Kryptowährungen und Diebstahl

Das ist natürlich irgendwo richtig, es sollte so sein, dass das Opfer der Straftat keinen Schaden hat. Allerdings sind Bitcoin faktisch sehr ähnlich zu einem Auto, Schmuck oder was man eben sonst so haben kann. Dahingehend nämlich, dass sie fungibel also austauschbar sind. Wenn mir jemand mein Auto klaut ist mir eigentlich ziemlich egal, ob ich genau den, oder einen mit gleicher Ausstattung aus genau der Modellreihe bekomme. Insofern dürfte der Schaden also eher nicht in Euro bemessen werden, sondern zunächst auf dem Ersatz des „entwendeten“ Wirtschaftsgut. Diesen Ersatz kann man dann natürlich in monetäre Mittel umrechnen (den Wiederbeschaffungswert sozusagen) und der wird schätze ich zum Zeitpunkt der Urteilsvollstreckung gelten.

Esseidenn das Opfer konnte glaubhaft versichern, in der Zwischenzeit die Absicht gehabt zu haben für viel Profit zu verkaufen. Dann wäre der nicht realisierbare Gewinn eventuell der Schaden.

Würde mir jemand 10 Bitcoin klauen, würde ich danach einfach nur wollen, dass der mir wieder 10 Bitcoin zurückgibt. Wieviel Euro das umgerechnet sind ist mir eigentlich völlig egal. Klaut mir jemand meinen X3, will ich einen X3 wieder haben. Klaut mir jemand meinen Fernseher, möchte ich den wiederhaben, wieviel der jetzt gerade kostet spielt doch erstmal keine Rolle.

Danke für den Tipp - mal gucken ob ich das noch unterbringen kann. Das Kryptothema umfasst ohnehin nur ein paar Zeilen.

Du würdest dich schön bedanken, wenn dir dein nagelneuer X3 geklaut wird, die Polizei ihn nach 10 Jahren wiederfindet, nach weiteren 2 Jahren ein Urteil ergeht und dein Schaden damit abgegolten sein soll, dass du den mittlerweile 12 Jahre alten Wagen zurück erhältst. Schaden entsteht im Moment der Entwendung. Der ist auszugleichen. Ich vermute mal, einen Gewinnausfall kann man ggf. zusätzlich geltend machen (wie ja auch Zinsen für geklautes Geld). Alles wie immer Laienmeinung.

Mooooment, ich glaube hier missverstehen wir uns. Wenn mir mein neuen X3 jetzt geklaut werden würde, möchte ich einen neuen X3 baugleich als Ersatz haben. Worauf ich hinaus wollte ist, dass es mir wurscht ist, ob ich denselben wieder bekomme, oder einen baugleichen neuen. Natürlich macht es einen Unterschied, ob ich einen neuen oder ein 12 Jährigen bekomme, keine Frage.

Aber nichtsdestotrotz klaust du mir heute meinen X3 und haust damit ab, bekomm ich doch den Wiederbeschaffungswert dieses Autos von meiner Versicherung, nicht was mich der Wagen gekostet hat, sondern was mich der Ersatzwagen kosten wird. Übernimmst du also meine Bitcoins und musst mir die ersetzen, zahlst du mir entweder genau die Menge an Bitcoins, oder den Preis in Euro, der erforderlich ist, um mir die entsprechenden Bitcoins wiederzubeschaffen. Was die mich gekostet hatten spielt keine Rolle, denn du hast mir ja nicht das Geld sondern die Sache geklaut.

Wenn du Kopfhörer irgendwo gewonnen hast und ich klau sie dir, hast du effektiv ja keinen Schaden, hast du ja nur gewonnen. Natürlich hat es aber dir gehört also muss ich die ersetzen. Hab ich die aber nicht mehr, muss ich die halt kaufen und wenn das ne teure Sonderedition war, dann gilt eben der Preis zu dem es möglich wäre sie zurückzukaufen. Wenn das also jetzt 3000€ sind, dann ist das so, denn du hast Anspruch auf den Ersatz. Es sollte also schon der Zeitpunkt zählen, zu dem dir der Ersatz geleistet wird. Denn wenn der Zeitpunkt zählt an dem ich dir die weggenommen habe und der Sänger der sie vielleicht signiert hat stirbt erst danach. Müsste ich die Wertsteigerung ja dann nicht mehr ersetzen, die war ja zum Zeitpunkt des Diebstahls noch nicht da. Macht doch keinen Sinn, oder?

Ha! Erwischt! Du hast nicht Laienmeinung geschrieben. :laughing: :laughing:

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Oh scheiße. Dann bleibt mir nur noch eine Wahl. Ich identifiziere mich ab jetzt als Vollprofi und jeder der was anderes sagt wird gecancelled, weil das meine Gefühle verletzt :rofl:

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das Thema scheint sehr vertrackt zu sein, offenbar ist das Stehlen von Bitcoin nicht einmal Diebstahl im herkömmlichen Sinne, also juristisch nicht mit dem Entwenden eines X3 zu vergleichen. Da hat der Gesetzgeber noch einiges zu tun - und ohnehin ist man ja bekanntlich vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand. Wenn ich mir das zum Thema machen würde, würde ich Expertenrat suchen.

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Ich habe die Bitcoins anders eingebaut, es waren ohne hin nur ein paar Zeilen. Hier lohnt es nicht, sich ewig mit dem Thema auseinanderzusetzen. Sollte das in einem folgenden Buch der Fall sein, haben wir hier ja @nicohaupt - der sich leichtsinnigerweise :rofl: als Experte geoutet hat :rofl: :rofl:

klar … war doch trotzdem ganz interessant, das Thema mal angestoßen zu haben :+1:

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