Polizei

Ich schreibe zwar nur selten im Forum lese aber ständig mit. Jetzt habe

ich mich entschlossen mal etwas aus der Deckung zu kommen.

Ich habe nachfolgende Berufserfahrung.

  • K 12 Frankfurt (Raub, Entführung, Geiselnahme, Erpressung)

  • Dienstgruppenleiter einer operativen Einheit in Frankfurt a. M.

    (Observation, Fahndung, Erster Angriff bei sog. Sofortlagen (z. B. Bedrohung, Erpressung usw.))

Falls da mal jemand was wissen will, kann ich vielleicht helfen. Allerdings sind dem

Grenzen gesetzt. Klingt jetzt vielleicht ewas albern, aber es gibt halt Dinge die nicht

wirklich für die Öffentlichkeit bestimmt sind.

Ich gebe mir jetzt mal keine Punkte. Ist halt mein Beruf. Was ich aber nicht kann ist

Rechtsmedizin. Da habe ich keinen Schimmer.

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Aw: Polizei

Hallo JensB!

Herzlich willkommen hier und besten Dank für dein Angebot, den einen oder anderen fachlichen Hinweis beizusteuern. Ich bin mal so frei und versuche dir den ersten Beitrag zu entlocken.

Es gibt ja ganze Filme darüber, dass, sagen wir eine potentiell gefährliche Person, erst jemanden erschießen muss, bevor die Polizei eingreift. (Weil die Gesetze es nicht anders hergeben?)

Nun etwas konkreter, worum es in meinem aktuellen Buch geht:

Jemand, ein alter Mann, weißer Jahrgang, also ohne Kriegserfahrung, aber totaler Hitlerfan. Dieser alte Mann ist Jäger, besitzt ein paar Waffen, auf eine SS-Handfeuerwaffe ist er besonders stolz. Nun gerät er mit seinen Kindern aneinander und es gibt immer wieder Streit. Er droht (zuerst nur einem seiner Kinder) am Telefon mit seinen Waffen, mehr erst einmal nicht.

Würde die Polizei ihm die Waffen wegnehmen, nur aufgrund der Aussage des Kindes, dass es sich bedroht fühlt? Die Bedrohung in dem Telefonat kann das Kind ja nicht beweisen. Aber das Kind kennt seinen Vater natürlich und weiß genau, dass sein Vater es ernst meint.

Oder ist es wie im Film: Kein Beweis, noch keine aktive Tat des alten Mannes, also kann die Polizei nichts machen? Muss die Polizei dem Mann die Waffen lassen? Oder nehmen sie ihm die Waffen kurz weg, erheben einmal den Finger und sagen ihm, dass er das nicht darf, andere Leute zu bedrohen. Im Film würde dann ein Anwalt kommen und dafür sorgen, dass er die Waffen wieder bekommt, denke ich mir.

Mir reichen tendenzielle Hinweise.

Danke für deine Bemühungen.

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Aw: Polizei

Guten Morgen !

Grundsätzlich kann man sagen: Es ist nie wie im Film.

Es gibt mehrere Möglichkeiten ihm die Waffen zu entziehen.

Ich gehe jetzt davon aus das der Mann berechtigt ist. Das heißt er hat eine Waffenbesitzkarte (Sammler oder Sportschütze) oder einen Waffenschein (ist sehr selten). Wenn er Jäger ist, dann weiß ich nicht genau welcher Art diese Erlaubnis ist. Da musst du mal googeln.

Die Frage ob man ihm die Waffe wegnehmen kann ist eindeutig mit ja zu beantworten. Es ist einfach nur die Frage wie ernst die Anschuldigungen sind. Wie glaubhaft ist das Gesagte. So wie du das beschreibst, denke ich das man die Sache ernst nehmen würde.

Möglicherweise erfüllen die Telefonate den Straftatbestand der Bedrohung. Aber Vorsicht. Wenn man jemanden sagt, man haue ihm gleich auf die Schnauze, so ist das keine Bedrohung (Strafrechtlich gesehen). Da ist etwas mehr gefordert. Wenn man sagt ich bringe dich um. Ich zünde dein Haus an. Dann ist das eine Bedrohung. Näheres musst du ebenfalls googeln.

