Liedertext

Hallo ihr Lieben,

weiß jemand von euch, ob es möglich ist, einen Ausschnitt aus einem Schlagertext einfach so in sein eigenes Manuskript zu übernehmen?

Liebe Grüße von Eni E.

Das ist nur dann möglich und erlaubt, wenn du um die Erlaubnis bittest, und zwar den Rechteinhaber. Wenn ich im Dialog so etwas mache, sind es maximal eine oder zwei Zeilen und dann frage ich vorher niemanden. Genau genommen müsste ich das sicher. Wenn du es zu Beginn eines Kapitels machst, ist es prominenter und oft auch länger. Dann musst du es garantiert machen. Ärger bekommst du aller Wahrscheinlichkeit nicht, denn dazu müsste dein Buch über die Schwelle einer SP-Auflage hinauskommen. Sonst bleibt es unsichtbar und ungelesen. Ob sich ein Schlagertexter aufregt, wenn du seinen Text zitierst, in einem Buch, was auf der AMAZON-Rangliste bei Platz 1.037.269 rumkrebst? Eher nicht. Wenn du sichergehen willst, frag ihn, er hat bestimmt nichts dagegen.

Das ist keine Rechtsberatung! Ich bin zum Glück kein Anwalt.

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Auch wenn ich keine Juristin bin, in solchen Fällen gibts eigentlich nur einen Rat: Vergiss es!

Wahrscheinlich hat @Endgegnerin recht und es würde mangels Kenntnisnahme nichts passieren, aber falls es durch irgendeinen blöden Zufall doch rauskommt, kann sowas so richtig übelst teuer werden.
Ich würds nicht riskieren.

Mit Urheberrechtsfragen aller Art muss man wirklich tierisch aufpassen und ohne ausdrückliche (= schriftliche) Erlaubnis des Urhebers die Finger davon lassen.

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Wie ist wohl die Lage, wenn ich deutlich mache, wer die Liedzeile getextet hat? Ich darf doch auch zitieren, wenn ich es als Zitat kenntlich mache. Oder auch, wie so mancher Doktor weiß oder schmerzvoll erfahren musste, darf ich fremde Quellen nutzen, wenn ich diese kennzeichne.

Danke dir, Endgegnerin für deine Antwort. Ich wollte zwar nicht das halbe Lied zitieren, sondern nur einen Satz, genauer gesagt, nur einen halben Satz, da sich meine Bücher jedoch gut verkaufen, werde ich es vorsichtshalber sein lassen. Schade, meine Idee dazu war richtig gut. :wink:
Liebe Grüße

Wenn deine Bücher sich gut verkaufen, hast du doch einen guten Stand, um den Rechteinhaber um Erlaubnis zu bitten.
Schreib dorthin, stell dich und deine veröffentlichten Bücher kurz vor, erkläre, in welchem Zusammenhang du diesen halben Satz für dein nächstes Buch nutzen willst - dann stehen die Chancen wahrscheinlich gar nicht schlecht, dass du eine schriftliche Genehmigung bekommst.

(Laienmeinung, keine Rechtsberatung)

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Meine persönliche Meinung dazu anhand eines Beispiels:
Wenn in einem Buch ein Textteil aus einem Lied zitiert wird und mich interessiert, wie dieser Song in seiner Gesamtheit klingt, dann such ich nicht selten direkt aus dem ebook heraus via zB Google danach. So bin ich schon des öfteren auf interessante Titel gestoßen und habe diese auch gekauft. Bei ganz genauer Betrachtung stünde also dem Autor dafür eigentlich sogar eine Vermittlungsgebühr zu.
Ergo: Wenn ich also beispielsweise den Text eines Handytons zitiere, dann halte ich das maximal für Werbung, die ich kostenlos für andere mache.
Solange ich den Text nicht abwertend oder rufschädigend zitiere, halte ich dieses ganze Gesudere einfach für unnötig.

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Bis zu dem Moment, in dem du einen Abmahnanwalt an der Backe kleben hast, der einen vier- oder fünfstelligen Betrag von dir haben will.

Auch wenns einem schwachsinnig vorkommt, man nimmt das besser nicht auf die leichte Schulter (natürlich nur meine persönliche Laienmeinung).

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Dann verlang ich Vermittlungsprovision :smile: - have fun!

Danke Corinna für deine Nachricht. Ich werde es mir überlegen. :wink: Liebe Grüße

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Oder klag sie gleich ein …

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Danke Yoro, aber ich glaube, ich lasse es lieber. :wink: Liebe Grüße

:sweat_smile: Genau!

