Paperless?

Also ich nicht. Und ja, wenn mich jemand anregt, über etwas nachzudenken, dann genügt mir das. Selbst dann, wenn es mich wütend macht. Wut ist in meinen Augen auch ein Instrument zur Selbstreflexion.
Nein, ich glaube nicht alles und ja, ich denke über viele Dinge nach. Dazu reicht mir das Anreißen eines Themas durchaus.

Erstmal finde ich das pauschale Diskreditieren von Tichy absolut nicht in Ordnung. Das ist aber heutzutage üblich und gehört zum „Spiel“. Wenn jemand der Meinung ist, dass Spiegel, FAZ & Co. ein wahrhaftigeres Bild von „der Wahrheit“ entwerfen - bitteschön. Ich kenne jedenfalls beide Fraktionen und bilde mir meine eigene Meinung.

Zweitens möchte und muss ich nicht jedes Thema von Grund auf durchdringen - sondern darf erwarten, dass man mir die Kernaussagen einer Argumentation vernünftig nahebringt. Ich werde mich nicht durch einen ellenlangen Link fressen.

Also: Bitte gerne her mit der Begründung, warum die neue EU-Richtlinie nicht zu einer weiteren Bürokratisierung führt, warum sie gerade Kleinverlage (oft genug Ein-Mann-Betriebe) nicht zusätzlich belastet, und ob und wie damit der Waldzustand in Deutschland nachweislich verbessert wird.
In einer Welt, die überwiegend damit beschäftigt ist, sich ihre Waffenarsenale um die Ohren zu schießen, gebe ich persönlich mich, nebenbei bemerkt, jedenfalls nicht mehr dem Glauben hin, dass meine Entscheidung für oder gegen ein gedrucktes Buch noch etwas bewirken kann.

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Hier nochmal Details (Quelle: Das Ende des gedruckten Buches rückt näher - dank EU-Verordnungen):

"Niemand hat die Absicht, Bücher zu verbieten. Auch die Meinungsfreiheit soll nicht in Gefahr sein. Die EU-Kommission sorgt sich alleine um die Natur. Und da Bücher nun einmal aus Papier bestehen, seien sie eben eine grundsätzliche Gefahr für unser Ökosystem. Daher sah man sich gezwungen eine neue EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR – EU 2023/1115) zu erlassen, die ab dem 30.12.2024 verpflichtend anzuwenden ist.

Ab diesem Zeitpunkt müssen alle, die Bücher in Umlauf bringen, mit jeder Ihrer Lieferungen die nachfolgenden Informationen bereitstellen:

  • HS-Code der Ware,

  • Erzeugerland des Holzeinschlags, in dem die relevanten Rohstoffe zum jeweiligen Buch erzeugt wurden,

  • Geokoordinaten aller Grundstücke, auf denen die relevanten Rohstoffe zum jeweiligen Buch erzeugt wurden,

  • Zeitpunkt der Erzeugung,

  • Bestätigung der Erfüllung der Sorgfaltspflicht, dass jedes Produkt entwaldungsfrei ist und gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurde, Referenznummer der Sorgfaltserklärung aus dem Informationssystem der Europäischen Kommission.

Viel Spaß, auch den Self-Publishern.
Und beste Grüße nach Brüssel.

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Na ja, diese müssen den Nachweis ja nicht führen sondern der Dienstleister. Ich selbst vertreibe die Ware ja nicht. Die Probedrucke werden allerdings sauteuer werden und verbilligte Autorenexemplare wird es dann wohl auch nicht mehr geben. Früher gab es einen Autorenrabatt von 30%, heute ist es deutlich weniger und es wird noch weniger. Ich muss dann vermutlich meine eigenen Bücher zu demselben Preis kaufen wie jeder andere Kunde. Schade, vor allem dann, wenn man Exemplare für die Testleser benötigt.

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Also: Bitte gerne her mit der Begründung, warum die neue EU-Richtlinie nicht zu einer weiteren Bürokratisierung führt, warum sie gerade Kleinverlage (oft genug Ein-Mann-Betriebe) nicht zusätzlich belastet, und ob und wie damit der Waldzustand in Deutschland nachweislich verbessert wird.
In einer Welt, die überwiegend damit beschäftigt ist, sich ihre Waffenarsenale um die Ohren zu schießen, gebe ich persönlich mich, nebenbei bemerkt, jedenfalls nicht mehr dem Glauben hin, dass meine Entscheidung für oder gegen ein gedrucktes Buch noch etwas bewirken kann.

Du zäumst meines Erachtens nach das Pferd verkehrt herum auf: Wenn Tichy mit großen Behauptungen vorprescht, muss er die Beweise liefern, die die Glaubwürdigkeit seines Artikels untermauern. Und nicht ich als sein Kritiker muss beweisen, dass ich anzweifle, was er behauptet.