Ist es eine Bedrohung, also eine Straftat, dann kann die Polizei die Waffe auf jeden Fall sicherstellen. Wie die Sicherstellung genau aussieht, ist von den genauen Umständen abhängig. Aber auch wenn man zu dem Schluss kommt, dass es noch keine Bedrohung ist, so kann man ihm die Waffen abnehmen. Im Grunde gibt es zwei Möglichkeiten.

  1. Sicherstellung nach der StPO z. B. als Beweismittel in einem Strafverfahren. Es ist hier die Frage in wie weit die Waffen als Beweismittel relevant sind. Dies geht nur, wenn der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt.

  2. Sicherstellung nach dem jeweiligen Polizeigesetz des Bundeslandes. Die Sicherstellung kann präventiv erfolgen. Es muss noch keine Straftat vorliegen, aber es besteht die Gefahr das etwas passiert. Wenn ich vor Ort wäre, dann würde ich das erst mal so machen. Die Waffen sind aus dem Spiel. Ob die Anschuldigungen ernst zunehmen sind, dass sollen dann andere klären.

Die Polizei kann also auch handeln bevor etwas passiert. Aber deswegen sind die Waffen noch nicht wirklich weg. Das entscheidet die zuständige Waffenbehörde. Nur sie kann die Waffenberechtigung entziehen. Das ist wie mit dem Führerschein. Die Polizei kann den Führerschein wegnehmen. Sie kann auch auch das Weiterfahren untersagen. Aber nur die Führerscheinstelle kann die Fahrerlaubnis entziehen.

Also mein Vorschlag wäre: Sicherstellungen der Waffen nach Polizeirecht. Als Begründung reichen die Anschuldigungen der Kinder. Ich persönlich würde das Haus jedenfalls nicht ohne Waffen verlassen. Wenn es nämlich später knallt, dann ist guter Rat teuer.

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Aw: Polizei

Danke für deine schnelle Antwort.

Das reicht mir erst einmal vollkommen. Du hast mir sehr geholfen. Man will ja in seinem Buch die Wirklichkeit nicht völlig aus den Augen verlieren. Und selber kennt man so etwas zum Glück eben nur aus Filmen.

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Aw: Polizei

Hallo Jens,

erst mal herzlichen Dank, dass Du Dein berufliches Wissen zur Verfügung stellst. Ich arbeite gerade am 2. Teil meines Buches und stelle mir die Frage, wie geht die Polizei vor, wenn Kinder verschwunden sind? Die Geschichte handelt wie der erste Teil in Nürnberg, also in der Großstadt.

Für gute Tipps bedanke ich mich schon jetzt mal im Voraus.

Danke

Elmon

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Aw: Polizei

Hallo,

das ist so leicht nicht zu beantworten. Es kommt auf die konkreten Umstände an. Schreib doch mal Stichworten was passiert. Dann kann ich etwas dazu sagen.

MFG

Jens

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Aw: Polizei

Mein Polizist wurde von Ansbach nach Nürnberg versetzt. An seinem ersten Arbeitstag, als er sich den Akten seines Vorgängers (Wolkov) zuwendet passiert folgendes (Auszug aus dem bisherigen Skript):

“Als sich Erik gerade den Akten zuwenden will, erscheint Hauptwachtmeister Schick in der Tür. „Herr Hauptkommissar, es ist schon wieder ein Kind als vermisst gemeldet worden. Hier sind die Unterlagen, auch die von den anderen zwei Kindern. Der Chef meinte, alles andere kann warten” und schon hatte Erik eine frische Akte auf dem Schreibtisch.

