Wissensgebiete Julius Dexheimer

Wein und Recht

Ich bin einigermaßen erfahren in vielem, das mit Wein zu tun hat (12 Punkte).

Vom Anbau bis zur Verkostung. Wer also für seine Arbeit genau den Unterschied zwischen Weißherbst und Rosé wissen muss, dem könnte ich helfen.

Außerdem bin ich in Fragen der Strafverteidigung nicht ganz unerfahren (für den schriftstellerischen Gebrauch). Das ist nämlich mein Beruf (13 Punkte). Ich lese auch bei prominenten Autoren viel Unfug, über praktische Abläufe im Strafprozess (vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung). Der Klassiker: Wenn Sie nicht aussagen, lade ich Sie eben auf’s Revier vor (kommt in jedem Tatort vor - da kann ich nur lachen).

Also: Wann darf wer eine Blutprobe nehmen? Welche Überwachung ist zulässig? Wieso ist Drogenkonsum keine Straftat? Usw…

Aw: Wissensgebiete Julius Dexheimer

Danke für dein Angebot Julius.

Der eine oder andere könnte sich da wohl demnächst hilfesuchend an dich wenden.

Ich selbst arbeite gerade an zwei unterschiedlichen Sachen. Das eine Thema spielt um 1760, da war das ‚Strafgesetzbuch’ noch recht überschaubar.

Aber eine andere Sache, da möchte ich deine Hilfe gerne in Anspruch nehmen, deshalb frage ich einfach mal darauf los. Ist aber vielleicht nicht so ganz dein Ding? Na ja, wir werden sehen.

Es geht um ein Pärchen (25 Jahre). Am Rande einer Demo werden sie kurzfristig auf den Rücksitz eines Polizeifahrzeuges verbannt (normaler Dienstwagen). Der Schlüssel steckt, sie nutzen die Chance und sind auf und davon. Ein paar Straßen weiter parken sie das Fahrzeug und verdünnisieren sich.

  • Dem Fahrzeug ist nichts passiert. Würde man die beiden deshalb überhaupt suchen? Die Personalien sind der Polizei (bisher) nicht bekannt.

  • Würde man in so einem Fall mit DNA, Fingerabdrücken nach den beiden suchen?

  • Wenn sie gefunden werden, mit welcher Strafe müssten sie rechnen?

Ich weiß nicht, ob du hierzu etwas sagen kannst? Ich wollte die Gelegenheit halt einfach nutzen.

Aw: Wissensgebiete Julius Dexheimer

Hast du schon mal versucht, dich vom Rücksitz eines Polizeiwagens zu entfernen? Viel Spaß …

Polizisten stellen die Personalien fest, bevor sie die Festgenommenen unbeaufsichtigt lassen. Falls sie sich verdünnisieren.

Fingerabdrücke ja, DNS eher nein.

Autodiebstahl mit Rabatt (da der Schlüssel steckt). In Deutschland hat jeder das Recht, sich straffrei der Justiz zu entziehen.

Aw: Wissensgebiete Julius Dexheimer

@Mammuntherde! Danke für deine Hinweise.

Okay, du hast mich überzeugt. Ich werde mir bei nächster Gelegenheit so ein Fahrzeug näher ansehen. Die nach vorne kletternde Person kann ich ja schmächtig und fitt kreieren. Im Roman kann man die Leute ja mit der DNS ausstatten, die man gerade so braucht.

Bei mir in meinem Roman nicht, da sozusagen „Not am Polizisten" ist und sie das Pärchen nur eben kurz „zwischenparken" müssen.

Ein gutes Recht, meiner Meinung nach.

Aw: Wissensgebiete Julius Dexheimer

Hast du schon mal versucht, dich vom Rücksitz eines Polizeiwagens zu entfernen? Viel Spaß …

Jetzt bin ich aber neugierig, möchte mir aber den Selbstversuch ersparen. Was erwartet einen denn da?

Aw: Wissensgebiete Julius Dexheimer

Interessante Frage.

Der bloße Gebrauch des Autos wäre straffrei - sogenannter furtum usus - weil keine Zueignungsabsicht vorlag.

Allerdings würde Benzin verbraucht, insoweit Diebstahl.

DNA-Analyse scheidet aus, da nur Bagatelldelikt.

Ich vermute, die Sache würde unter den Tisch gekehrt, weil die Polizei soviel Mist gebaut hätte, dass Vertuschen die beste Lösung wäre.