Das wäre ja noch schöner. So ist sein Artikel nicht einmal dazu geeignet, in mir Emotionen oder Fragen auszulösen, weil ich Tichy seit vielen Jahren als Behaupter kenne. Untermauert, belegt und bewiesen hat der noch nie irgendetwas. Er ist für die eher Rechtskonservativen der deutschsprachigen Welt so etwas wie Erich von Däniken für die Anhänger der Präastronautik.

Man muss sich nur seine aus der Luft gegriffenen Querverweise zur Abschaffung des Bargeldes ansehen um zu erkennen, dass er ein Schwätzer ist, der sich selbst als Referenz genügt.

Grundsätzlich scheint mir die EU-Richtlinie ähnlich umstritten wie die Renaturierung, die durch Ministerin Gewessler im EU-Parlament für Österreich abgenickt wurde.
Was war das für ein weher Aufschrei von ÖVP und FPÖ. Da wurden Klagen in den Raum gestellt und unterstellt, ihr „Alleingang“ wäre verfassungswidrig, und, und, und … Am Ende zerbröselte die ganze Possiererei zu Staub und die Klagsandrohungen waren ein poitischer Bauchfleck mit Anlauf vonseiten der Rechtskonservativen.

Wäre Tichy auch nur ansatzweise redlich, würde er in seinem Artikel mit Links (deswegen gibt es das Internet, um auf externe Quellen zu verweisen) die Wahrheitsgehalt unterlegen. Und nicht seine Leser dazu verdonnern, ihm entweder zu glauben oder sich selbst das Regelwerk durchlesen. Ich vermute, Tichy baut darauf, dass 99,9% der Leser seiner Beiträge weder die Geduld noch das Interesse haben, sich die Quellinformationen zusammenzusuchen.

Und das ist schlicht und einfach mies von ihm als Verfasser.

lg/Peter

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Man wird doch nicht zu etwas verdonnert, wenn man sich selbst auf den Weg nach ergänzenden Informationen macht. Verstehe ich nicht. Es muss doch nicht alles bis ins Detail vorgekaut werden. Das hat meiner Ansicht nach nur wenig bis gar nichts mit Glaubwürdigkeit zu tun.

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Ist das wirklich so? Wenn ich es nicht falsch verstanden habe, müssen alle an der Produktionskette Beteiligten geradestehen.
Sei es, wie es auch immer sein mag: in einer Zeit, in der Lesen und Bildung wichtiger sind, denn je, und in der große, vom Einzelnen kaum oder gar nicht mehr zu beeinflussende Faktoren auf Verhältnisse wie den Waldzustand bzw. das Klima einwirken, muss man doch Verlage & Co. nicht mit NOCH mehr unsinnigen Vorschriften gängeln.

Mehr „Büchermenschen“ wären dem Weltzustand mit Sicherheit bekömmlicher, als noch mehr uniformierte (un-informierte?) Bürokraten.

sorry, das ist nicht mein Niveau. Ende an dieser Stelle für mich. Hier zeichnet sich eine sinnlose Diskussion ab - dumpfes Bashing, inzwischen leider hierzulande salonfähig, das ich grundsätzlich ablehne. Papyrus gewährt dafür die „Ignorieren“-Funktion.

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Keine Rechtsberatung sondern Laienmeinung

Ich schreibe das Buch, epubli lässt drucken und vertreibt das Buch. An der physikalischen Produktionskette bin ich ja gar nicht beteiligt. Außerdem habe ich keinen Einfluss darauf, bei welcher Druckerei epubli den Druck in Auftrag gibt

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Von Vorkauen rede ich nicht. Doch aber vom Belegen dessen, was man behauptet. Tichy tut das nicht. Und zwar konsequent. Warum also soll ich ihm glauben, seinem Sermon Bedeutung beimessen? Er lässt sich Journalist nennen und ist dabei nicht bereit, die allergeringsten journalistischen Ansprüche zu erfüllen.
Und das, was der von sich gibt, wird dann in einem Schriftstellerforum zur Diskussion angeboten, ohne die nötigen Prerequisits zu klären: Stimmt das überhaupt, was der da schreibt?

Doch, ich erwarte mir von journalistischen Veröffentlichungen im Internet Verlinkungen zu Quellinformationen, besonders, wenn diese so bereitwillig von der EU zur Verfügung estellt werden.

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Papyrus gewährt dafür die „Ignorieren“-Funktion.

Dann nutze sie, denn ich werde nicht aufhören, die ideologisch-toxische Quacksalberei eines Tichys zu hinterfragen.

