Pseudonym - wer bin ich, und wenn ja, wie viele?

Das ist extrem praktisch. Dann kannst du dich selber abmahnen lassen, weil es den Namen schon gibt. :nerd_face:

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:rofl: :rofl: :rofl: Genau

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Da hättest du wohl ein Problem bekommen, oder kennst du etwas Herr der Augenringe nicht? Das Buch gibt es wirklich.

Ich habe mir auch schon über ein Pseudonym Gedanken gemacht. Da ich Helmut Berger heiße, muss ich glaube ich fast ein Pseudonym wählen. Was haltet ihr von H. B. Ärger?

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Besser D. G. Ärger.

Das gibt Ärger

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‚H.B. Erger‘ würde mbMn mehr Aufmerksamkeit hervorbringen…

Wieso das? Ist H. B. Ärger eher abschreckend?

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Das finde ich schon. Wenn ich diesen Namen auf einem ‚Produkt‘ (egal welchem) lese, passiert in meinem Kopf doch etwas. Ärger, ein extrem negativ konnotierter Begriff. Und außerdem so richtig deutsch.
H.B. Erger kann man auch im englischsprachlichen Raum gut verkaufen. Irgendwie erinnert es mit an einen Autor im Bereich Perry Rhodan.
Meine eignenen beiden Pseudonyme A.I. Schimmer und A.I. Brecht sind ebenso von meinem Namen André Isbrecht (brecht wurde aus dem Englischen bright (glänzend, schimmernd) eingedeutscht) sind vielfältig einsetzbar und funktionieren überall. Besonders für meinen ‚Der Magier‘ (A.I. Schimmer) halte ich mir damit alles Märkte offen.

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Das Pseudonym H. B. Ärger war von mir nicht ganz ernst gemeint, aber ich danke dir dennoch für deine durchaus ernst gemeinte Einschätzung. Deine Überlegungen zu deinem Pseudonym klingen für mich sehr gut überlegt, während meines, nur aus einer Laune heraus, entstanden ist.
H.B. Erger hat aber durchaus etwas.

Ich habe mal gehört, oder irgendwo gelesen, dass die Autoren sich mehr Erfolg versprechen, wenn zwischen Vor- und Nachnamen, noch ein Buchstabe eines Zweitvornamen steht. Zumindest soll sich Joanne K. Rowling was davon versprochen haben, oder man soll ihr das mal geraten haben. Ob es tatsächlich bei ihr so war, weiß ich nicht mehr.

Dich erinnert H.B. Erger vermutlich an die Perry Rhodan-Autoren H.G. Ewers, H.G. Franzis, oder K.H. Scheer.

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Ernst gemeint oder nicht, aber oft entstehen dadurch gute Ideen :wink:

Genau :blush: (ich rechne immer gerne mit 10% der Tantiemen) :joy:

Ah, ja, da hab ich’s wohl her. Ist schon ein bisschen länger her, dass ich die verschlungen habe. :innocent:

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Laienmeinung:
In Deutschland gilt, wo kein Kläger, da kein Richter. Das funktioniert auch andersherum. Jeder kann jeden anzeigen und verklagen, was immer mit Ärger einhergeht. Von daher wäre ich bei der Wahl eines Pseudonyms vorsichtig.
Was du bedenken solltest, falls du je beim Verlag unterschreiben willst:
Pass auf, dass du die Rechte am Pseudonym behältst. Die gehen gern mal an den Verlag. Ich kenne einige Autoren, die da richtig Ärger hatten oder einfach noch mal neu gestartet sind.

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Mein Hauptpseudonym existiert schon seit Jahren und ist durch meine Website durchaus bekannt.
Und ja, auch da kann es immer noch zu Problemen kommen, aber ich bin durchaus zuversichtlich.
Die Rechte an meinem Pseudonym behalte ich definitiv.

Auch hier wieder: keine Rechtsberatung, sondern nur mein bescheidenes Wissen bzw. Meinung.

Ich habe in meiner Zeit als Schöffe am Amtsgericht mal einen Richter gefragt, was denn ein ladungsfähige Adresse ausmache. Die Thematik ergab sich aus einem Fall, an dem ich als Schöffe beteiligt war und der Angeklagte von der Polizeit vorgeführt wurde, da er bei zwei vorangegangenen Terminen nicht erschienen war.

Der Angeklagte berief sich darauf, dass die Adresse, die er angegeben hatte, die seines Bruders war, da er derzeit in Deutschland selbst keine Wohnung habe.
Das ließ der Richter aber nicht gelten, zumal sein Bruder nach dessen Aussage versucht hatte, die Post bzw. die gerichtliche Ladung an den Angeklagten weiterleiten.

Mein Frage an den Richter war nach Ende der Verhandlung: Muss ich in Deutschland, wenn ich eine ladungfähige Adresse angebe, auch dort wohnen?

In meinen Worten ausgedrückt war die Antwort;
Nein, in Deutschland musst du an einer ladungsfähigen Adresse nicht zwingend wohnen, solange sichergestellt ist, dass du unter dieser Adresse per Briefpost tatsächlich erreichbar bist und rechtlich relevante Post empfangen werden kann. Es reicht aus, dass an dieser Adresse eine Person (bzw. eine Postannahmestelle oder ein Empfangsberechtigter) während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist, um Dokumente entgegenzunehmen.

