Vor- und Nachnamen im Roman, die es in der Realität auch gibt

Hallo liebe Experten vor allem diejenigen, die sich mit Recht auskennen. Ich habe da ein Problem.
Wie ist es mit fiktiven Personen im Roman, die zufällig den selben Namen haben wie echte Personen. Bei Aller-Weltsnamen wie Lisa Müller, ist es wahrscheinlich schwierig Persönlichkeitsrechte zu verletzen aber ich habe seltsame seltene Namen in meinem Roman, sowas wie „Raffaelé Waldschrad“ zb und selsbt bei solchen Namen gibt es reale Treffer. Ähnlich oder exakt gleich.

Wie ist es, wenn Namen im Roman eine Ähnlichkeit oder gar Übereinstimmung zu echten Namen haben? Kann man da verklagt werden? Der KI Chatbot gibt keine eindeutigen Antworten und wirft noch mehr Fragen auf.

Da gibts diesen netten Disclaimer: „Der vorliegende Roman ist ein fiktionales Werk. Alle Figuren und Ereignisse sind frei erfunden. Ähnlichkeiten mit lebenden Personen und realen Ereignissen sind zufällig und nicht beabsichtigt.
Also wenn deine Antagonistinnen nicht gerade Namen wie „Ursula von der Leyen“, oder „Helene Fischer“ tragen müsstest du damit auf der sicheren Seite sein. Auf die Sicherheit möglichst absurder Namen würde ich mich allerdings nicht verlassen. Ich kannte auch mal eine Dame, die in real „Rosa Elefant“ hieß.

Interessant ist dazu auch eine Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht vom 12. 10. 2007:
Dabei ist ein literarisches Werk, das sich als Roman ausweist, zunächst einmal als Fiktion anzusehen, das keinen Faktizitätsanspruch erhebt. Diese Vermutung gilt auch dann, wenn hinter den Romanfiguren reale Personen als Urbilder erkennbar sind. Die Kunstfreiheit schließt das Recht zur Verwendung von Vorbildern aus der Lebenswirklichkeit ein. Allerdings besteht zwischen dem Maß, in dem der Autor eine von der Wirklichkeit abgelöste ästhetische Realität schafft, und der Intensität der Verletzung des Persönlichkeitsrechts eine Wechselbeziehung. Je stärker Abbild und Urbild übereinstimmen, desto schwerer wiegt die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts. Je mehr die künstlerische Darstellung die besonders geschützten Dimensionen des Persönlichkeitsrechts berührt, desto stärker muss die Fiktionalisierung sein, um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung auszuschließen.

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Genau hier sehe ich sogar eine zusätzliche Stopperfalle. Namen wie Lischen Müller sind so random, dass man einfach keinen Bezug zu echten Personen herstellen kann. Aber da mein Roman ein Science Fiction Werk ist, haben die Personen dort seltsame Namen (aus ihrer Sicht zeitgenössische Namen). Wenn es dann eine zufällige Ähnlichkeit oder gar Übereinstimmung mit echten Namen (Rosa Elefant, Rafaelé Waldschrad), könnte sowas als Absicht gewertet werden und damit Persönlichkeitsrechte verletzen?

Und passend dazu, eine technische Frage: ist es möglich, über die Verlinkung des Namen, diese automatisiert in den Charakterkarten so verändern, dass sie sich selbstständig im ganzen Skript umändern?

Eine Automatische Anpassung mit einem Befehl.

Nein. Nicht über die Verlinkung, aber über die Suchfunktion.
Suchen/Alle ersetzen.

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Können kann alles - findige Anwälte mahnen alles ab (mich mal, weil ich meine eigenen Texte auf einer meiner eigenen Websites zitierte - angeblich ohne Lizenz. Der gute Mensch hatte seine Hausaufgaben nicht gemacht und ich passend reagiert.)

Aber zurück zum Thema: Dies ist meine LAIENMEINUNG und KEINE Rechtsberatung, aber negativ ausgelegt werden kann einem alles. Solang Herr Waldschrat nicht dein Nachbar ist, sich genauso benimmt wie dieser und total negativ dargestellt wird, kann das eventuell (!) unter Kunstfreiheit fallen. Kommt immer darauf an, was du tun willst und wie du es darstellst.

Mir kam niemand quer bisher, weil sich Pfarrer Julian in meinen Romanen aus Verzweiflung betrinkt vor versammelter Traugesellschaft.

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Habe ich es richtig verstanden? Es geht hauptsächlich um die (negative) Darstellung einer Figur und nicht um die Ähnlichkeit eines Namen oder einer Übereinstimmung eines Namen?

Abgesehen von urheberrechtlich geschützten Namen wie Luke Skywalker o.ä.

Ähnlichkeit zu realen prominenten Personen, ja das leuchtet mir ebenfalls ein.