Kryptowährungen und Diebstahl

Angenommen es gelingt jemandem, sich Zugang zu einer fremden Wallet zu verschaffen und sich die dort befindlichen Einheiten der entsprechenden Kryptowährung anzueignen. Ich nehme an, dass es sich um einen "normalen" Diebstahl handelt, sofern der unberechtigte Zugriff auf die Wallet ohne Ausübung von Gewalt stattgefunden hat. Spätestens nach zehn Jahren ist dieser Diebstahl also verjährt.

Was geschieht mit den Bitcoins, sofern diese noch greifbar sein sollten?
Wenn sie nicht mehr geifbar sind, ist der Dieb dann in irgendeiner Form ersatzpflichtig?

Danke für eine Erhellung

Bitte wie immer darauf achten, alles, was als Rechtsberatung empfunden werden könnte, als Laienmeinung deutlich zu kennzeichnen.

Hier darf keinerlei Rechtsberatung stattfinden, dafür sind wir als Forenbetreiber verantwortlich.

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Meine fröhliche laienhafte und ohne professionelle Sachkenntnis getrübte Interpretation deutscher Gesetze:
Es handelt sich dabei nicht einmal um Diebstahl, weil der entsprechende Paragraph von „Wegnahme einer fremden beweglichen Sache“ spricht, also etwas physisch greifbares. Das ist aber eine digitale Information nicht.
Hier hat ein Amtsrichter das einmal an einem Beispiel durchexerziert und kommt zu dem ernüchternden Ergebnis, dass es zumindest eine juristische Grauzone ist bzw. eine Lücke im Gesetz.
Wenn wir jetzt einmal noch erschwerend annehmen, dass der Täter irgendwo im Herzogtum Weitwegistan sitzt, wäre die individuelle juristische Verfolgung wohl eher etwas für anderweitig vermögende Connaisseure mehrjähriger Spannungsbögen. Die gute Nachricht: Du bleibst Eigentümer der Bitcoins. Die schlechte: Du bist nicht mehr der Besitzer und Herausgabeanspruch ist extrem kompliziert.

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Wahrscheinlich noch schwieriger, wenn es sich bei Weitwegistan um Russland handelt.

Ist das noch zeitgemäß? Es gibt doch längst Datendiebstahl, lange bevor jemand auch nur entfernt an Kryptomanie dachte. Daten sind ja nie physikalisch vorhanden, wenn man mal von gedruckten Telefonbüchern, etc. absieht.

Ich könnte mir vorstellen, dass es noch andere Rechtssprechungen u. o. Durchführungsverordnungen, Empfehlungen, etc, gibt als das, was RalfG herausgefunden hat.

Mein Laienhafter Senf dazu: Verjährung läuft erst los, wenn man als Geschädigter Kenntnis vom Schaden und von der schädigenden Person erlangt hat und sie wird gehemmt durch die Einleitung eines Gerichtsverfahrens. Insofern kann man auch nach der strafrechtlichen Verjährung noch an Schadensersatz kommen. Der Schaden richtet sich nach dem Wert der Bitcoins im Moment der Wegnahme. … ach ja … und wenn Bitcoins keine Sache im Sinne des Gesetzes wären, wie wäre dann Buchgeld bei einer Bank eine Sache und elektronischer Bankraub bzw. Betrug strafbar?

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Lies dir mal den Link durch. Es ist wirklich kompliziert. Und viele dieser neuen Datendiebstahlsgesetze wurden mit einem konkreten Fall im Hinterkopf konzipiert, so dass die Anwendung auf diesen anderen konkreten Fall an irgendeinem Tatbestandsmerkmal scheitert, das nicht gegeben ist.
Russland weiß ich nicht, aber das FBI hatte schon mal Nordkorea unter Verdacht:
https://www.heise.de/news/FBI-Nordkorea-fuer-100-Millionen-Diebstahl-von-Kryptowaehrung-verantwortlich-7472387.html

Ein interessantes Thema. Dann werde ich mich mal intensiver damit auseinandersetzen.