Falls die “Täter” doch ermittelt würden, stellte sich das nächste Problem: Wer war Fahrer? In dubio pro reo müsste stets zugunsten des einen unterstellt werden, dass der andere gefahren ist. Solange die beiden konsequent schweigen, würde also nichts passieren. Problem: Fingerabdrücke am Lenkrad => abwischen oder beide tatschen dran herum.

Aw: Wissensgebiete Julius Dexheimer

Die Tür lässt sich nicht von innen öffnen, die Fensterscheibe nicht herunterdrehen. Ob das Klettern nach vorne wirksam unterbunden oder per se nur Gartenzwergen möglich ist, weiß ich nicht.

Im übrigen befindet sich häufig eine Maschinenpistole unter der Rückbank, was eine ungesicherte und unbewachte Unterbringung im Wagen unwahrscheinlich macht. Nur so am Rande.

Aw: Wissensgebiete Julius Dexheimer

Hallo Julius!

Danke für deine Antwort. Ich glaube, das hat mir schon sehr geholfen.

Mammutherde:

Ich gehe davon aus, dass sich wenigstens die Fahrertür von innen öffnen lässt. Mehr brauche ich nicht. Davon abgesehen werde ich in der nächsten Woche unsere Polizeiwache besuchen. Hoffentlich ist das denen nicht plötzlich alles zu geheim, wenn jemand Näheres zu dessen Autos wissen will. Ich werde es demnächst in Erfahrung bringen.

Aw: Wissensgebiete Julius Dexheimer

M.E. ist das strafbar nach § 248b StGB. Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Aw: Wissensgebiete Julius Dexheimer

Cool … Ne Ausnahmevorschrift … Ich erinnere mich dunkel :scream:

Stimmt natürlich. Werde beim nächsten Mal wohl besser erst nachlesen.

Sorry an die Runde.

Aw: Wissensgebiete Julius Dexheimer

Hallo Julius,

meine private Quelle ist ein wenig beschäftigt zurzeit, deswegen habe ich gedacht, ich frage hier nach, ob ich das richtig verwendet habe in einem meiner Projekte, bei dem jetzt bald die Überarbeitung ansteht:

Ohne Wissen der Polizei versucht ein Geschwisterpärchen einen Mörder in die Falle zu locken (sie haben ihre Gründe). Sie denken, sie sichern sich genug ab, indem die Schwester den Lockvogel spielt und der Bruder ihr in einem Sicherheitsabstand folgt, nicht sichtbar, weil sie in telefonischem Kontakt sind. Problem für sie - sie verdächtigen den Falschen. Als es dem Bruder zu brenzlig wird, bricht er die Verbindung ab und ruft bei der Polizei an. Die ist bereits mit einem zivilen Fahrzeug in unmittelbarer Nähe und dem wahren Mörder auf der Spur, “sammelt” den Bruder ein (damit er die Festnahme nicht noch vermasselt, in dem er dazwischenfunkt) und nimmt ihn mit, um den Überfall auf die Schwester gerade noch glimpflich ausgehen zu lassen.

Ist es denkbar, dass die Polizei ihn wirklich mitnimmt im Wagen, oder sollten sie ihn eher auffordern, wegzubleiben? Da es zeitlich brisant ist, wären lange Erklärungen nicht möglich - würde es etwas an der Rechtslage ändern für den mutmaßlichen Mörder? Der Bruder bleibt auch brav im Wagen, aber er ist eben im Einsatz dabei.

Wenn der Mörder anschließend durch seinen Anwalt deswegen seiner Strafe entgehen würde, wäre das natürlich nicht im Sinne des Erfinders … Was meinst du?

Liebe Grüße

Sanne

Aw: Wissensgebiete Julius Dexheimer

Die Polizei nimmt ihn mit, weil er seine Schwester am besten erkennen kann. Zudem kann es sein, dass ihm unterwegs noch eine wertvolle Information einfällt. Während der Fahrt stellen Polizisten auch mehrfach ähnliche Fragen, um festzustellen, ob du dich inhaltlich in Widersprüche verwickelst.

Aw: Wissensgebiete Julius Dexheimer

Hi Mammutherde,

das ist natürlich ein Argument. Die Polizei ist allerdings ja in erster Linie hinter dem mutmaßlichen Mörder her, dabei ist es nicht relevant, wer das potenzielle Opfer ist, oder? Egal, wem er da hinterhersteigt, sie haben ja ihn im Visier und gelangen damit auf jeden Fall zu dem “richtigen” Opfer. Sind die zivilen Fahrzeuge denn ähnlich eingerichtet, wie die offiziellen Dienstfahrzeuge (also hinten z. B. verriegelt)?

