Titelschutz beantragen, ja oder nein?

Ich veröffentliche meine Geschichte(n) ja bereits als Blog und auf Wattpad. Gilt der Urheberschutz auch für die dort bereits angekündigten Titel?

Habt ihr bereits für ein oder mehrere Werke Titelschutz beantragt, bzw. habt es vor?

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Ich halte meine Titel bis zur Veröffentlichung geheim. Sollte jemand am Tag meiner Veröffentlichung seine Publikation mit demselben Titel versehen, ist das Pech für mich. Allerdings ist der Fall auch mehr als unwahrscheinlich.

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Titel bleiben bis zur Veröffentlichung geheim. Selbst kannst du im Verzeichnis lieferbarer Bücher recherchieren, ob dein geplanter Titel schon existiert. Wissen tue ich es nicht, aber als Selfpublisher, der bei epubli veröffentlicht, gehen ich davon aus, dass mich die Leute dort darauf aufmerksam machen, wenn ein gleichnamiger Titel bereits existiert.

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Laienmeinung und Recherche, kein rechtliches Fachwissen:

Das glaube ich eher nicht (ich publiziere auch dort). Dafür musst du schon selbst Sorge tragen. Das können die überhaupt nicht leisten bei der Anzahl von Neuveröffentlichungen, denke ich. Man müsste mal nachsehen, was im Vertrag steht. Diesbezüglich habe ich nichts im Kopf. Ich kann mich aber irren.

Ergänzung:
Hier steht indirekt, dass man selbst dafür Sorge tragen muss:
Wenn du ein Buch veröffentlichst, solltest du sicherstellen, dass der Buchtitel nicht geschützt ist. Der Titelschutz ist in den §§ 5 und 15 Markengesetz (MarkenG) geregelt.
Die erste Veröffentlichung, die unter einem Titel erscheint, genießt automatisch Titelschutz. Alle Titelschutzanzeigen, die in den zurückliegenden sechs Monaten im Börsenblatt veröffentlicht wurden, können im Archiv recherchiert werden. Zudem kannst du im VLB prüfen, ob unter deinem gewünschten Titel bereits ein Buch erschienen ist.

Quelle: https://epubli.zendesk.com/hc/de/articles/360004293971-Wie-kann-ich-meinen-Buchtitel-schützen-lassen

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Ich habe im Börsenblatt unter den FAQs zum Thema Titelschutz jetzt noch diesen Punkt gefunden:

„5. Wie und wann entsteht der Titelschutz?
Der Titelschutz entsteht ohne Formalität, Sie müssen den Werktitel also nirgends anmelden oder eintragen lassen. Was Sie jedoch tun müssen, ist den Titel im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, denn ein von der Benutzung losgelöster, abstrakter Titelschutz ist nicht möglich. In der ersten Folge lasen Sie, „Ein Titel, dessen zugehöriges Werk es nicht oder noch nicht gibt, kann nicht geschützt sein“. Für den Titelschutz brauchen Sie also einen unterscheidungskräftigen Titel, ein zugehöriges existierendes Werk – und die tatsächliche Benutzung des Werktitels. Die Benutzung beginnt in jedem Fall mit Erscheinen des Buchs, sie kann aber auch bereitsbei am Markt sichtbaren Vorbereitungshandlungen, wie insbesondere der Ankündigung des Buchs in der Verlagsvorschau, beginnen.“

Wenn ich also auf meinem Blog (der ebenfalls auf den Titel lautet) ankündige, dass das Buch unter diesem Titel im Zeitraum Y erscheint und das Buch ja auch bereits auf dem Blog nachlesbar ist, sollte das in meinem Fall ja eigentlich ausreichen?

Servus!

Muss man bei epubli finanziell in Vorlage gehen oder verrechnen die die Produktkosten (Taschebuch) in den Verkaufspreis ein?

Bielen Dank!
Peter

Bei epubli muss man nichts bezahlen. Das ist eingerechnet.
Hier ist ein Rechner Leistungen und Preise – epubli
Da kannst du deinen Verdienst ausrechnen.

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Ich bin auch nur Laie, aber so würde ich es auch verstehen.

Ein interessantes Projekt. Die moderne Form vom Briefroman. Hast du vor, es als Buch herauszugeben oder bleibt es beim Blog?

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Ich habe derzeit einen Titel im Kopf. Der existiert aber auch schon. Ich habe den Schriftsteller, der das Buch mit gleichem Titel geschrieben hat, angeschrieben und gefragt, ob ich den Titel verwenden darf, nicht das es hinterher Ärger gibt.

