Fragen auf die ich gestern gestoßen bin rund um das rechtliche Thema des Schreibens

Moin zusammen!
Ich habe gestern festgestellt, dass das Schreiben bzw. das Veröffentlichen von Büchern als Nebentätigkeit gilt. Zudem kann/muss man entweder ein Gewerbe eintragen lassen oder sich als Freiberufler beim Amt melden. Stimmt das und wer hat sich mit diesem Thema befasst? Und wie seht ihr das?
Mich hat es nur gewundert, weil ich dachte, man könnte einfach so etwas veröffentlichen. (So naiv wie ich bin :smiley: )

Grüße aus dem Norden!

Hi,
hier ist meine Laienmeinung dazu:

Die Finanzämter der einzelnen Bundesländer sehen das unterschiedlich.
Allgemein: Solange du deine Bücher nicht selbst verkaufst, betreibst du auch kein Gewerbe. Der Dienstleister, der deine Bücher vertreibt, ist der Gewerbetreibende, also z. B. Amazon.
Wir hatten das Thema hier schon öfter. Stöber einfach mal über die Suchfunktion.
Eine Nachfrage bei einem Steuerberater in deiner Region oder direkt beim Finanzamt verschafft dir Sicherheit.
Melden musst du deine Einnahmen sowieso.

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Meine Laienmeinung: solange du kein nennenswertes Einkommen generierst, ist es Liebhaberei. Wie hoch das ist, weiß ich nicht.

Das liegt am Sachbearbeiter beim Finanzamt und kann nicht nur von Ort zu Ort, sondern innerhalb einer Behörde abweichen, den Fall haben wir hier.

Ich kann dem Rat von Suse aber nur zustimmen: lass dich beraten beim Steuerberater, auch was die Meldung an das Finanzamt angeht. Und eben auch Gewerbeanmeldung, evtl. Meldung an die Künstlersozialkasse, etc.

Wie der Kölner so schön sagt: „Et kütt drop an.“ Was für mich gilt, kann bei dir anders sein. Unsere Erfahrungen helfen nicht weiter.

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