Pseudonym - wer bin ich, und wenn ja, wie viele?

Weißwurst Media und wurstpost@ klingt schon ein bisschen nach scam :wink: ich war froh, dass dein Medienunternehmen anders heißt.

Ich nutze einen Impressum Service von Impressum-Privatschutz. Dort steht dann dein echter Name mit einer c/0 Adresse in Hamburg und Kundennummer drin. Ladungsfähig ist die Adresse, weil die Firma (laut Eigenaussage) ein echtes Büro betreibt, dass du besuchen kannst, um jemanden zu treffen.

Mein Laienwissen:

Die Datenschutzgesetze gelten leider nicht für Leistungsanbieter. Ob YouTube, Insta oder Bücher. Alles braucht ein Impressum, sofern man damit 1€ Geld verdienen oder jemanden verärgern kann. (Websites)

Denk dir ein Pseudonym aus. (Kostenlos)
Das steht dann auf dem Cover. Im Impressum steht dann dein Klarname, und die Adresse ist entweder deine Hausanschrift (mag ich nicht so) oder ein legaler Umweg über Dienstleister.

Ich nutze die Service Adresse für die Sept Writer App und die Website und das Buch selbst. Ob sie funktioniert? K.a. habe noch nie Post bekommen :wink:

2 „Gefällt mir“

Schicke dir doch selbst mal einen Testbrief.

5 „Gefällt mir“

(Laienmeinung, keine Rechtsberatung:)

Ich bin der Sache nochmals nachgegangen, weil man ja keine Lust hat, irgendwann eine Abmahnung von einem dieser Anwälte zu bekommen, deren Geschäftsmodell darauf basiert.

Wer ein Buch unter einem Pseudonym veröffentlicht, muss in Deutschland im Impressum dennoch seinen Klarnamen und eine ladungsfähige Anschrift angeben, auch wenn ein Impressumsservice wie anschrift.net genutzt wird.

Impressumspflicht bei Buchveröffentlichung
Der Gesetzgeber verlangt im Impressum eines Buches den vollständigen realen Namen (Klarnamen) und eine ladungsfähige Adresse, sodass im Zweifel gerichtliche und behördliche Schreiben zugestellt werden können. Nur das Pseudonym reicht im Impressum rechtlich nicht aus, um die Vorschriften zu erfüllen.

Nutzung eines Impressumsservices wie anschrift.net oder andere
Mit einem Impressumservice erhält man eine rechtskonform ladungsfähige Adresse, die im Impressum statt der Privatadresse genannt werden kann. Allerdings ersetzt dieser Service nicht die Pflicht zur Angabe des Klarnamens: Der Service stellt nur die Anschrift, nicht aber einen „Decknamen“ bereit. Die Kunden von anschrift.net geben in ihrem Buch weiterhin ihren Klarnamen zusammen mit der Dienstleister-Anschrift im Impressum an.

Was steht im Impressum?

Im Impressum eines Buches müssen stehen:
• Vollständiger Name (Klarnamen) des Autors, Herausgebers oder Verlags.
• Ladungsfähige Adresse (dies kann eine vom Impressumservice gemietete Geschäftsadresse sein).
• Kontaktmöglichkeiten wie E-Mail-Adresse. Das Pseudonym darf zusätzlich genannt werden, aber nicht anstelle des Klarnamens

Wer seinen Namen gar nicht nennen will, braucht dann beispielsweise einen Verlag oder Literaturagenten.

Im Impressum der Bücher der als Selfpublisherin erfolgreichen Catherine Shepherd (richtiger Name laut Wikipedia Katrin Schäfer) , die im eigenen Kafel-Verlag erscheinen, stehen in der Regel der Name des Verlags, die ladungsfähige Verlagsadresse, und oft auch die Inhaberin – Catherine Shepherd – sowie Kontaktdaten wie E-Mail und Telefonnummer. Ihr Pseudonym wird dabei als Verlagsinhaberin genannt, da Catherine Shepherd als Geschäftsführerin und verantwortliche Person für den Verlag im Impressum geführt wird.

Typischer Aufbau des Kafel-Verlag-Impressums

•	Name des Verlags: Kafel Verlag oder KFL Verlag GmbH.
•	Adresse des Verlags: z.B. Bonner Str. 12, 51379 Leverkusen oder Märchenallee 13, 41541 Dormagen (je nach Ausgabe).
•	Inhaberin/Verantwortliche: Catherine Shepherd (Pseudonym, teils mit Ansprechpartnerin genannt).
•	Kontakt: E-Mail und oft Telefonnummer.
•	Umsatzsteuer-ID und rechtliche Hinweise (in manchen Ausgaben, v.a. bei Shop/Online-Produkten).

Interessant, was scheinbar nicht erlaubt ist, scheint irgenwie dann doch zu gehen. So ist das bei anderen Dingen ja oftmals auch. Manchmal denke ich da an den Orwell’schen Satz: „Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher als die anderen.“

2 „Gefällt mir“

Super, vielen lieben Dank. Jetzt bin ich um einiges schlauer. Das ist wirklich eine gute Community hier.

Noch eine Frage. Gehe ich recht in der Annahme, dass eine ladungsfähige Adresse auch eine real existierende andere Adresse wäre? Zum Beispiel aus der Familie? Mit deren Einverständnis natürlich?

2 „Gefällt mir“

Laienmeinung: Ich denke, das wäre die beste Lösung. Soweit ich weiß, muss man an besagter Adresse nämlich auch erreichbar sein.

3 „Gefällt mir“

Das wäre super. Normalerweise stellt dir der Dienstleister aber eine ladungsfähige Adresse, die auch im Realen existiert. Musst du darauf achten, bei welchem Anbieter das gewährleistet ist.