Erik begann zu lesen, drei Kinder im Alter von 8, 9 und 11 Jahren waren jeweils in der Nacht verschwunden. Die Presse war schon ganz aufgeregt, sie vermutete einen Kinderschänder. Clara Meiser, war ein Mädchen von 8 Jahren, ging in die zweite Klasse der Grundschule und wohnte mit ihren Eltern und ihren zwei Geschwistern in Langwasser. Ihre Eltern sagten aus, dass ihre Tochter sich nachts in den Garten geschlichen habe. Es muss so gegen 23 Uhr gewesen sein, seither hatte ihre Eltern sie nicht mehr gesehen. Die Anzeige erfolgte dann am nächsten Tag. Die 9 jähre Nicole Brahms, wohnte in Nürnberg Fischbach, bei ihr war der Fall ähnlich. Die Eltern hatten dem Kind erlaubt wegen einer Grillparty länger aufzubleiben. Die Feier dauerte an, die Eltern vermuteten, dass ihre Tochter während der Feier ins Bett gegangen sei. Als sie am nächsten Morgen wieder nüchtern waren, bemerkten sie, dass ihre Tochter spurlos verschwunden war. Nach einer Suche bei allen Bekannten, Freundinnen und Verwandten, hatten sie ihre Tochter gegen Abend bei der Polizei als vermisst gemeldet. Das letzte Opfer war heute vermisst gemeldet worden, Jannette Bayer, 11 Jahre alt, ebenso wie die anderen beiden Schülerin, war gestern Abend nicht vom Schwimmen nach Hause gekommen. Die Eltern wohnten in der Nürnberger Südstadt unweit des Südbades in der Dianastraße. Das Mädchen war den zirka 250 Meter langen Weg schon öfters alleine gegangen. Als sie gegen halb zehn immer noch nicht zu Hause war, ging ihr ihre Mutter den Weg zum Bad entgegen. Von dem Mädchen keine Spur. Die Kasse des Schwimmbades war schon verschlossen und die letzten Gäste hatten das Schwimmbad schon verlassen. Die Mutter hatte andere Gäste, die sie auf dem Parkplatz traf, nach ihrer Tochter gefragt, die Gäste konnten sich an sie erinnern, aber sie sei schon etwa 15 Minuten vor neun Uhr gegangen."

Ich habe mir schon verschiedene Unterlagen aus dem Netz dazu angesehen, allerdings bin ich noch nicht so richtig schlüssig, ob das auch das richtige Vorgehen der Polizei ist.

Ich bedanke mich schon mal im Voraus ganz artig für Deine Ratschläge.

Viele Grüße

Elmon

Aw: Polizei

Hallo,

leider geht aus dem Textausschnitt nicht hervor, was die Polizei genau macht. Daher kann ich dir auch nicht sagen, ob das realistisch ist. Zwei Anmerkungen:

  1. Es heißt Polizeihauptmeister oder Kriminalhauptmeister. Den Dienstgrad des Wachtmeisters gibt es schon seit Ewigkeiten nicht mehr.

  2. Ich finde es seltsam wie deine Eltern reagieren. Die zögern viel zu lange, bis sie die Polizei verständigen. Ich weiß, nicht ob du Kinder hast, aber wenn meine Tochter in dem Alter verschwunden wäre, hätte ich ganz schön Alarm gemacht.

Im Prinzip ist fast jeder Krimi unrealistisch. Da werden Ermittlungen von ein oder zwei Beamten übernommen, die für gewöhnlich durch Dutzende getätigt werden. Die Frage ist: Muss es realistisch sein? Ich denke nicht. Ansonsten müsste man 90 % aller Krimis in die Tonne hauen.

Hier ein kurzes Beispiel aus einem anderen Forum. Es ging darum, das in einer Kleinstadt mehrere Morde geschehen waren. Nun sollte ein Kommissar und der Dorfpolizist die Sache regeln. Die Frage lautete: Ist das realistisch? Meinen damaligen Post siehst du weiter unten. Der trifft im wesentlich, auch auf deine Geschichte zu.

*»Bei drei oder vier Morden ermitteln nicht zwei Beamte. In der Regel wird so etwas von einer Mordkommission (MK) übernommen. In Frankfurt hat das zuständige K11 vier oder fünf Mordkommissionen, die jeweils aus fünf Beamten bestehen. Eine MK übernimmt “gewöhnliche” Fälle und kann zeitweise durch weitere Beamte unterstützt werden. Dies läuft unter der AAO (Allgemeine Aufbauorganisation). Das bedeutet im ganz normalen Polizeibetrieb. Wenn der Fall besonders Bedeutsam ist, wird eine sog. BAO gebildet (Besondere Aufbauorganisation). Diese kann man sich als temporäre autarke Organisation innerhalb der normalen Aufbauorganisation der Polizei vorstellen. Eine BAO besteht aus einem Führungsstab der die einzelnen Einsatzabschnitte (EA) leitet. Die EAs wären z.B.: EA Ermittlung (wird durch Beamte von K11 besetzt), EA Fahndung (zB. Operative Einheiten), EA Spezialkräfte (MEK, SEK) usw… Die Einsatzabschnitte haben dann noch Unterabschnitte.

