Fragen auf die ich gestern gestoßen bin rund um das rechtliche Thema des Schreibens

Meine Laienmeinung dazu:
Es gibt den Grundsatz der Regelmäßigkeit. Wer zum Beispiel auf kleinanzeigen (ehemals ebay Kleinanzeigen) regelmäßig verkauft, der muss dem Finanzamt nachweisen, dass es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ebenso, wenn man Dinge über 2.000,- €/Stück verkauft. Je nachdem jedenfalls. Wenn ich mein geerbtes Einfamilienhaus dort verkaufe, ist es deutlich teurer als 2.000,- € …
Es kommt eben immer auf den Einzelfall an. Wenn ich einmalig eine Lesung veranstalte, auf der ich 3 Bücher zu 9,99 € verkaufe und dann nie wieder, ist das wohl kaum eine regelmäßige, gewerbliche Aktion. Nur so als Beispiel.
Daher lässt sich die Frage auch nicht allgemeingültig beantworten.
Leider hat sich ja Merzens Idee, die Steuererklärung müsse auf 1 Bierdeckel passen, nicht durchgesetzt.

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Jupp, genau darauf wollte ich hinaus. :+1:

(… wobei ich jetzt gedacht hätte, dass es auf Gewinnerzielungsabsicht ankommt, nicht auf Regelmäßigkeit, jedenfalls ist das alles nicht so einfach abzugrenzen.)

Eben, ganz genau so ist es.

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Gewinnerzielungsabsicht setzt Regelmäßigkeit voraus soweit mir bekannt. Im Umkehrschluss müsste ich ja davon ausgehen einen Gewinn zu erzielen, wenn ich einmalig etwas verkaufe. Kann zwar sein, dass das passiert, aber das ist kein Gewerbe. Denn Gewerbe setzt eine fortlaufende Geschäftstätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht voraus. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.

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Aus diesem Grund soll ja auch die Hälfte aller Literatur zum Steuerrecht weltweit auf Deutsch erscheinen sein. :wink:

Laienmeinung, keine Rechtsberatung.

Es sind „nur“ 15% (Quelle: Mythos deutsches Steuerrecht ). Aber schöner wäre, sie würde auf einen Bierdeckel passen …

Aus dem staubigsten meiner Regale. Ist ja auch ein staubtrockenes Thema.

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Ich habe meine vielen Bücher zu dem Thema verliehen. Vor etwa 20 Jahren und nie zurückbekommen. Macht weiter nichts. Da sich die Gesetze ohnehin jedes Jahr ändern. Abgesehen von den Durchführungsverordnungen … (hatte mich mal als Bilanzbuchhalterin versucht und einen Australienurlaub der Wiederholungsprüfung vorgezogen).

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Ich hab den Bibu tapfer durchgezogen und mich dann entschieden, etwas ganz ohne Buchhaltung zu machen. Zumindest zum Großteil :grin:

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Eine sicherlich gute Entscheidung. Obwohl das buchhalterische Wissen - vor allem mit einem fundierten Steuerwissenhintergrund - nicht schaden kann, selbst wenn man durch die Prüfung durchgefallen ist, wie ich. Das Wissen, das man erworben hat, hilft zumindest bei Recherchen, weil man im Ansatz weiß, wonach man suchen muss bzw. welches die richtigen Fragen sind.

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Nur noch so nebenbei: Einnahmen interessiert auch die Krankenkasse. Sollte sie davon Wind bekommen, dann sind hier auch noch Beiträge zur Krankenkasse und Pflegeversicherung fällig.

Nur wenn man gesetzlich versichert ist