LG

Sanne

Aw: Wissensgebiete Julius Dexheimer

Ganz sicher nicht. Die erste Aufgabe der Polizei ist es, ein Verbrechen zu verhindern bzw. den Schaden zu minimieren. Erst dann kommt die Täterjagd.

Das weiß ich nicht.

Aw: Wissensgebiete Julius Dexheimer

“Wenn der Mörder anschließend durch seinen Anwalt deswegen seiner Strafe entgehen würde, wäre das natürlich nicht im Sinne des Erfinders … Was meinst du?”

Hallo, das Problem kann ich nicht nachvollziehen. Polizei im Einsatz nimmt einen Zivilisten mit und schnappt dann einen Mörder - völig okay.

Zivilist führt die Polizei erst auf die Spur des Mörders - auch ok.

Solange kein Gericht es für Folter hält, im Polizeiauto mitgenommen zu werden, wird der Anwalt die Verurteilung nicht verhindern können :smiley:

Aw: Wissensgebiete Julius Dexheimer

Ist das wirklich ein Fall von “in dubeo pro reo”? Die sind doch gemeinsam geflohen und haben das beide (egal, wer gefahren ist) gemeinsam als Tat gewollt (etwas anderes erschließt sich mir aus der Beschreibung nicht).

Aw: Wissensgebiete Julius Dexheimer

Hallo, lieber Julius Dexheimer :slight_smile:

Bei der Durchsicht dieser Abteilung, habe ich gerade so gedacht, ja, was macht er denn??? Ulli hat auch mit seinem Namen überschrieben, aber die Inhalte darunter gesetzt. Das wäre hilfreich, dann findet man, was man sucht. Frag ihn doch einfach mal, ob er bei Dir noch Wein und Recht in die Betreffzeile oder die Überschrift aufnehmen kann.

Ansonsten - sehr interessant - zumal, wenn beides zusammen kommt. Hatten wir da nicht letzte Tage einen angetrunkenen Richter in den Medien? :laughing: Ich meine mich zu erinnern.

Aw: Wissensgebiete Julius Dexheimer

Das ist strafbar. Unbefugte Gebrauch eines Fahrzeuges 248 b StGB.

Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe

Man würde nach Spuren am Lenkrad suchen. Dort sind sowohl Fingerspuren wie auch DNA-Spuren (Übertragung durch abrieb der Haut) möglich. Werden solche Spuren gefunden, wird damit auch entsprechend gearbeitet. Allerdings sind die Chancen brauchbare spuren an einem Lenkrad zu finden nicht besonders hoch. Bei der DNA könnte es sein, das man eine Mischspur findet (das Lenkrad haben ja viele angefasst.

Ob man das schaffen kann, kann man selber ausprobieren. Man steige in sein Auto und versuche es. Wenn man jung ist, stellt das kein Problem da. In Frankfurt wird jeder Tatverdächtige gefesselt wenn er den Streifenwagen gesetzt wird (seltene Ausnahmen sind möglich). Liegt gegen die Person nicht vor, dann natürlich nicht. Die hinteren Türen sind meistens mit Kindeschutz versehen und lassen sich von innen nicht öffnen. Das kommt aber auf das Streifenteam drauf an. Man kann sie wie bei fast jedem Auto einfach rausnehmen. Es kann sein das eine unverdächtige Person alleine in einem Streifenwagen sitzen gelassen wird. Wenn die Kollegen aber den Schlüssel stecken lassen, dann sind sie ziemlich doof.

Richtig. Daher stellt ein Gefängnisausbruch auch keine Straftat da.

Nein. Das gibt es so nicht. Streifenwagen haben eine Art Behälter an der Beifahrertür. Dort kann eine MP eingeschlossen werden. Ungesichert darf eine Waffe nicht im Fzg. bleiben. Aber es stimmt natürlich, dass die dann weg wäre. Allerdings werden MPs nur selten mitgenommen.

Fahrer und Beifahrertür lassen sich immer normal öffnen.

Ja, ist es. Die Frage ist, wie groß ist die Gefährdungslage? Wie wichtig ist seine Anwesenheit? Aber eine zeuge, der im Rahmen einer Nahbereichsfahndung einen Täter wiedererkennen kann, ist oft sehr wertvoll.

Wenn der bei der Festnahme dabei ist? Verstehe ich das richtig? Das ändert nichts. Der Polizei steht es frei zu ermitteln wie sie will. Sie darf nur kein Recht dabei brechen.

Zivilstreifen sind nicht anders als die Version die jeder kaufen kann. Ausnahmen: Funkgerät, Blaulicht. Das war in der Regel

Absolut richtig. Prävention vor Repression nennt man das.