Du hast natürlich recht. Wenn der Rechteinhaber tatsächlich glaubhaft machen kann, dass er weniger verkauft hat, genau wegen deiner Rechteverletzung, dann wäre das so. Hier ging es aber nicht darum, ein ganzes Buch ohne Rechte zu veröffentlichen, sondern um die Nutzung einzelner Zitate oder geschützter Begriffe.
Nehmen wir an, Du verwendest in deinem eigenem Fantasy Buch mehrfach die Bezeichnung für kleine Menschen, die sich Tolkin ausgedacht hat und die -soweit ich weiß - geschützt ist. (Schreibst also nicht „Halbling“.) Dann hat der Rechteinhaber jetzt mehrere Möglichkeiten, seinen Schaden zu berechnen:
Er könnte behaupten, wegen deiner 100 verkauften Exemplare 100 Stück der „Herr der Ringe“ weniger verkauft zu haben. In dem Fall wäre natürlich der ihm entgangene Gewinn seiner 100 Exemplare der Schaden. Es wird ihm nur schwerfallen, das Gericht zu überzeugen, wenn du eine andere Geschichte erzählst.
Wenn es um Rechteverletzungen an einzeln selbst nicht vermarktbaren Rechten geht, wird der Inhaber eher darauf abzielen, dass du deinen Gewinn unrechtmäßig erworben hast. Damit wird dein Gewinn quasi zur Bemessungsgrundlage des Schadens, weil ein „echter“ Schaden ja nicht entstanden ist.
Darauf hatte ich abgezielt.
Natürlich kann der Rechteinhaber versuchen, einen höheren Schaden nachzuweisen. Z. B. Indem er einen Vertrag mit einem Selfpublisher vorlegt, nachdem dieser für die strittigen Rechte 2000,- Euro bezahlt hat. Wenn das Gericht einer solche Argumentation folgt, sind nun die 2000,- Euro die Grundlage für die Schadensberechnung.
Oft viel kritischer als die reine Schadenssumme sind ohnehin meist die Nebenkosten und die Verfahrenskosten. Zu den Nebenkosten zählen z. B. die Ermittlungskosten , die dem Rechteinhaber entstanden sind, um die Rechteverletzung zu ermitteln, Beweise zu erhalten und alles geltend zu machen. (Wenn das Gericht die Kosten als angemessen erachtet.)
Dazu kommen dann die Verfahrenskosten, also Kosten für Anwälte und Gerichtskosten. Schon die gehen schnell in den vierstelligen Bereich.
Es kann also sein, dass du einen Prozess verlierst und 100,- Euro Schadenersatz zahlen musst. Dazu aber noch 1500,- Euro Verfahrens- und Nebenkosten.
Andersrum gilt dies natürlich auch für professionelle Abmahnbüros. Das Risiko mit einem Prozess „auf die Klappe zu fallen“ besteht auf beiden Seiten. Deshalb kann es sinnvoll sein, sich bei mutmaßlich unbegründeten Abmahnungen zu wehren.
Und zum Schluss: auch dies ist keine Rechtsberatung, ich bin kein Anwalt und überhaupt, vor Gericht und auf hoher See …