Vielleicht inspiriert es dich ja zu einer neuen Dystopie. :sunglasses:

Bestimmt. Ich muss aber zunächst erst meine ganzen Leichen unter die Erde bringen, die ich innerhalb des letzten Jahres fabriziert habe.

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Hallo @Ulli,
eine Frage hierzu:
Was genau ist damit gemeint, dass ihr Forenbetreiber, worunter ich das Moderatoren-Team der Papyrus Community https://community.papyrus.de/g/Moderatoren verstehe, für eine Rechtsberatung verantwortlich seid?
Zu welchen Themen könnt ihr eine Rechtsberatung leisten und wie sieht eure Verantwortung hierbei aus?

Liebe Grüße
Monsieur_FU

So wie ich das verstehe, bezieht sich die Verantwortlichkeit darauf, dass im Forum dafür gesorgt wird, dass keine Rechtsberatung stattfindet oder eine Antwort als solche missverstanden wird.

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Hmm, fremd sind die Bitcoins allemal, beweglich im Sinne von transferierbar (irgendwohin) auch, aber ein Sache - ja, das ist fraglich…

Wenn dann dazu kommt, dass die echten Euros, die dazu benutzt wurden, die Kryptowährung zu erwerben, im Rahmen ungesetzlicher Handlungen - nun sagen wir - abgezweigt wurden, wird es m. E. noch komplizierter. Kann man einem Dieb oder einem Unterschlager (seltsames Wort, ich weiß) das, was er geklaut / unterschlagen hat, stehlen? Oder wird der ehemalige Besitzer der Euros bestohlen?

Mal ganz unabhängig davon wie das juristisch zu beurteilen wäre, ist die Grundannahme schon falsch. Die Kryptowährung (bleiben wir der Einfachkeit halber bei Bitcoin) sind nicht auf der Wallet gespeichert. Sie haben die Blockchain auf der sie seit ihrer Schöpfung bereitliegen nie verlassen. Die Wallet ist kein USB-Stick, wo irgendwas draufgeladen werden würde. Sie enthält lediglich deinen privaten Schlüssel und sonst überhaupt gar nichts.

Würdest du mir also eines meiner Hardware Wallets entwenden sag ich dir, was passieren würde. Überhaupt GAR NIX. Warum? Weil ich einfach nur meinen Seed verwenden müsste, um mein Wallet wiederherzustellen und dann einfach alle Bitcoins woandershin transferiere. Solltest du es dann schaffen, wider Erwarten, den Schlüssel aus dem Wallet zu extrahieren und damit tatsächlich Zugriff auf die Bitcoins, die diesem Wallet zugeordnet sind, bekommen, sind diese schon längst auf Null.

Insofern nimmst du mir sogesehen nur meine Zugangsdaten weg, nicht mein Geld, folglich wäre das aus meiner Sicht eher ein Identitätenschwindel oder sowas in der Art. Aber ob die Justiz hinter diese Feinheiten schon gekommen ist wage ich zu bezweifeln. Internet Neuland und so…

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Deine Ausführungen sind sehr interessant. Für mich ist das Internet zwar kein Neuland, aber Kryptowährungen ein Buch mit sieben Siegeln. Bisher.

Kann ich verstehen, durch die ganzen „Business Gurus“ die einem erklären wollen, wie man schnell viel Geld machen würde und die alle zig Bücher darüber raus gebracht haben, ist da leider auch sehr viel Blödsinn in die Welt gekommen.
Ich arbeite selbst tatsächlich an einem Sachbuch dazu, das mal mit den gängigen Fehlinformationen aufräumt und den Leser bei der Hand nimmt alles selbst nachzuschauen. Er soll mir nicht glauben nur weil ich sage, dass es so ist. Er soll die Beweise selbst überprüfen und dann entscheiden, wer die Wahrheit gesagt hat :wink:

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Hört sich interessant an.