In deinem Fall. Bei mehreren Morden in einer Kleinstadt wird mit Sicherheit eine BAO gebildet. Schließlich handelt es sich mutmaßlich um einen Serienmörder. Da so eine kleine Stadt das niemals leisten kann, ist es wahrscheinlich, dass das LKA dies übernimmt. So ist es jedenfalls in Hessen. Große Städte machen das selber. Auf dem Land übernimmt das LKA.

Das ist natürlich alles viel zu kompliziert und für deine Geschichte irrelevant. Ich wollte dir nur mal aufzeigen, was da im echten Leben für ein Bahnhof gefahren wird. Ich war mal an einem Entführungsfall beteiligt. Da waren bis zu 160 Polizisten eingesetzt.«*

Wie du siehst, wäre es ziemlich kompliziert eine wirklich realistische Geschichte zu schreiben. Wenn du einigermaßen glaubhaft sein willst, dann würde ich dir empfehlen, dir ein oder zwei Bücher über Kriminalistik zuzulegen. Wenn man über ein Thema schreiben will, dann braucht man etwas Grundwissen.

Solltest du konkrete Fragen haben, dann kannst du dich gerne melden.

Mfg

Jens

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Aw: Polizei

Danke, das hilft mir schon weiter, den großen Bahnhof mit Sonderkommission usf. werde einbauen.

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Hallo Zusammen,
ich stelle meine Frage auch mal unter diesem Thread.
Bei einem Mord, in meinem Buch einem Doppelmord, erscheint dann auch ein Vertreter der Staatsanwaltschaft mit am Tatort, oder arbeitet die Spurensicherung und die Gerichtsmedizin erstmal alleine?
Vielen Dank im Voraus

Bei meinen nicht natürlichen bzw. unklaren Todesfällen (Verdacht nach Feststellung des Todes und erster Inspektion der Umstände) erschien je nach Lage ggf. zunächst die Schutzpolizei (i.d.R nur zur Absicherung) und nach geraumer Zeit die Kripo (resp. der VUD). Staatsanwalt ist möglich, habe ich aber nie gesehen. Ein Rechtsmediziner kann nachgefordert werden, ist aber ggf 100 km entfernt. Die äussere Leichenschau wird vom Notarzt durchgeführt, falls zumutbar nachdem Pol. vor Ort den Leichnam dafür freigegeben hat.
SpuSi kommt, falls nötig, zur Beweissicherung (hab ich aber ebenfals nie gesehen). Die äussere Leichenschau wird vom Notarzt durchgeführt, falls zumutbar nachdem Pol. den Leichnam dafür freigegeben hat.
Nun liegen meine praktischen Erfahrungen gut 5 Jahre zurück und beziehen sich auf die weiten Flächen Niedersachsens (genaues Vorgehen ist Ländersache. In Niedersachsen geregelt durch das Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG)) vom 16.05.2018 geändert durch Gesetz vom 20.06.2018. Schließt sich der Kriminale der Meinung des Notarztes an, beantragt er bei der Staatsanwaltschaft eine innere Leichenschau und beschlagnahmt den Leichnam, der i.d.R. in die Rechtsmedizin überführt wird.

mfg os|<ar

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Hallo Oskar21,
erstmal vielen Dank für die Antwort. Der Verdacht ist in meinem Fall durchaus begründet. Das eine Opfer wurde erwürget, während das andere Opfer misshandelt und brutal erschlagen wurde (ich denke dabei an einen Zimmermannshammer).
Das deine praktischen Erfahrungen 5 Jahre zurückliegen ist sogar von Vorteil, weil die Taten in meinem Buch fast 50 Jahre, also genauer gesagt 1972 statt gefunden haben. Und die Handlung spielt sogar in Niedersachsen, genauer gesagt in der Wesermarsch.
Bezüglich der Rechtsmedizin habe ich schon eine sehr umfangreiche Antwort aus Oldenburg, von der dortigen Rechtsmedizin erhalten :slight_smile:.
Also kann ich mir wohl den Staatsanwalt erstmal sparen, in der Geschichte.
Du hast mir schon mal sehr weiter geholfen.