Ein Impressums-Service beinhaltet immer die Weiterleitung der Post z.B. via Mail. Dazu entbindet man das entsprechende Unternehmen vom Briefgeheimnis, da diese die Briefe öffnen und einscannen müssen, um sie auf elektronischem Weg weiterzuzleiten.
Also kann Dich auch diesem Weg z.B. eine gerichtliche Ladung erreichen und damit sind die Anforderungen an eine ladungsfähige Adresse erfüllt.

Übrigens: ein Postfach soll, wie ich auf Nachfrage erfuhr, nicht als ladungsfähige Adresse gelten.

Stimmt, der Herr der Augenringe kenn ich auch und habe es vor Äonen sogar gelesen. Allerdings ist es wohl erlaubt, ein Werk zu parodieren, ohne das dazu eine Genehmigung des Verlages und Autor/in notwendig sei (Laienmeinung).

Beispielsweise: Perry Hotter und der heiße Stein, wo sein Kumpel Don Beastly zusammen mit Perry unter Anleitung des pfannenmagischen Kochzauberers Altbus Dampfmachtgar auf besagtem heißen Stein ein lecker Basilisken-Steak bruzelt, während die kesse Kochzauberer-Azubine Serviette Gehtsnochstrenger naserümpfend an einem luschigen Salat aus Blätter der traurigen und peitschenden Killerweide mampfelt.

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:rofl:

Klingt so, als ob ich mir die Parodien auch mal besorgen sollte. Herr der Augenringe und Perry Hotter kenne ich nur vom Hörensagen. Ich habe um die Parodien bis jetzt einen großen Bogen gemacht. Keine Ahnung warum, vermutlich wollte ich mir die Originale (zumindest Harry Potter) nicht madig machen, wobei ich die Parodien von ColdMirror (YouTube) richtig gut fand.

Deine Laienmeinung stimmt übrigens mit meiner überein.

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Würde ich jetzt nicht so pauschal sagen. Liegt wohl eher an der Klagebereitschaft des Rechteinhabers. Ich erinnere mich an eine Comic-Parodie „Falsches Spiel mit Alkholix“ aus den 80 er Jahren, die nach Gerichtsurteil aus dem Verkehr gezogen wurde. Der Verlag ist damals dran pleite gegangen. (Gute Parodie im übrigen. Comicfans sollten zuschlagen, wenn sie irgendwo verfügbar ist.)

Aber auch hier nur meine persönliche Einschätzung, die immer unverbindlich ist.

Perry Hotter gibt es noch nicht als Buch. Es könnte aber erscheinen, worausgesetzt der Autor bekemmt es irgendwann mal fertig!

Auch wenn dies wiederum natürlich keine Rechsberatung darstellt, so lässt sich folgendes im EU-Recht nachlesen:

Hier der Wortlaut (Stand 2023, eingeführt durch Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie 2019):


§ 51a UrhG – Karikatur, Parodie und Pastiche

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches.

Somit scheint Parodie ist in Deutschland und der EU als „freie Benutzung“ (§ 51a UrhG) ausdrücklich erlaubt zu sein.

In der Tat kann es aber passieren, das man u.U. eine Klage vom Verlag bzw. dem deutschen Verlag, der Harry Potter am Hals hätte, weil dieser bei dem in der Parodie verwendeten Name Perry Hotter eine Verwechslungsgefahr erkennen könnte, Da ist man als kleiner und unbekannter Autor nicht scharf darauf, obwohl es andererseits natürlich Werbung wäre.
Beim pfannenmagischen Kochzauberer Altbus Dampfmachtgar würde es wohl kaum Zweifel geben, dass das Werk eine Parodie ist. Oder wenn aus Lord Voldemort dann Honk Sauresahnetort würde, dann könnte weder Autorin noch Verlag den satirischen oder parodistischen Charakter in Frage stellen.

Richtig ist aber: das Ganze ist ein Minenfeld, bei dem wohlüberlegt sein muss, wie und was man schreibt.

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Tatsächlich? Ich dachte, ich hatte das mal als Hörbuch gesehen, wie gesagt, aber einen Bogen darum gemacht.

Ja, schade. Da sieht man mal wieder, dass viele Gesetzeshüter auch mal was Lustiges, anstatt nur Gesetzestexte lesen sollten, dann hätten die sicher auch mehr Verständnis für Humor. :innocent:

Danke für deine Hinweise.

Eine Anekdote, die vielleicht der ein oder andere noch nicht kennt:
In den Arsene Lupin Krimis taucht die Figur Herlock Sholmes auf - aus Copyrightgründen (bereits 1906).

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Oh ja, erinnerst du dich noch an die externe Fortbildung, die wir alle vor 20 Jahren oder so besuchten? . Dr. House! Der Held hieß nicht aus Zufall so (House/Holmes), war von Schmerzmittel (statt Opium) abhängig und ein misanthropes Genie. Sein bester Freund war der depressive Wilson (Watson) und jede einzelne Folge als „Who-dunit“ (vulgo „What-wasit“) aufgezogen. Urheberrechtlich unantastbar und trotzdem unverkennbar. Sehr geschickt gemacht, zumindest bis zur dritten Staffel.

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