1 „Gefällt mir“

Mein Wissenstand als Laie / Laienmeinung: :stuck_out_tongue:
Ja, dass ginge und ist gleichzeitig Grauzone.

Ich hatte erst überlegt, die Adresse meiner Mutter zu nehmen, weil sie in ihren Leben nicht mehr umziehen wird … aber dann kam die Frage, möchte ich, dass irgendwelche Leute, die einen vierten Teil von Paladinsöldner verlangen, plötzlich bei meiner Mutter klingeln :stuck_out_tongue:

Warum Grauzone. Firmen sind ladungsfähig. Deswegen reicht es, wenn ein Autor den Verlag als Impressum angibt. Deswegen gehen auch Firmen mit echtem Büro, die du als Dienstleister anheuerst. Deswegen sind Briefkastenadressen nicht ausreichend.

Es gibt es paar Billiganbieter draußen, die selber ihre „Wohnadresse“ als C/O anbieten. Dadurch vermitteln sie den Eindruck einer Firma, was spätestens beim Mietvertrag zu hinterfragen ist. Erkennbar sind diese Anbieter durch die Adresse, die sie dir anbieten.
„Dein Name“
C/O "Konrad Käserad,
„BezahlSeineVillaMitDeinemGeldStraße 122“
„Bonn“
:wink:

Warum ist das interessant. C/O Adresse innerhalb der Familie scheinen wiederum erlaubt zu sein, weil du dort tatsächlich regelmäßig „aufgreibar wärest“.

1 „Gefällt mir“

Weißt du, ich habe Angst, dass ich kein Auge mehr zu mache, weil den ganzen Tag Fans und Paparazzi vor meiner Tür stehen. :joy::stuck_out_tongue_closed_eyes:

8 „Gefällt mir“

genau, ganz zu schweigen von dem Filmteam, dass endlich die Doku über dein Leben als Bestsellerautorin drehen will :rofl: :joy: :wink:

7 „Gefällt mir“

Noch lacht ihr, aber wer sagte letztens … bei Fitzeks Erstlingswerk stand noch seine Privatadresse :stuck_out_tongue:

Und da wir viel weniger brutal schreiben als er, ist die Wahrscheinlichkeit auf unseren Erfolg doch sofort gewachsen :slight_smile:

4 „Gefällt mir“

Eine ladungsfähige Adresse kann grundsätzlich auch eine Privatadresse sein, beispielsweise die Adresse eines Familienangehörigen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

•	Die ladungsfähige Adresse muss den tatsächlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der betreffenden Person, heisst angebenen Person (z.B. Mutter, Bruder oder Schwester) korrekt widerspiegeln oder zumindest eine Adresse sein, unter der die im c/o- genannten Person tatsächlich erreichbar ist.
•	Die Person muss unter dieser Adresse auch tatsächlich anzutreffen und erreichbar sein, um rechtliche Zustellungen zu empfangen.
•	Es reicht nicht aus, nur eine beliebige Adresse anzugeben, wie z.B. ein reines Postfach oder eine rein virtuelle Adresse.

Wenn die Adresse eines Familienangehörigen verwendet wird, muss also sichergestellt sein, dass die Person dort auch tatsächlich erreichbar ist und es keinen Täuschungscharakter hat.

Ich selbst muss an dieser Adresse aber nicht leben oder erreichbar sein. Sonst wäre ja auch jeder Impressumsservice rechtlich betrachtet ungültig, denn ich wohne weder in Köln, Hamburg, München oder Stuttgart (je nachdem, wo dieser Dienst seinen Sitz hat).

1 „Gefällt mir“

Ja eben. Genau das meine ich ja. Wie kann ich legal einen Service nutzen, der in München ist, wenn ich nie in München bin?

1 „Gefällt mir“

Liebe EffEss,

ich habe leider noch keine Erfahrungen damit, kann dir aber eine Episode aus dem Podcast „Schreibzeug“ mit D, Hillebrand und W. Tischer empfehlen, da geht es um das Thema. Ich fand den Artikel sehr hilfreich, wenn du magst, kannst du ja mal reinhören…Es ist die Episode 61, Pseudonyme für Autoren.

Gruß Gabi

4 „Gefällt mir“

Gabi wieder. Eh klar.

3 „Gefällt mir“

@Gschichtldrucker meint seine Gabi, liebe Gabi. Ist ein Insider. :wink::grinning:

Das ist ein guter Tipp. Ich höre da mal rein.

4 „Gefällt mir“

Jupp, ich wieder :joy:

3 „Gefällt mir“

Google mal nach „Drachenlord“. Dann überlegst du dir zweimal, ob du Fans vor deiner Tür haben möchtest.

5 „Gefällt mir“

Ja, das ist ein Irrsinn. Uns geht es in Deutschland wohl noch eindeutig zu gut. Woanders sind die Menschen mit dem Überleben beschäftigt.

2 „Gefällt mir“

Ja. Das ist wirklich ein trauriger Fall. Davon gibt es sicherlich mehrere. Vielleicht nicht in dem Ausmaß, aber ähnlich. Nein, danke, muss ich nicht haben. Dann lieber ein Pseudonym.

2 „Gefällt mir“

Ich hab mich auch lange mit dem Gedanken getragen, ein Pseudonym zu wählen, aber ich konnte mich nicht entscheiden. J.R.R. Tollkühn? Günter Krass? Truman Kaputtnik? Oder vielleicht Stefan König?
Ne, dann lieber doch mein echter Name.

1 „Gefällt mir“