Auch keine Rechtsberatung, aber: Es gibt in Deutschland das sogenannte „Zitatrecht“. Demnach darf man „kleine Teile“ eines anderen Werkes zitieren, wenn man damit einen Zweck verfolgt (also keine reine Wiederholung). Wenn also der Songtext Teil der Handlung ist (so wie z.B. in meiner Weihnachtsgeschichte Seitenwind Bonuswoche 8: Weihnachtlicher Ausrutscher - #2 von writers_headroom ), hast du m.E. einen solchen Zweck. Es muss als Zitat erkennbar sein und das zitierte Werk muss öffentlich zugänglich sein (also z.B. kein noch nicht veröffentlichtes Buch). Ebenso darf das Zitat die normale Verwertung nicht beeinträchtigen (kein finanzieller Schaden, kein Reputationsschaden)-
Meiner Laienhaften Meinung nach, ist das alles in deinem Beispiel erfüllt und und du dürftest den kurzen Ausschnitt zitieren.