Mich würde interessieren, ob ein Text, der hier in der “Nur für Mitglieder-Textrunde” eingestellt wird, als veröffentlicht gilt oder nicht. Ich habe eine meiner früheren Kurzgeschichten neu überarbeitet und möchte sie bei passender Gelegenheit zu einem KG-Wettbewerb einreichen. Wie ihr wisst, dürfen derlei Texte (fast immer) nirgendwo veröffentlicht sein.
Ich bitte höflichst um Aufklärung.
Meine persönliche Meinung: Öffentlich ist alles, was von Dritten gelesen werden kann, unabhängig davon, wie viele das letztendlich sind.
Im Zweifelsfall würde ich einfach noch mal genau die Ausschreibung lesen und / oder beim Veranstalter nachfragen, ob geschlossene Foren in deren Sinne auch unter “Veröffentlichung” fällt. Wie weit oder eng dieser Begriff gefasst ist, dürfte individuell sein.
Nicht ganz. Wenn die dritte Person zur Geheimhaltung verpflichtet ist (Rechtsanwalt, Patentanwalt, Lektor, Verleger), dann ist es keine Veröffentlichung.
Im Patentwesen gelten Informationen als veröffentlicht, wenn sie der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind. Das umfasst aber auch kostenpflichtige Bücher oder Zeitschriften. Diese kann man gegebenenfalls kostenlos in einer Bücherei einsehen.
Bei einem von außen nicht einsehbaren Forum ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Inwieweit die Mitglieder zur Geheimhaltung verpflichtet sind, müsste dann in den Nutzungsbedingungen geregelt sein.
In einem anderen Autorenforum, will keinen Namen nennen, gibt es auch eine interne Textrunde. Dort heißt es nach Anfrage, eine Textdiskussion innerhalb dieser Gruppe sei keine Veröffentlichung im rechtlichen Sinn. Angeblich juristisch abgesichert.
Und auch hier, bei Papyrus, ist der Inhalt der geschlossenen Runde nicht* öffentlich*, also für jeden, der grade vorbeisurft, einsehbar.
Ich denke, es wird nicht so heiß gegessen, wie gekocht. Geht ja nicht um den LitNob.