Hallo @HeHo ,

stimmt. Die Aussage von @Ulli kann bedeuten, dass die Forenbetreiber dafür verantwortlich sind, dafür zu sorgen, dass im Forum keine Rechtsberatung stattfindet.
Kann aber mMn auch heißen, dass zu manchen rechtlichen Themen die Moderation die Verantwortung trägt.

Zum Bespiel, in der Guideline der Papyrus Community steht:


Poste nur deine eigenen Sachen

Du darfst ohne Erlaubnis nichts schreiben, was jemand anderem gehört. Du darfst keine Beschreibungen von, Links zu oder Methoden beschreiben, die geistiges Eigentum verletzen (Software, Video, Audio, Bilder) oder gegen geltendes Gesetz verstoßen.


Hier scheint es eine rechtliche Verantwortung der Forenbetreiber zu geben. Frage wäre, wie die Forenbetreiber die Guideline in diesem Punkt rechtlich prüfen und umsetzen.

Das ist mir schon klar, ich weiß ansatzweise,was die (oder eine) Blockchain ist. Aber es ist ja kein Sachbuch, sondern ein Roman.

Gehen wir doch einfach davon aus, dass es dem Bösling gelungen ist, sich den entsprechenden Seed zu verschaffen. Dann guckt der echte Eigentümer in die Röhre, dann sind die Bitcoins auch weg.

Ja unter der Annahme, dass es ihm gelungen ist den Seed zu erhalten klar. Aber für den Zweck würde ich empfehlen das ganze in Richtung Social Engineering zu schieben. Dass also der Bösling den Besitzer irgendwie dazu bequatscht hat den rauszurücken. Weil den zu erraten fällt dann eher unter Fantasy. Bei der BIP-39-Wordlist sind 2048 Worte enthalten, wovon zufällig 24 ausgewählt werden, die korrekt geschrieben und in der korrekten Reihenfolge eingegeben werden müssen.

Grob überschlagen sind das 11,5 Sextilliarden Möglichkeiten. Wohlgemerkt beim Lotto sind es nur 140 Mio. und das ist schon sehr selten. Derjenige hätte also mehr Erfolgschancen bis an sein Lebensende JEDE Lottoziehung den Jackpot zu holen, als auch nur einen Seed korrekt zu erraten.

Ich kenne die Zielgruppe des Romans nicht, aber wenn sich die Leute ein bisschen damit auskennen, wird er schnell unglaubwürdig. Drum der Rat Social Engineering, das dir jemand was verrät was er besser nicht verraten hätte glaubt dir jeder sofort. Da gibt’s kein Problem.

Nichts desto trotz nimmst du wenn du den Seed verwendest aus Kryptosicht die Identität des anderen an und begehst somit theoretisch Identitätsbetrug und keinen Diebstahl. Schon alleine, weil du ihm ja nichts weggenommen hast. Selbst wenn du meinen Seed herausfindest, kann ich den ja immer noch verwenden. Er wurde kompromitiert und ist als verbrannt anzusehen, ja, aber er ist deswegen nicht weg. Und wenn ein Dieb mir was klaut, bedeutet das, dass es danach weg ist, oder nicht?

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„Der Schaden richtet sich nach dem Wert der Bitcoins im Moment der Wegnahme.“

Kann das stimmen? So könnte der Dieb ja z.B. den niedrigen Wert zum Zeitpunkt des Diebstahls zurückerstatten und den Gewinn (im Falle, die Bitcoins hätten zugelegt) behalten?
Andersrum: wenn der Wert gefallen wäre, müsste natürlich der (höhere) Wert zum Zeitpunkt des Diebstahls ersetzt werden, damit das Opfer keinen Schaden davonträgt. Ich hoffe/vermute, dass die Rechtsprechung hier dafür steht, Schaden vom Opfer abzuwehren.
Interessantes Thema. Ich kenne mich mit Kryptowährung überhaupt nicht aus.