Wahre Begebenheiten und Rechtliches

Hallo ihr Lieben, auf der rechtlichen Schiene habe ich nun wirklich absolut keinen Plan.
Wie ist dass denn wenn meine Grundlage für ein Buch auf wahren Begebenheiten beruht und es sich um Personen dreht, die tatsächlich einmal gelebt haben, ich aber eine Geschichte dazu erfinde die in der Zukunft anknüpft und ein wenig Phantasie mit ein fließt.
Darf man das grundsätzlich und was muss beachtet werden?

So pauschal kann man das nicht beantworten, da solltest du den Rat eines Anwalts suchen.
Ich wäre da vorsichtig, wenn es nicht gerade um Leute geht, die irgendwann im 16.Jhd. oder früher gelebt haben. Bei der allgemeinen Klagefreudigkeit heutzutage könnten noch lebende Nachfahren dich vor Gericht zerren, wenn deine Geschichte irgendwie als ehrabschneidend empfunden wird.
Ob sie damit Erfolg hätten, ist eine andere Frage, aber du hast auf jeden Fall Aufwand und Ärger.

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Das stimmt. Es ginge um die Jahre 1600 bis 1750 etwa, also eher um Tote als um Lebendige.

Moin. Kommt ganz drauf an. So weit in der Vergangenheit dürfte das unproblematisch sein. Insbesondere, wenn es um Personen des öffentlichen Lebens geht. Fast in jedem historischen Roman werden ja die damals lebenden Herrscher:innen verwurstet.

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Ich würde unterscheiden:
a) wahre Begebenheiten als Hintergrund (Rahmen der Geschichte) - „anerkannte Wahrheiten, Geschichte“ - hier ist die Person oder die Personen nicht relevant und
b) Begebenheiten aus dem Leben einer (oder mehreren) Personen.

a) würde die Gefahr, irgendwelche Persönlichkeitsrechte zu verletzen minimieren,
siehe z. B. jegliche historische Romane mit Realitätsbezug
b) wäre ich persönlich äußerst vorsichtig.
kann bis zum Rückruf des Romans führen.

Google einfach mal „Esra“ oder „Maxim Biller“ für ein Extrembeispiel;
allgemeinere Übersichten: „Persönlichkeitsrecht Verletzung Beispiel“
und zu guter Letzt: „postmortales Persönlichkeitsrecht“

Also sobald sich jemand von Dir auf den Schlips getreten fühlt (oder fühlen kann), kannst Du Probleme bekommen; diese müssen zwar nicht vor Gericht enden, machen aber auf jeden Fall Ärger. Je länger das Leben des historischen Anschauungsmaterials aber schon zurückliegt, desto geringer die Möglichkeiten.

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Wenn es nur um die Situation oder Begebenheit geht, müsste es doch reichen, einfach den Namen auszutauschen.

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Darüber habe ich auch schon nachgedacht. Danke! :slightly_smiling_face:

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