Hallo.
Inzwischen habe ich es endlich geschafft, mein Expose von 25 auf 3 Normseiten einzudampfen.
Ich habe nun schon mehrfach gelesen, dass man dem Expose eine Art “Welterklärseite” voranstellen kann. Dort kann/soll man (soweit sinnvoll/erforderlich) die Welt, in der die Geschichte spielt, kurz umreißen und auch Kurzbeschreibungen der Hauptprotagonisten und ihrer Motive unterbringen.
Man könnte jetzt auf die Idee kommen, diese Seite zu nutzen, um eine evtl. Seitenbeschränkung des Exposes aufzuweichen. Denn damit kann man ja Text, der eigentlich ins Expose gehört, “auslagern” und hat an seiner Stelle Platz für “anderes”.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass das seitens der Verlage so gewollt ist. Die haben ihre Seitenbeschränkungen bei Exposes ja nicht aus Spaß aufgestellt, nur damit findige Autoren dann Wege drumherum finden.
Daher meine Frage: Wenn ein Expose z.B. max. 3 Seiten haben soll - ist das dann inklusive oder zuzüglich einer “Welterklärseite” zu verstehen?