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Wieso sollte man denn nicht darüber diskutieren dürfen? Ich muss meiner Ansicht nach für eine bloße Diskussion überhaupt nichts liefern. Außer eben den Stoff für die Diskussion.
Du kommst daher und sagst, das würde alles nicht stimmen. @PetePower sagt, es stimmt. Also können wir doch genauso gut darüber diskutieren, wer von euch beiden Recht hat. @donald313 sagt, er verstünde es so und so und ich sage, nö ich glaube das ist anders gemeint.
Wir sind hier mitten in einer spannenden Diskussion zum Thema Bücher und arbeiten nicht etwa an einer Doktorarbeit über zukünftigen Naturschutz unter produktionsrelevanten Aspekten der Buchdruckerei mit Bezug auf was weiß ich.
Da wäre ein entsprechender Nachweis natürlich unerlässlich.

Wieso? Wischen ist doch eine Standardfunktion auf jedem Smartphone.
Musst nur auf die Richtung aufpassen, damit du nicht statt zu löschen dauerhaft addest.

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Ach so!

Ich sage mit keinem Wort - nirgendwo, nicht einmal durch die Blume - dass man nicht diskutieren darf. Ich stelle jedoch die Sinnhaftigkeit einer Diskussion in Frage, bei der nicht einmal feststeht, dass das Thema überhaupt ein Thema ist. Und nur diskutieren um der Diskussion Willen scheint mir verbrannte Energie zu sein.

Mein Vorschlag ist, zu dem Thema zuerst einmal den zweiten Link in meiner ersten Antwort zu besuchen und die Fallbeispiele zu lesen: EUDR - Myth Buster - European Commission. Dann kann man sich ja die Frage stellen, woraus Tichy seine sonderbaren Schlussfolgerungen ableitet; worauf baut er seine Argumentation auf? Oder steht der Golem gar auf tönernen Beinen?

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Das ist etwas, das ich nicht glaube:

The Information System, which the Commission will make available before the date of application of EUDR, is designed to significantly reduce administrative burdens and increase efficiency.

Ich schau mir das morgen aber noch mal genauer an.

Gerade eben habe ich noch Infos dazu bei der IHK Braunschweig gefunden. Die wird wohl seriös sein. Leider kann ich heute nichts mehr dazu kommentieren, da in 20 Minuten unser Besuch kommt. Hier ist jedenfalls vorab schon mal der Link für alle Interessierten.
https://www.ihk.de/braunschweig/beratung-und-service/aussenwirtschaft/import-export/eu-vo-entwaldungsfreie-produkte-eudr--6097504

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Ich halte das für einen Sturm im Wasserglas, so wie das ewige Beispiel mit der Gurkenkrümmung.

Eingeschränkte Sorgfaltspflichten für KMUs

Für KMUs, die mit den relevanten Erzeugnissen handeln und diese auf dem Markt bereitstellen wollen, gelten nur eingeschränkte Sorgfaltspflichten. Sie müssen diese erst ab dem 30. Juni 2025 verpflichtend erfüllen.

Die folgenden Informationen müssen KMUs gemäß Artikel 5 Absatz 2 und 3 zu den relevanten Erzeugnissen, die sie auf dem Markt bereitstellen wollen, erfassen:

  • Vom Lieferanten: Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke, Postanschrift, E-Mail-Adresse und, falls verfügbar, eine Internetadresse sowie die Referenznummern der diesen Erzeugnissen zugeordneten Sorgfaltserklärungen,
  • Vom Kunden, an den die Erzeugnisse geliefert werden: Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke, Postanschrift, E-Mail-Adresse und, falls verfügbar, eine Internetadresse.

Die genannten Informationen müssen ab dem Datum der Bereitstellung auf dem Markt mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die Erleichterungen gelten nicht für das erstmalige Bereitstellen eines relevanten Erzeugnisses auf dem Unionsmarkt (Import aus einem Drittland)

Da bin ich wieder. Ich kommentiere die IHK-Ausführungen (siehe IHK-Link in meinem vorherigen Beitrag) als Teilzeithausfrau und habe somit keine Expertise, dennoch aber eine Meinung zu dem Thema:

„Diese Betroffenen (Anmerkung Suse: Nicht KMU-Teilnehmer) müssen eine Sorgfaltserklärung mit den Angaben gemäß Anhang II der EUDR-VO elektronisch an die zuständige Behörde übermitteln, bevor sie relevante Erzeugnisse in Verkehr bringen oder ausführen“
Es hört sich gut an, dass Kleinstunternehmer nicht betroffen sind, stimmt so aber nicht. Sie sind nur noch nicht ab dem 30.12.24 betroffen, sondern erst ab dem 30.06.25.

