Moin zusammen, mich treibt ein Gedanke um, seit ich neulich seit langem mal wieder einen Blick in den Titelschutzanzeiger geworfen habe. Dort gab es einen bekannten Fernsehsender, der sich einen Titel hat schützen lassen, der so ähnlich klang wie Rettungsboot.
Kann auch Meteor gewesen sein oder Staumauer. Wichtig dabei ist, dass es ein Wort war. Mehrsilbig war es, so viel weiß ich noch. Aber es stand im Titelschutzanzeiger. Jetzt meine Frage dazu:
Seit wann kann man sich ein einzelnes Wort als Titel schützen lassen? So viel ich weiß, reicht dazu die Schöpfungshöhe nicht aus.
Dass man sich einen Titel wie Das Flehen der Feen schützen lassen kann, ist mir klar. Da hat sich jemand Gedanken gemacht, da hat jemand etwas investiert, ein bisschen Zeit, ein paar Gedanken. Aber ein einzelnes Wort? @AndreasE ist vor ein paar Jahren auf Nummer sicher gegangen und hat sein Buch Black*out mit dem Stern verziert, weil ja nur wenige Jahre zuvor der Bestseller Blackout (der mit den penetranten Duschern) auf den Markt kam. Hätte er es machen **müssen **oder hatte er einfach nur keine Lust auf Diskussionen? Oder war es umgekehrt? Auf jeden Fall ein ähnliches Thema und eigentlich kommt man sich ins Gehege. Aber der Stern macht alles anders.
In der Regel fragt bei einem Selfpublisher mit einer niedrigen zweistelligen Auflage niemand nach, aber dass die Auflage so niedrig bleibt, ist ja nicht in Stein gemeißelt. Nur wähnte ich mich mit *Quarantäne *eigentlich in Sicherheit, da das Wort, auch wenn es auf ein Buchcover gedruckt wird, keinerlei kreative Schöpfungshöhe aufweist.
Das ist nicht ungewöhnlich! Schaust du mal ins Titelschutz-Magazin, so findest du dort etliche Titel, die einwortig sind. Also muß das auch gehen, denn derlei Medien gelten als offiziell anerkannte Veröffentlichungsorgane für Titelschutz. Heißt: Dort und bei ähnlichen Medien veröffentlichte Titelschutzanzeigen haben Gültigkeit.
Gesehen habe ich es, nur kann ich es nicht glauben. Papier ist geduldig, und man kann Titelschutz für alles Mögliche beantragen. Ob dieser dann vor Gericht Bestand hätte, ist die Frage. So lange ich die Gebühr für den Anzeiger bezahle, schreiben die alles da rein. Aber ob es von Relevanz ist bezweifle ich bei Ein-Wort-Titeln.
Schau mal bei Wikipedia unter “Titelschutz” - Rechtliche Grundlagen - Deutschland.
Klar, Wikipedia ist jetzt nicht die verlässlichste aller Quellen, aber beim reinen Gesetze zitieren kann man auch nicht viel falsch machen.
Ich fürchte, auch Ein-Wort-Titel können geschützt sein. Nur Gattungsbegriffe sind davon ausgenommen. Aber ob jetzt mit “Rettungsboot” ein ganz konkretes Rettungsboot oder alle Rettungsboote als Gattung gemeint sind ist schwierig. Das im Streitfall zu klären, klingt nach einer veritablen Freizeitbeschäftigung für gelangweilte Pensionäre, ein Rudel Anwälte und deutsche Gerichte aller Instanzen. Ich würde da auf Nummer Sicher gehen.
Es war umgekehrt. Marc Elsbergs „Blackout“ kam 2012 auf den Markt, mein „Black*out“ schon 2010. Es gab damals allerdings schon den Roman „Blackout“ von Alicia Gabathuler, und so haben wir drei den „Blackout-Club“ gegründet, in dem nur Mitglied werden kann, wer einen Roman dieses Titels auf den Markt bringt …
Mein Stern war übrigens von vornherein Absicht; es sollte ja eine Reihe werden, immer mit dem „*OUT“ am Ende.
Der Titelschutz ist keine Angelegenheit des Urheber-, sondern des Markenrechts, deswegen spielen Begriffe wie Schöpfungshöhe keine Rolle. Und gerade Ein-Wort-Titel sind ja schrecklich beliebt bei Verlagen (was ich nicht verstehen kann, denn in Umfragen wie „Das ZDF sucht die 100 Lieblingsbücher der Deutschen“ o.dgl. finden sich unter 100 Buchtiteln regelmäßig weniger als 10 Ein-Wort-Titel; auf den Spitzenplätzen stehen Bücher wie „Der Herr der Ringe“ oder „Die Säulen der Erde“ usw. – egal, in jedem Gespräch mit einem Lektor kommt, wenn es um den Titel geht, erst mal die Frage: „Können wir nicht einen Ein-Wort-Titel machen?“ Als ob nicht schon der ganze DUDEN unter Titelschutz stünde … )
Folgendes ist vielleicht noch interessant:
Wenn es schon 2 Bücher mit dem identischen Titel gibt, genießt dieser keinen
Titelschutz mehr, und man darf auch noch ein 3. Buch dazustellen, wenn man das für sinnvoll hält. - Verlage telefonieren bisweilen miteinander und fragen: „Hallo, ihr habt da vor Jahren dieses Buch mit dem Titel X rausgebracht – nun würden wir diesen Titel auch gern für ein neues Buch verwenden – wär das OK?“ Und der andere Verlag sagt dann, je nach Gusto, nein oder auch mal ja, letzteres vielleicht mit dem Hintergedanken, dass der eigene alte Titel womöglich von Verwechslungen profitieren könnte.
Und schließlich kann man legal tricksen, indem man einen eigentlich schon besetzten Ein-Wort-Titel um einen Untertitel ergänzt. Sowas wie „Blackout – Morgen kann es zu spät sein“. Kein Gesetz schreibt nämlich vor, dass alle Wörter des Titels auf dem Cover genau gleich groß sein müssen.
Alles natürlich mit dem Vorbehalt, dass ich nur meine Erfahrung wiedergebe und dies keine Rechtsberatung ist.