Ein weites Feld
Zunächst mal zur Abgrenzung vom Diebstahl: Letzterer erfordert eine Wegnahme, also den Zugriff auf etwas, das sich in fremdem Besitz befindet. Erfolgt der Besitzübergang hingegen einvernehmlich (wie bei deinem Beispiel mit dem Soldaten), dann fehlt es an einer Wegnahme und damit auch an einem Diebstahl.
Bevor du dich dann auf die Untreue stürzt, solltest du dir klar machen, was eine Unterschlagung ist. Die liegt nämlich dann vor, wenn jemand eine Sache ohne Wegnahme erlangt, also zB. weil er sie findet oder weil er Eigentümer sie ihm selbst gibt. Wird diese Sache nun einfach behalten oder einem Dritten übereignet, liegt eine Unterschlagung vor.
Jetzt kann es aber auch sein, dass jemand nicht eine konkrete Sache (zB. das Geld des Königs) missbräuchlich verwendet, sondern auf andere Weise das Vermögen des Königs schädigt. Vielleicht hat er eine Bankvollmacht. Oder ist Verwalter oder oder. In diesen Fällen darf der Täter nach außen hin über das Vermögen des Königs verfügen. Intern unterliegt er aber Grenzen. Der Koch des Königs darf Essen für die Schlossküche kaufen, aber nicht für sich selbst. Der Verwalter darf vielleicht Kredite bis zu 10.000 aufnehmen, aber nicht über ein Million usw.
Das Überschreiten der im Innenverhältnis gezogenen Grenzen des rechtlichen Dürfens ist eine Untreue.
Voraussetzung ist immer eine Pflicht (durch Gesetz oder Vertrag), das Vermögen des Königs zu betreuen. Wer die Krone des Königs findet, weil der sie irgendwo liegenlassen hat, hat nicht automatisch eine Vermögensbetreuungspflicht. Wenn er sich die Krone aneignet, begeht er also eine Unterschlagung, aber keine Untreue.
Wer die Unterschrift des Königs gut fälschen kann und in dessen Namen einen Kaufvertrag für ein Pferd unterschreibt, hat auch keine Vermögensbetreuungspflicht. Er begeht eine Urkundenfälschung sowie einen Betrug, aber keine Untreue.
Der Soldat in deinem Beispiel hat eine Vermögensbetreuungspflicht. Er begeht daher eine Unterschlagung, weil er das fremde Geld für sich behält und eine Untreue, weil er die Vermögensbetreuungspflicht verletzt.
Und dann noch zu den möglichen Beispielen: Ein Standardkommentar zum StGB nennt von Abgeordneter bis Wohnungsverwalter rund 150 Beispiele für klassische Untreuefälle …
Wenn dich das detailliert interessiert, kann ich dir gerne einen Auszug aus dem Kommentar zumailen, aber das wäre hier zu ausführlich.