Moin zusammen,
ich habe folgende Idee: der Täter schlägt sein Opfer bewusstlos.
Das Opfer atmet noch. Ihm wird dann über einen Schlauch, der gewaltsam in den Hals gesteckt wird, Gülle eingeflößt. Diese gelangt teilweise in den Magen, in den Bronchien und auch in die Lunge.
Danach verbringt der Täter das Opfer in eine Güllegrube. Wenig später ist das Opfer tot.
Jetzt ist die Frage:
Hier wurde doch der Tod durch Ersticken verursacht, da ja die Gülle in die Lunge bzw. oberen Atemwege verbracht wurde. Ist das rechtsmedizinisch so korrekt?
wenn der Tod durch Einatmen einer Flüssigkeit eintritt, spricht man üblicherweise von einem Tod durch Ertrinken. Ersticken ist das Fehlen von Sauerstoff in der Einatemluft (z.B. im Silo oder Gärkeller, aber auch mechanische Blockierung der Atemwege (zurückgefallene Zunge bei Bewußtlosen in Rückenlage, das klassische Kissen als Mordwaffe, etc)
Zu Deiner Geschichte: Um zu Töten reicht es, den Bewußtlosen in die Gülle zu schmeißen.
Moin @sbraun,
ich danke dir für die Antwort. (Ich möchte mein literarisches Opfer nicht einfach in die Gülle schmeißen )
Man soll erst einmal annehmen, dass das Opfer die Flüssigkeit eingeatmet hat. Hinterher stellt sich raus, das ihm über den Schlauch die Flüssigkeit verabreicht wurde.
Und schon wieder schreibst du, dass sich der Fragesteller etwas Anderes aussuchen möchte. Möchte er aber nicht. Derjenige hat sich für ein Güllefass entschieden.
Wenn Flüssigkeiten (oder andere Fremdkörper) den Kehlkopfeingang berühren, kann es zu einem reflektorischen Verschluss der Stimmbänder kommen (der sogenannte Stimmritzenkrampf (Laryngospasmus)). Er soll verhindern, dass Flüssigkeit (oder Fremdkörper) in die Lungen eingeatmet wird bis das Opfer wieder an die Luft kommt. Dauert das aber zu lange, löst sich der Laryngospasmus wieder, und die Flüssigkeit dringt passiv und mit den letzten Atembewegungen (die finale Schnappatmung reicht dazu völlig) in die Lunge ein.
Schau doch mal hier, ob dir das vielleicht weiterhilft, liebe @Schreibmöwe
https:// www.agrarheute. com/ land-leben/ guelle-mord-landwirt-gericht-560167
Laryngospasmus löst sich und die Flüssigkeit dringt passiv ein.
Bleibt aber immer noch die Frage ( sorry, ich bin wohl zu blöd dafür das zu kapieren ) ob das nun ein Ertrinken oder Ersticken ist…
Man findet hinterher Spuren eines gewaltsamen Eindringens des Schlauchs in den Hals.
„Flüssigkeit in der Lunge = Ertrinken“ hätte ich mal gesagt. Es macht keinen Unterschied, ob die Flüssigkeit eingeatmet („aspiriert“) oder mit einem Schlauch in die Lunge hinuntergedrückt wird.
Allerdings müsste der Schlauch dann schon in der Luftröhre zu liegen kommen, wie bei einer Intubation, d.h. der Schlauch müsste relativ starr sein und ein kleines Lumen haben und man brauch whs. ein Intubationswerkzeug („Spatel“) dazu. Einen Standard-Gartenschlauch bekommst du nie und nimmer in die Luftröhre, der wird immer in der Speiseröhre bzw. im Magen landen. Es ist aber möglich, dass der Magen dann irgendwann überläuft und die Gülle wieder in die Lunge zurückstaut. Vor allem, wenn das Opfer bewusstlos geschlagen wurde und dadurch keine Schutzreflexe mehr hat.
Flüssigkeiten, egal ob Wasser oder Gülle, in der Lunge bedeutet Ertrinken.
Zu wenig Luft zum Atmen, egal ob durch Gärgase oder das Verlegen der Atemwege (Kissen auf dem Gesicht zum Beispiel) bedeutet Ersticken.
Bei Deinem Beispiel ist es also auf jeden Fall Ertrinken, ob mit oder ohne Schlauch.
Hoffe, das klärt es.
Falls Du Ersticken bevorzugst, da gibt es doch immer wieder diese Gärgasunfälle in der Landwirtschaft?
Opfer bewusstlos schlagen, in den Gärbehalter legen, Fall erledigt. Oder?
Ertrinken. Das ist ja hinreichend dargestellt.
Um etwas Neues -hoffentlich hilfreiches- hinzuzufügen: es dürfte für den Pathologen nicht schwer sein umfangreiche Kollateralschäden zu erkennen (es sei denn der Praktikant durfte mal…). Makro- und Mikroverletzungen im Mund- und Rachenraum sind bei dem Hergang der Tat quasi unumgänglich, wenn ein Laie versucht einen Schlauch (selbst einen Tubus) gewaltsam einzuführen. Vermutlich werden mehrfache Versuche nötig sein. Dies würde schnell vom „Unfalltod“ wegführen. Zudem irgendwie ja auch die Bewusstlosigkeit zu erklären sein muss. „Blut lügt nicht“, sagt man (z.B. Insulin gespritzt, Blutdrucksenker, Propofol / Lokalanästhetika, Alkohol, Drogen, etc…). Also nachweisbar. Abschürfungen, Hämatome, ggf Schwellungen (z.B. Schlag auf Hinterkopf) - alles durch Sturz oder Transport der Person. Bewusslose Personen sind nicht so leicht zu transportieren - auch hier drohen Verletzungen oder verräterische Hinweise (Hose gerissen, Schleifspuren an den Fersen…).
Kurze Ideen zu dem Thema in meiner Mittagspause.
Wenn das Opfer schon betäubt ist brauchst du doch keinen Schlauch mehr einführen. Gleich ins Gülle Fass und ertrinken lassen. Ein Spur weniger und mehr Beweis Arbeit für deinen Ermitler.
@anon11850456
Mit dem Einflößen von Gülle würde ich beschreiben: „Du hast nur Scheiße geredet.“ Also dann doch lieber: Opfer niederschlagen und dann ab in den Güllebehälter. ?