Es gibt ein Buch von Andreas Eschbach und eines von Sibylle Grimbert. Beide heißen „Der letzte seiner Art“. Ich habe mit einer Freundin über das Buch geredet. Wir haben wunderbar aneinander vorbei geredet, wie wir das Werk finden, bis wir auf den Inhalt eingegangen sind …

Irgendwann sind alle sinnvollen Wortkombinationen aufgebraucht, dann wiederholen sich kurze Titel. Dann dürfte man noch Wortungetüme wie „Der Hundertjährige, der aus dem Fenster stieg und verschwand“ verwenden.

Oder man fügt einen Untertitel hinzu. Oder man kann ein Wort erfinden. Den Titel hat dann höchstwahrscheinlich kein anderer Autor, siehe: Das Neutralistenfundament.

Laienmeinung: Titelschutz entsteht mit der Veröffentlichung eines Buches, Wattpad etc. zählt da meiner Meinung nicht rein. Das ließe sich nicht recherchieren, und man würde ständig in die Titelschutz-Falle tappen. Die Titel werden auch nicht im VLB, in der DNB oder im Börsenblatt gelistet.
Ich habe sehr spezifische Titel, daher habe ich bisher noch nie Titelschutz beantragt (mein Verlag hingegen schon).
Meist erzähle ich auch schon im Voraus darüber, halte sie also nicht geheim. Wer will denn bitte ein Buch mit dem Titel „Tanz der Bärenkönigin“ oder „Eichenkreis der Liebe“ schreiben?
Im Zweifel hätte ich allerdings auch einen anderen Titel gefunden. Sobald Cover und Klappentext stehen, gebe ich mein Buch in die Vorbestellung - und das kann meines Wissens nach auch Titelschutz auslösen.
Falls du aber einen bestimmten Titel unbedingt benutzen willst, wäre eine Titelschutzanzeige sinnvoll, so teuer ist das nicht und du bist auf der sicheren Seite.

Laienmeinung:
Dazu ist meines Wissen nach zu beachten, dass er nur 6 Monate „hält“. Es also keinen Sinn macht, Titelschutz zu beantragen, wenn ich meine, noch ca. 1 Jahr bis zur finalen Version zu brauchen.

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Ich weiß zwar nicht, was du genau damit meinst. Aber es hört sich für mich so an, als seien die Titel interessant. Und das kann nie schaden. „Der Apfel im Schlafrock“ würde mein Interesse jetzt eher nicht wecken.

Ja, es soll als Buch, bzw. ja als Trilogie erscheinen. Tatsächlich gäbe es noch Material für mindestens 2 Folgebände, aber erstmal überhaupt eine Agentur zu haben, wäre grad schon viel wert :wink:
Ich bin mittlerweile mit Kapitel 8 (von 11) des ersten Buchs fertig und fange daher bereits an, die Unterlagen für die Literaturagentensuche vorzubereiten. Ich kenne ja mein Ausgangsmaterial, daher kann ich absehen, dass Buch 1 in spätestens 5 Wochen fertig sein wird.

Ja, das hatte ich auch gelesen. Hmm. Ich habe ja derzeit einen Über-Titel für die Trilogie und drei Titel für die einzelnen Bände. Der Übertitel ist gleichzeitig auch der der dazugehörigen Webseite. Wenn, dann würde vermutlich für diesen derzeit Titelschutz am meisten Sinn machen.

Recherche eines Laien:

Wie erfolgt der Titelschutz?

Am einfachsten, indem Sie Ihr Buch veröffentlichen, also zum Verkauf anbieten. Wenn Ihnen das zu riskant ist, können Sie auf diverse Dienste zugreifen, die eine so genannte Titelschutzanzeige veröffentlichen. Mein persönlicher Tipp dafür ist der Buchmarkt – für 30 Euro netto geht Ihre Anzeige fast sofort online. Ein paar Wochen später kommt die Rechnung – fertig. Weitere Anbieter liste ich am Ende dieses Beitrags auf. Es kann auch nicht schaden, in den Datenbanken dieser Anbieter nach bereits geschützten Titeln zu fahnden.
Quelle: Titelschutz beantragen – warum, wo und zu welchen Kosten?
Sieh dir die Quelle an. Da findest du weitere, nützliche Informationen zu dem Thema.

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Den Titelschutz könnte man erneuern.