Besonnene Grüße aus Niedersachsen nach Niedersachsen

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Hi Besonnener, gern geschehen.
Du kannst natürlich z.B. so einen jungen Staatsanwalt zur Überraschung aller am Tatort auftauchen lassen, gerade als niemand damit rechnet. Sehr bemüht und naturwissenschaftlich interessiert. Hatte während seiner Studienzeit mit Begeisterung alle kriminalwissenschaftlichen Veranstaltungen verschlungen, in die man ihn hineingelassen hat. Na und vielleicht macht der ja eine wichtige Entdeckung. Mit einer SpuSi würde ich allerdings weniger rechnen…
Übrigens sehe ich gerade wir sind Nachbarn- bin seid einigen Jahren zugezogener Stadländer …
mfg os|<ar

Hallo Oskar,
ich werde mal über den Staatsanwalt nachdenken :slight_smile:.
Ansonsten… schöne Grüße aus der Kreisstadt.

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Hallo JensB,

vielen Dank für das tolle Angebot. Ich hätte einige Fragen, die sich per Internetrecherche als erstaunlich schwierig zu beantworten herausgestellt haben.

  1. Was passiert eigentlich genau, wenn jemand eine Leiche findet und die 110 anruft. In meinem bisherigen Skript gehe ich davon aus, dass die Leitstelle einen normalen Streifenwagen (Schutzpolizei) dort hinschickt, um den Tatort abzusichern. Die Kollegen vom Kriminaldauerdienst (KDD) übernehmen dann vor Ort die Spurensicherung. Falls es relevant ist, die Leiche soll zwischen 5 und 6 Uhr morgens an einem Sonntag gefunden werden. Sobald abzusehen ist, dass es sich um einen Mord handelt, wird der Fall der Mordkommissionen zugeteilt (ich gehe davon aus, dass es eine dauerhafter Mordkommissionen gibt, ansonsten müsste diese natürlich erst einberufen werden).

  2. In Kapitel 3 sehe ich eine Dienstbesprechung vor. Quasi das erste Treffen, nachdem die Leiche zur Rechtsmedizin überwiesen wurde. Da würde ich gerne die wesentlichen Personen vorstellen. Bei mir besteht das Team jetzt aus: 1xStaatsanwältin, 1xKriminalhauptkommissar als Leiter der Dienststelle, 1xKriminaloberkommissar (quasi als direkter Vorgesetzter der Protagonistin vorgesehen) und 3-4x Kriminalkommissaren/-innen (+Techniker, Mediziner etc.) als Ermittlungsteam. Ist das so in etwa korrekt?

  3. Ist es völlig unrealistisch, dass jemand temporär von der Schutzpolizei zur Kripo versetzt wird, oder dort unterstützend agiert? Meine Protagonistin soll von der Schutzpolizei unterstützend in die Mordkommission berufen werden, weil sie aufgrund ihrer Herkunft/Sprachkenntnisse zumindest als schnelle Zwischenlösung unterstützen kann.

p.s.: Meine Handlung spielt in NRW (Dortmund). Falls es da Unterschiede zwischen NRW und Hessen gibt, wäre ich natürlich für Hinweise bzgl. der NRW-Vorgehensweise dankbar, soweit bekannt.

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Hallo Polylemma,
Ich habe deine Fragen erst heute gesehen. Morgen Abend gibt es eine Antwort.

VG

Hallo Polylemma,

zu 1)

Kannst du so machen. Letztendlich gibt es unzählige Möglichkeiten wie so etwas ablaufen kann. Es kommt da auf die genauen Umstände an. Wie du es beschreibst, ist das schon möglich.

Allerdings mit einer Ausnahme. Eine Streife fährt nicht dorthin um den Tatort abzusichern. Das würde ja bedeuten, dass man bereits genau weiß, was geschehen ist. Die Streife macht den sogenannten „ersten Angriff“: hinfahren und feststellen, was überhaupt los ist und dann situationsangepasst weitere Maßnahmen treffen. Natürlich kann das bedeuten einen Tatort zu sichern.

