Pseudonym - wer bin ich, und wenn ja, wie viele?

Hier eine Frage, die ich mir schon eine Weile stelle.

Ich überlege unter Pseudonym zu schreiben. Nicht, weil ich mich dahinter verstecken will, sondern aus dem Grund, dass der Autorenname schon irgendwie eine Prägnanz haben sollte. Das zum Einen. Zum Anderen, um Verwechslungen zu vermeiden.

Ein Pseudonym, welches mir gefällt, habe ich schon. Die Person hat gelebt und ihre Nachfahren haben kein Problem damit, wenn ich ihn benutze.

Jetzt meine Frage und verzeiht, falls darüber schon gesprochen wurde. Ich habe nichts gefunden.

Kann sich jeder einfach ein Pseudonym ausdenken und benutzen ohne das das irgendwo " hinterlegt " wird? Gibt es denn auch nicht dort Verwechslungen? Wer hat denn was für Rechte?
Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine.

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Ich würde damit anfangen, das Netz nach deinem Wunschnamen zu durchforsten. Dann bitte keinen Namen wie Lara Lollypop oder Holly Blue verwenden, es sei denn, du möchtest zum Genre Young Adult wechseln.

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Das sagt ein Rechtsanwalt im Netz dazu. Von mir als Laie zitiert, ohne eigenes Fachwissen zu haben:

Wie sieht es nun rechtlich aus?

Es viele Gründe, warum sich Anbieter davor scheuen, im (gesetzlich zwingenden) Impressum auf geschäftlich genutzten Internetauftritten ihren Klarnamen anzugeben.

Doch rechtlich ist die Verschleierung der wahren Identität immer ein absoluter Graubereich.

Die Verwendung eines bloßen Pseudonyms anstelle des realen Namens im Rahmen des Impressums ist unstrittig nicht ausreichend zur Erfüllung der Impressumspflichten nach § 5 DDG. Das Pseudonym ist nicht rückführbar auf die reale Person, so dass der Impressumszweck nicht erreicht werden kann.

Die Zulässigkeit der Verwendung eines eingetragenen Künstlernamens anstelle des realen Namens im Impressum ist dagegen umstritten. Während einige Stimmen in der Literatur die Angabe rein des eingetragenen Künstlernamens wegen einer Gleichstellung mit dem bürgerlichen Namen als zulässig ansehen, verneinen andere eine solche.
Quelle: Künstlername bzw. Pseudonym im Impressum ausreichend?

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Hi. Da ich dasselbe gemacht habe, kann ich dir sagen; solange du dich nicht Ernest Hemingway oder ähnlich nennst, sollte das kein Problem sein. Immerhin gibt es Realnamen auch mehrfach. …Ich schicke dir mal eine PN

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Danke für eure Antworten. Ich entnehme dem, dass man sich im Prinzip nennen kann, wie man möchte, man muss nur im Impressum ehrlich sein oder Umwege in Kauf nehmen.

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Bitte nicht Susanne Kowalsky. :heart_eyes:

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Och menno. Jetzt muss ich mir was anderes einfallen lassen. :sweat_smile:

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:slight_smile: Vielleicht EffEss Zett.

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Warum nicht? Das ist ein schöner Name :sweat_smile:

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Ich bin knauserig und möchte meine Tantiemen nur ungern teilen.

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Nicht mal das. Im Impressum reicht doch die Angabe des Verlags beziehungsweise des SP-Dienstleisters.

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Laienmeinung: Nein, das reicht nicht.

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FS ist mein Mädchenmonogramm :wink:

Nö. :smile:

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Laienmeinung: ich dachte schon, oder beziehst du dich auf den von dir zitierten Paragraph fünf des DDG?

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Ja, wenn du einen Verlag hast, reicht das . Bei einem Sp Dienstleister muss der als Verlag auftreten und einen Impressumsservice anbieten. Du brauchst immer eine ladungsfähige Adresse

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Es reicht meines Wissens nach nicht aus, den Selfpublisher-Dienstleister als Verleger ins Impressum zu schreiben. Ich weiß es aber nicht genau.

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Ich kenne jetzt leider auch nur die Verlagsvariante. Aber wenn SP-Dienstleister, so einen Impressumsservice anbieten, wäre das ja eine gute Lösung für EffEss, falls sie im SP veröffentlicht.

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Ich habe das folgendermaßen gelöst: zuerst ein Gewerbe angemeldet mit dem Titel Weisswurst Media*. Ich habe bewusst nicht Verlag gewählt, weil ein Medienunternehmen mehr Möglichkeiten bietet (z.B. mehrere YouTube-Kanäle, Instagram, TikTok etc).
Als nächster Schritt habe ich mit bei anschrift.net für etwa 80 Euro pro Jahr eine ladungsfähige Adresse geholt. Es gibt zwar noch andere Anbieter wier z.B. Postflex (deutlich teurer, da man für jede Webseite, jedes neue Buch wieder etwas extra zahlen muss). Bei anschrift.net kann ich soviele Webseiten oder Social-Media-Kanäle betreiben und natürlich auch mehr als ein Buch mit dieser Anschrift veröffentlichen.
Ausserdem wird jede Briefpost an diese Adresse gescannt und per Mail an Dich gesendet (dazu musst Du die Leute natürlich vom Briefgeheimnis entbinden). Ebenfalls mit im Preis enthalten.

Nun schreibe ich beispielsweise einen Regionalkrimi unter dem Pseudonym Nikodemus Sepplmayr mit dem Titel „Und tödlich ist die Weisswurst“. Im Impressum steht dann Nikodemus Seppelmayr, c/o Weisswurst Media, Süßsenfgasse 7, 88888 Hefeweizenhausen, Mail: wurstpost@weisswurst-media.de

Da die Adresse ladungsfähig ist, muss ich weder meine Privatadresse noch meinen richtigen Namen angeben. So findet man z.B. in Romanen von Robert Galbraith auch nicht den Namen der echten Autorin Joanne K. Rowling. Und die Adresse sowieso nicht.

Soweit mein Kenntnisstand nach ausführlichen Recherchen. *Weisswurst-Media und Nikodemus Seppelmayr sind natürlich Erfindungen, die ich nicht verwende. Mein echtes Pseudonym sowie meine kleine Medienagantur heissen anders.

Ich hoffe, das hilft etwas weiter.

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Bei BoD reicht die vollständige Angabe (ähnlich wie Impressum-Service) Name, Anschrift von BoD und der ©-Hinweis des Autorennamens, bzw. des Pseudonyms). Wie andere Anbieter das handhaben, ist mir nicht bekannt. (Laienmeinung)

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Vielen lieben Dank für die ausführliche Hilfestellung. Das hilft mir auf jeden Fall weiter.

(Bei dem Beispiel mit Weißwurst Media hatte ich kurz eine Assoziation zu Kai Flemming und seiner Weìßwurst und der Weissnichtwurst. :smile: Das hätte auch gepasst.)

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