:joy: Liebe Grüße

Ja, könnte stimmen. Angenommen ich würde in einem Buch eine Automarke erwähnen wollen, muss ich dann erst XY-Autohersteller um Erlaubnis fragen? :saluting_face: :face_with_raised_eyebrow:

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Nein, musst du nicht. Es geht beim »Stehlen« einer Liedzeile auch nur um das wortgetreue Zitieren ohne jeden Bezug zum Werk. Wenn du in einem Buch schriebst: »Pack die Badesachen ein, Schwesterchen.« und eben jene Schwester erwidert: »Das heißt: ›Pack die Badehose ein, nümm dein kleines Schwesterlein …‹, kennste das Lied nicht?«, wird nicht einmal ein Anwalt darauf kommen, dich zu verklagen. Falls doch, könnte man überlegen, ihn wegen Rechtsbeugung selbst anzuklagen.
Eine meiner Geschichten heißt »Und Jimmy ging ins Fitnessstudio«. Soll ich mir jetzt in die Hosen machen, weil Simmels Erben Gewehr bei Fuß stehen, um mich zu verklagen? Das »Und Jimmy ging« sind drei Worte, ob man als Kläger damit vor Gericht durchkommt, halte ich für unwahrscheinlich. Bei aller Liebe zum Copyright soll man die Kirche mal im Dorf lassen.

Etwas anderes ist das Zitieren vor einem Kapitel (Murakami, King und viele andere). Da steht oft die ganze Strophe eines Gedichts oder Lieds. Das hat sich der Verlag garantiert absegnen lassen. Wenn in meinem oder deinem Roman steht: »Wie geht nochmal das Lied über den Amokläufer an der Schule, also der erste?« Dann sagt dein Prota: »Tell me why I don’t like mondays.«, wird kaum ein Richter der Meinung des Anklägers folgen, dazu ist die Zeile zu kurz und die Auseinandersetzung mit dem Werk zu groß.

Das alles ist meine bescheidene Laienmeinung, denn ich bin zum Glück kein Anwalt. Ich würde mich schämen.

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Auch keine Rechtsberatung, aber: Es gibt in Deutschland das sogenannte „Zitatrecht“. Demnach darf man „kleine Teile“ eines anderen Werkes zitieren, wenn man damit einen Zweck verfolgt (also keine reine Wiederholung). Wenn also der Songtext Teil der Handlung ist (so wie z.B. in meiner Weihnachtsgeschichte Seitenwind Bonuswoche 8: Weihnachtlicher Ausrutscher - #2 von writers_headroom ), hast du m.E. einen solchen Zweck. Es muss als Zitat erkennbar sein und das zitierte Werk muss öffentlich zugänglich sein (also z.B. kein noch nicht veröffentlichtes Buch). Ebenso darf das Zitat die normale Verwertung nicht beeinträchtigen (kein finanzieller Schaden, kein Reputationsschaden)-

Meiner Laienhaften Meinung nach, ist das alles in deinem Beispiel erfüllt und und du dürftest den kurzen Ausschnitt zitieren.

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Dieses „Zweck verfolgen“ wurde, glaub ich, extra ins Zitatrecht aufgenommen, um es den Schreibern von Doktorarbeiten zu ermöglichen, ihre Thesen zu untermauern.
Falls ich in meinem Liebesroman den Protagonisten „Herzilein, du musst nicht traurig sein“ schmettern lasse, verfolge ich damit zwar auch einen Zweck, nämlich die Szene und den Charakter plastischer darzustellen, aber ich zweifle sehr daran, ob ein Richter dann meinen „Zweck“ höher werten würde als die Urheberrechte des Liedtexters.

(Laienmeinung, keine Rechtsberatung)

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Riskant ist es in jeden Fall. Selbst wenn du einen Liedtext nicht wörtlich zitierst, sondern nur sinngemäß, greift der Urheberschutz. Da hilft es auch nicht die Kunstfreiheit zu bemühen. Auch die muss sich an geltenden anderen Rechten orientieren. Die Spielräume sind da sehr eng und bieten viel Angriffsfläche. Es muss nicht zwangsläufig zu einem Rechtsstreit kommen. Wo kein Kläger ist, da ist ja auch kein Richter. Wenn die Rechte des betreffenden Songs bei SONY liegen, und das ist bei den meisten Titeln der Fall, würde ich im Zweifelsfall immer auf eine Nennung im Text verzichten. Sony soll in der Hinsicht keinen Spaß verstehen, heißt es.
Ich schlage mich mit einem ähnlichen Problem herum und werde eine Sängerin erfinden und die betreffenden Passagen neu texten. Das nervt total, weil ich bestimmt kein Songschreiber bin. Aber etwas anderes wird mir kaum übrig bleiben.

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Das macht doch Spaß! Schreib mir mal ne PN, um welches Lied es geht. Vielleicht fällt mir ja was dazu ein.

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