Vorwort mit Hinweis auf "Ähnlichkeiten sind nicht beabsichtigt"

Unbedingt. Und prüfen, ob derartige Rechtslagen mit versichert sind.

Im Gegenzug muss niemand eine Abmahnung beachten oder gar daraufhin etwas bezahlen. Wenn die Behauptung in der Abmahnung nicht zutrifft, wird man die Abmahnung vor Gericht auch nicht durchsetzen können. …, wobei, auf hoher See und vor Gericht … ein Risiko ist es immer, wobei wir wieder bei der Rechtsschutz Versicherung wären. :wink:

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Ich hatte meinen Buchtitel zuerst „Existenzia“ genannt, habe ihn dann vorsichtshalber zu „Existencia“ umbenannt, weil EXISTENZIA® eine offiziell eingetragene Waren- oder Dienstleistungsmarke für Gründerseminare ist.

Ich mochte mich da auf keinen evtl. Rechtsstreit einlassen.

Ob der bloße Austausch eines Buchstaben da schon ausreicht? Beim Sprechen ist beides identisch.

Richtig. Aber „existencia“ ist ein spanisches Wort aus dem alltäglichen Gebrauch und bedeutet auf deutsch „Dasein“ oder „Leben“.

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Ah! Na dann …

Liebes @SuperGirl,

wie schon einige erwähnten … Auch ich denke du machst dir da unnötig Gedanken/Sorgen …
Auf einen Nenner gebracht: Das Grundgerüst und die Grundzutaten sind für die meisten Bücher/Geschichten die gleichen. Liebe, Verrat, Tod und a bisserl mehr …

„Wir Autoren“ mischen, schütteln, schauen, was zu den Themen in uns entsteht und was davon raus muss …

Ich würde daher sagen: „Mach einfach!“

Bis Freitag :slight_smile:

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Ich mach sowieso mein eigenes Ding. Wie jeder Autor. Jeder hat seinen Stil und schreibt entsprechend danach! :wink:

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Heute werben viele mit Wenn du Buch ABC magst, wirst du meins lieben.
Ist also vielleicht eher positiv.
Und schau dir mal all die Alpha- und Omegaverse-Dinger an, da ist nicht nur das Wandeln gleich , sondern leider oft auch die Geschichte.
Tierverwandlungen gab es schon bei Gilgamesch und in der griechischen Mythologie.

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Meine Protas können sich auch nicht „einfach so“ verwandeln. Sie brauchen dafür Powerstäbe, die speziell auf sie abgestimmt sind!

Gruß

Super Girl

Einfach so ist das auch nicht, nur eben nicht technisch erklärt.
In meinen Universen gibt es natürliche Wandler und solche, die von höheren Mächten berufen werden. Und dann verfluchte wie ein Sohn von König Lykanon.
Die innovativste Wandlergeschichte, die ich gelesen habe, kam von Sandra Gernt, die emotionalsten kommen von Vaelis Vaughn.

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Du machst keine Rechtsberatung, hast du gesagt. Solltest du auch besser nicht. Deine Rechnung würde jedem Milchmädchen zur Ehre gereichen. Nehmen wir an, du verkaufst hundert Bücher. Jetzt hat der, der die Bücher deinetwegen nicht verkauft hat, hundert Bücher weniger verkauft. Das mal den Kaufpreis von seinem(!) Buch ist die Schadenshöhe. Wieviel Gewinn du gemacht hast, spielt keine Rolle. Wieviel Gewinn der Kläger deinetwegen weniger gemacht hat, darum geht’s. Bei hundert Büchern sprechen wir somit von einer Schadenshöhe zwischen 1000 und 3000 Euro. Das ist übrigens auch keine Rechtsberatung.

Du hast natürlich recht. Wenn der Rechteinhaber tatsächlich glaubhaft machen kann, dass er weniger verkauft hat, genau wegen deiner Rechteverletzung, dann wäre das so. Hier ging es aber nicht darum, ein ganzes Buch ohne Rechte zu veröffentlichen, sondern um die Nutzung einzelner Zitate oder geschützter Begriffe.

Nehmen wir an, Du verwendest in deinem eigenem Fantasy Buch mehrfach die Bezeichnung für kleine Menschen, die sich Tolkin ausgedacht hat und die -soweit ich weiß - geschützt ist. (Schreibst also nicht „Halbling“.) Dann hat der Rechteinhaber jetzt mehrere Möglichkeiten, seinen Schaden zu berechnen:
Er könnte behaupten, wegen deiner 100 verkauften Exemplare 100 Stück der „Herr der Ringe“ weniger verkauft zu haben. In dem Fall wäre natürlich der ihm entgangene Gewinn seiner 100 Exemplare der Schaden. Es wird ihm nur schwerfallen, das Gericht zu überzeugen, wenn du eine andere Geschichte erzählst.

Wenn es um Rechteverletzungen an einzeln selbst nicht vermarktbaren Rechten geht, wird der Inhaber eher darauf abzielen, dass du deinen Gewinn unrechtmäßig erworben hast. Damit wird dein Gewinn quasi zur Bemessungsgrundlage des Schadens, weil ein „echter“ Schaden ja nicht entstanden ist.

Darauf hatte ich abgezielt.

Natürlich kann der Rechteinhaber versuchen, einen höheren Schaden nachzuweisen. Z. B. Indem er einen Vertrag mit einem Selfpublisher vorlegt, nachdem dieser für die strittigen Rechte 2000,- Euro bezahlt hat. Wenn das Gericht einer solche Argumentation folgt, sind nun die 2000,- Euro die Grundlage für die Schadensberechnung.

Oft viel kritischer als die reine Schadenssumme sind ohnehin meist die Nebenkosten und die Verfahrenskosten. Zu den Nebenkosten zählen z. B. die Ermittlungskosten , die dem Rechteinhaber entstanden sind, um die Rechteverletzung zu ermitteln, Beweise zu erhalten und alles geltend zu machen. (Wenn das Gericht die Kosten als angemessen erachtet.)

Dazu kommen dann die Verfahrenskosten, also Kosten für Anwälte und Gerichtskosten. Schon die gehen schnell in den vierstelligen Bereich.
Es kann also sein, dass du einen Prozess verlierst und 100,- Euro Schadenersatz zahlen musst. Dazu aber noch 1500,- Euro Verfahrens- und Nebenkosten.

Andersrum gilt dies natürlich auch für professionelle Abmahnbüros. Das Risiko mit einem Prozess „auf die Klappe zu fallen“ besteht auf beiden Seiten. Deshalb kann es sinnvoll sein, sich bei mutmaßlich unbegründeten Abmahnungen zu wehren.

Und zum Schluss: auch dies ist keine Rechtsberatung, ich bin kein Anwalt und überhaupt, vor Gericht und auf hoher See …
:wink:

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Wahnsinn, ich steh drauf, wenn jemand etwas weiß und derjenige das auch noch erklären kann. Chapeau! Jetzt bin ich wieder ein Stück schlauer. :slight_smile:

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Oh danke. Ebenfalls Chapeau für den netten Umgang.

:grin:

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