„Die EUDR-Verordnung enthält Vorschriften für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung auf dem Unionsmarkt sowie für die Ausfuhr von Waren aus der Union, die relevante Rohstoffe enthalten, mit diesen gefüttert wurden oder unter deren Verwendung hergestellt wurden.
Sicherzustellen ist, dass diese aus – seit 2020 – entwaldungsfreien Gebieten stammen und, dass die vor Ort geltenden Rechtsvorschriften eingehalten wurden.“
In meinen Augen kann man das als Kleinstunternehmer überhaupt nicht sicherstellen. Hier halte ich tatsächlich das einzelne Wort sicherstellen für brisant, denn das
" 1. die Ware muss entwaldungsfrei sein,
2. die Ware wurde gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt,
3. für die Ware liegt eine Sorgfaltserklärung vor."
kann ein Kleinstunternehmer überhaupt nicht leisten.

Auch das
" 2. Erzeugung gemäß einschlägiger Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes verlangt,
die Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes. Hierbei handelt es sich unter anderem um Rechtsvorschriften in Bezug auf Landnutzungsrechte, Umweltschutz und forstbezogene Vorschriften, aber auch völkerrechtlich geschützte Menschenrechte,"
Auch das kann ein Kleinstunternehmer nicht leisten. Warum reite ich auf dem Kleinstunternehmer herum? Weil es durchaus Selfpublisher gibt, die ein Gewerbe angemeldet haben und Kleinstunternehmer sind. @nolimit hat das ja auch gemacht.

Diese wenigen Zitate sprechen schon Bände in Bezug darauf, dass die EU hier etwas vereinfachen will. Da bekomme ich einen Lachanfall. Beweis (nicht für meinen Lachanfall sondern dafür, dass die EU eine Vereinfachung anstrebt):

Jetzt kommen die positiven Einschränkungen für KMUs - Womit ich meine vorherigen Aussagen des Nicht-Leisten-Könnens relativieren muss:
"Die folgenden Informationen müssen KMUs gemäß Artikel 5 Absatz 2 und 3 zu den relevanten Erzeugnissen, die sie auf dem Markt bereitstellen wollen, erfassen:

  • Vom Lieferanten: Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke, Postanschrift, E-Mail-Adresse und, falls verfügbar, eine Internetadresse sowie die Referenznummern der diesen Erzeugnissen zugeordneten Sorgfaltserklärungen,
  • Vom Kunden, an den die Erzeugnisse geliefert werden: Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke, Postanschrift, E-Mail-Adresse und, falls verfügbar, eine Internetadresse.

Die genannten Informationen müssen ab dem Datum der Bereitstellung auf dem Markt mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die Erleichterungen gelten nicht für das erstmalige Bereitstellen eines relevanten Erzeugnisses auf dem Unionsmarkt (Import aus einem Drittland)."

Ich breche dann jetzt mal an dieser Stelle ab, denn ich möchte keinen Roman über diese hölzerne (sorry) „Idee“ der EU schreiben.
Ob man nun Herrn Tichy leiden kann oder nicht oder ihn für einen Quacksalber hält oder nicht, ich habe meine ganz persönlichen Befürchtungen, die ich durchaus mit dem Herrn teile. Am Besten bildet sich jeder seine eigene Meinung dazu (weil das ja sowieso klar ist). Fest steht in meinen Augen jedenfalls - auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole - hier findet KEINE Vereinfachung des EU-Rechts statt. Was hat das alles mit Büchern zu tun? Naja, es geht eben um Holz …

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Ich wollte gerade schreiben „…ohne polemisch werden zu wollen …“, aber das geht nicht ohne Polemik.

Da ist doch (nach meinem rudimentären Wissen) schon das Lieferkettengesetz im Spiel. Ich gebe meinem Vertragspartner (hier: epubli) den Auftrag, ein oder mehrere Probeexemplare zu drucken. Epubli gibt diesen Auftrag an die Druckerei (hier: Sigloch). Sigloch bekommt das Papier von einem Großhändler, der sein Papier wider um von einer Papierfabrik bezieht. Die Papierfabrik kauft das Holz sicher nicht nur von einem Sägewerk, von denen durchaus eines irgendwo im Nicht-EU-Ausland angesiedelt sein könnte. Das Sägewerk bezieht die Stämme von einem Holzhändler, der weiß der Herr wo sitzt und vermutlich mehrere zwischengeschaltete Sub-Sub-… Unternehmer unter Vertrag hat.
Jetzt zur Polemik: Für mich nichts weiter als ein weiterer, sinnbefreiter EU-Hirnfurz.

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