Kriminalpolizei Ermittler

Im Netz bin ich nicht wirklich fündig geworden, daher die Frage.
Gibt es in Deutschland Sonderermittler aus den Reihen der Kriminal- oder Bundespolizei?
Ich meine nicht diese Staatsanwälte, die z. B. in USA gegen Clinton ermittelt haben, sondern direkt innerhalb der Polizei.

Als Tipp (ich kenne mich leider nicht genug aus):
Es gibt hierfür einen eigenen Polizei-Thread

Er ist zwar schon etwas älter, aber letztes Jahr wurden dort noch meine Fragen beantwortet.
Vielleicht hast du da auch Glück?

LG von der Zauberfrau

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Etwas verspätet - bin noch nicht so lange „dabei“:
Was genau meinst du mit Sonderermittler? Ansonsten: theoretisch ist der Aufbau aller Polizeien durch Organisations- und Dienstpostenpläne festgelegt. Darin gibt es - zumindest in meiner aktiven Zeit - keine Sonderermittler. Praktisch werden für alle möglichen Ermittlungen, die über die täglichen Routine hinausgehen Sondergruppen (die Bezeichnungen wechseln je nach Bundesland) gebildet. Da sind alle möglichen Kombinationen Bund + Länder möglich, ggf. unter Einbeziehung von Zoll/ Ausländerämtern und ausländischen Polizisten. Besondere Rechte / Befugnisse gibt es im deutschen Rechtssystem allerdings nicht.

Genau das, was du erwähnt hast. Solche Kombinationen aus Bund, Ländern… Vllt. nicht die beste Wortwahl, aber Mitglieder solcher Sondergruppen könnte man doch als Sonderermittler bezeichnen.

Edit;
Mir fallen da spontan die Regionalromane vom Manfred Bomm ein, in denen wird einer der Ermittler oft als Chefermittler und ab und zu auch als Sonderermittler bezeichnet.

Mir fällt da ganz spontan Aktenzeichen XY ein. Die haben doch da auch schon mal Sonderermittlungsgedöne. Vielleicht könnte man da mal nachforschen, wie die das nennen. Die ermitteln schließlich auch länderübergreifend.

Das mit den Bezeichnungen ist so eine Sache, weil die eben regionaltypisch sind. Der Bund (BKA und BPOL) sprechen von "Gemeinsamen Ermittlungsgruppe xy " und dem Leiter der GEG. Die Landespolizeien haben ihre eigenen Benennungen, z.T. wird bei LKA einfach ein Nummer angehängt. Also z.B. Abteilung LKA 23 bildet für eine spezielle Ermittlung den Bereich LKA 23-1. Insofern kann man mit den Bezeichnungen eigentlich nicht viel falsch machen. Interessanter, aber komplexer wird es dann rechtlich bei den Befugnissen.

Das kann ich mir vorstellen, aber in einem Roman muss man diesbezüglich nicht allzusehr in die Tiefe gehen. Ich denke, wenn man die Befugnisse nicht weiter ausdehnt als die der „normalen“ Polizei sollte das ausreichen.

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