habe ich aber noch nicht gehört, es ehrlich gesagt aber auch nicht recherchiert.

Du wirst akzeptieren müssen, dass deine Ideen auch andere haben oder hatten.

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Das finde ich missverständlich. Wie Du zutreffend im Satz davor schreibst, kann das, was Du fotografierst, geschützt sein. Und dann ist die kommerzielle Nutzung nur mit Genehmigung möglich. Da hat die VGBild ein scharfes Auge drauf.

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Wenn man z.B. im Museum Bilder fotografiert, stimmt, den Fall habe ich nicht bedacht. Da gabe es auch mal ein ganz perverses Urteil und zwar mussten Vermieter von Zimmern und Ferienwohnung Abmahnungen akzeptieren, weil das Zimmer mit einer Fototapete tapeziert war und man das Copyright des Fotografen der Fototapete verletzt hat, als man das Zimmer für die Anzeige fotografiert hat.

Ok, ich meinte jetzt Szenerien die keine Werke enthalten, z.B. Naturaufnahmen. Du kannst den gleichen Sonnenuntergang an der gleichen Küste von exakt der gleichen Stelle fotografieren wie ein anderer.

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Beim Eiffelturm bei Nacht darfst du das auch. Was du nicht darfst, ohne dafür zu zahlen, ist das Bild des beleuchteten Eiffelturms kommerziell verwenden. Wir sind so pervers geworden.

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Nach meiner Erfahrung, die keine Rechtsberatung ist, aber eben doch auf einigen Rechtsstreitigkeiten beruht, die ich verfolgt habe, würde ich sagen, dass niemand versuchen wird, einen ganzen Roman als Plagiat zu verklagen. Das ist viel zu kompliziert, weil niemand absehen kann, welche Details das Gericht wie werten wird.
Daneben sind die Gewinnaussichten beim verklagen eines Selfpublishers so mager, dass schon das ernsthaften rechtlichen Versuchen entgegen steht. Als Beispiel: Du hast 100 Exemplare eines Buches verkauft und für jedes 2,50 Euro bekommen. Dann beläuft sich der maximale Schaden, den jemand durch Nutzung seiner geschützten Werke geltend machen kann auf 250,- Euro. Wobei unwahrscheinlich ist, dass er 100% des Schadens zugesprochen bekommt.
Grundsätzlich kann der Inhaber von Rechten zwei Dinge verlangen: die Unterlassung der Nutzung des geschützten Eigentums und Ersatz des Schadens, der durch die unerlaubte Nutzung entstanden ist.
Dazu kommen für die unterliegende Partei die gesamten Verfahrenskosten. Bei geringen Streitwerten (wie oben) ist dies das größte Problem. Selbst für geringe Streitwerte können da schnell mehrere 1000,- Euro zusammenkommen.
Dies ist auch das Problem bei den Abmahnungen. Hier behauptet jemand, seine Rechte an irgend etwas wären verletzt worden und fordert 1.) Unterlassung, 2.) Schadenersatz und 3.) die Erstattung seiner bisherigen Kosten.
Bei offensichtlichen Verstößen gegen Gesetze tut man gut daran, zu bezahlen und zukünftig Ähnliches zu unterlassen. Bei weniger offensichtlichen Rechtsverletzungen kann man es auch drauf ankommen lassen. Unbedingt aber vorher mit einen Anwalt sprechen.

Zu deinem Problem:
Den ganzen Roman als Plagiat zu verklagen, wird aus den genannten Gründen niemand versuchen. Statt dessen wird man analysieren, ob Personen, Orte, Begebenheiten und Formulierungen in vergleichbaren Zusammenhängen auftauchen. Ist das der Fall, wird man sich einige dieser Szenen nehmen und darauf eine Klage oder zuvor eine Abmahnung stützen.
Einen solchen Aufwand werden die sogenannten Abmahnanwälte eher nicht betreiben. Für die kommt es darauf an, die festgelegten Anwaltsgebühren für möglichst wenig Aufwand erheben zu können.

Den sogenannten Disclaimer kannst du dir sparen. Wie oben von @Nopuli erklärt kann das sogar nach hinten losgehen. Nach dem Motto: warum sollte ein Kind behaupten, es sei es nicht gewesen, solange die Scheibe noch gar nicht kaputt ist. :wink:

Wenn du versuchst, einfach deine eigene Geschichte zu schreiben, wird dein Risiko etwas zu kopieren zu gering für rechtliche Konsequenzen bleiben. Davon abgesehen könnte man das Problem ohnehin erst anhand des fertigen Romans beurteilen.