Zu 2)

Die Staatsanwaltschaft ist bei gewöhnlichen Mordfällen eigentlich nicht bei solchen Besprechungen dabei. Aber unmöglich ist es natürlich auch nicht. Kommt hier wieder auf die genauen Umstände an.

Ein Fachkommissariat für Tötungsdelikte wird in der Regel von einem Ersten Kriminalhauptkommissar oder einem Kriminalrat geführt.

Die einzelnen Ermittlungsgruppen (Mordkommissionen) werden von einem Hauptkommissar geführt. Wobei es den Dienstgrad Hauptkommissar zweimal gibt. In der Besoldung A 11 und A 12. Hauptkommissare kann es in einer MK durchaus mehrere geben. Leiter der MK in der A 12 die anderen in der A 11. Die Dienstgrade unterhalb des Hauptkommissars haben keine besondere Relevanz. Kommissar ist man nach der Ausbildung, Oberkommissar wird man, nach einigen Jahren automatisch (Regelbeförderung).

Zu 3)

Das ist nicht unrealistisch. Ein Wechsel zwischen Kripo und Schutzpolizei stellt kein Problem dar. Auch eine temporäre Abordnung zu einer anderen Dienststelle ist nichts Besonderes. Meine eigene Laufbahn verlief so: Schutzpolizei, Kripo, Schutzpolizei, Kripo.

Heute hat die Kripo starke Nachwuchsprobleme. So richtig hat da niemand mehr bock drauf. Dieser Umstand macht es noch leichter die Laufbahn zu wechseln (von S zu K).

Wie das alles in Dortmund abläuft kann ich nicht sagen. Es dürfte aber ähnlich sein. Außerdem werden deine Leser das ohnehin nicht wissen und es wird sie auch nicht kümmern.

Aus fachlicher Sicht sind praktisch alle Krimis kompletter Müll. So gesehen solltest du dir bezüglich der Authentizität keine Gedanken machen.

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Moin, JensB; ich sehe gerade - der Tread ist ja uralt. Nichtsdestotrotz Welcome auch von mir. Und da ich Krimi schreibe, in dem denen die Polizei immer mehr eine Rolle spielt, werde ich Dich sicherlich mal konsultieren. Vielen Dank für dieses wertvolle Angebot, Recherche ist so wichtig.
In welchem Genre bist Du zu ause? Und sag jetzt nicht Krimi!

Vielen Dank für die sehr hilfreiche Erläuterung. Eine gewisse künstlerische Freiheit erlaube ich mir natürlich, aber zumindest würde ich grobe Patzer gerne vermeiden. Das scheint der Fall zu sein.

Zu 1: Das passt dann für mich. Da die Protagonistin erst recht spät am Tatort eintrifft, ist es auch relativ egal was vorher im Detail passiert ist. Es geht da eigentlich nur um den Nebensatz, dass die Kollegen von der Streife auch vor Ort sind.
Zu 2: Das hatte meine Recherche auch ergeben. Die Staatsanwältin ist auch nur dabei, weil der Mord sehr spektakulär und medienwirksam ist. Dann passt das für mich auch sehr gut.
Zu 3: Deine Antwort freut mich sehr. Hier hatte ich wenig gefunden und es ist für meine Handlung wichtig, dass dies grundsätzlich möglich ist. Perfekt :slight_smile:

Dann kann ich jetzt das Prokrastinieren wieder einstellen und weiter schreiben :wink:

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Hallo JensB, das ist ja spitze. Solch einen Kontakt habe ich mir immer schon gewünscht. Mein persönlicher Ansatz ist es die Polizeiarbeit möglichst realistisch zu beschreiben. Und dort wo ich abweiche, tue ich es bewusst … Dann weiß ich ja wen ich fragen kann, wen ich mal in der Klemme stecke mit meiner Darstellung. :slight_smile:

Zur Rechtsmedizin: Ich habe im letzten Jahr ein tolles Buch entdeckt, „Rechtsmedizin, Grundwissen für die Ermittlungspraxis“ von Wirth/Strauch. Das kann ich nur empfehlen.

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