Vielen Dank für eure Rückmeldungen. Dann schreib ich einfach meine Projekte in meinen Stil weiter. Außerdem habe ich mir bei der „Air Pet Company“ tatsächlich nichts abgeschaut, genauer gesagt hab ich das damals so erfunden, ohne ähnliche Werke zu kennen. Ich gebe zu, dass ich beispielsweise bei „Geheimnisse der Magie“ Inspirationen durch „Harry Potter“ geholt habe (da gibt es bei mir einen Zauberlehrling, aber meiner heißt Horacio Holstein, nicht Harry Potter), aber eigene Formulierungen und Ideen mit habe einfließen lassen. Außerdem können sich meine Zauberlehrlinge telepathisch unterhalten, ich meine bei HP war das nicht so.
Um zurück zur „Air Pet Company“ zu kommen: Dann ändere ich das Vorwort ohne den o.g. Satz (Ähnlichkeiten sind nicht beabsichtigt) eben so ab, dass keine Absicht dahinter zu erkennen ist, außer die Leser zu unterhalten und nebenbei ein paar Werte des Lebens (Freundschaft, Nächstenliebe etc.) zu vermitteln. Es geht ja nur um einen ersten Eindruck des Buches und der soll ja bekanntlich nicht negativ sein, oder? :slight_smile:

Gruß

Super Girl

Wir alle holen uns Inspirationen aus Büchern und Filmen, es ist praktisch nicht mehr möglich, etwas absolut Neues, noch nie Dagewesenes zu verfassen. Verlangt ja auch niemand.
Allerdings wird von den Lesern erwartet, dass man einem Werk die Inspirationen nicht auf den ersten Blick ansieht.

Mein Paradebeispiel dafür ist ‚Eragon‘, überall in den Himmel gelobt, aber die Einflüsse und Elemente von Star Wars bis hin zu Anne McCaffreys Drachenreitersaga sind darin schon sehr … höflich ausgedrückt, präsent.
Und nicht einmal da gab es, zumindest meines Wissens nach, irgendwelchen juristischen Ärger.

Harry-Potter-Klone gab es ja auch zuhauf, die meisten waren mehr oder weniger öde, eben weil zu viel von der Grundidee abgekupfert wurde.
Meiner Laienmeinung nach ist ein ähnliches Setting kein Problem, allerdings sollte sich dann die Handlung erheblich von der Inspirationsquelle abheben.

An der Harry-Potter-Front hatte ich als Beispiel mal eins auch mit einem Zauberlehrling in einem Zaubererinternat, doch der Protagonist war unglücklicherweise Legastheniker. So schlimm, dass er kaum ein Wort fehlerfrei schreiben konnte. Und in einem Zauberspruch genügt ein einziger Buchstabendreher, und das Chaos ist perfekt …
War ganz witzig und erfrischend anders.

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Wenn das Vorwort nur dazu dient, dich zu verteidigen, nimm es doch einfach raus. Ein Autor, der sich und sein Werk schon im Vorwort verteidigt, den kann ich nicht ernst nehmen, weil ich merke, dass er am Zweifeln ist.

Wenn ein Autor dagegen in ein Vorwort schreiben würde: „Ich habe einen Teil der Ideen geklaut, aber das juckt mich nicht, es hat einfach Spaß gemacht. Hoffe, dir gefällt es auch.“ - damit hätte ich kein Problem, weil der Autor zu sich selbst steht. Ich würde mich gespannt fragen, ob ich herausfinde, wo er sich bedient hat.

„Tribute von Panem“ soll ja auch von einem anderen Werk stark inspiriert gewesen sein. Im Wikipediaartikel dazu steht: ‚Die Tribute von Panem wird wegen Ähnlichkeiten zum japanischen Roman Battle Royale kritisiert, der ebenfalls verfilmt wurde. Der Schriftsteller John Green lobte das Werk für seine brillante Handlung und das richtige Tempo, führte jedoch aus, die Prämisse des Romans sei praktisch identisch mit der von Battle Royale. … Die New York Times schrieb 2011, dass „die Parallelen dermaßen stark seien, dass Collins’ Werk in der Blogsphäre auch als ungeschminktes Plagiat bezeichnet wird.“… Die Reality-TV-Landschaften ähnelten laut Stephen King neben Battle Royale zudem seinen eigenen Büchern Menschenjagd und Todesmarsch.‘

Ja und. Wenn juckt(e) es?

Genau. Und der wäre dein Vorwort.

Danke für den Tipp!