Heute zufällig gefunden: Portalübersicht VG WORT
Kennt Ihr wahrscheinlich.
Ja. Ich bin da seit 2006 oder so (müsste ich nachsehen). Bekommen habe ich noch nie etwas.
Ich wollte mal deren Zählpixel auf meiner Website installieren, was mir dann zu kompliziert erschien und die Bedingungen nicht passten.
Sich in die VG Wort reinzufuchsen, ist keine Kleinigkeit. So wirklich selbsterklärend ist das alles nicht. Kann sich aber durchaus lohnen. Letztes Jahr hat es mir 173 EUR in die klamme Kasse gespült. ![]()
Eine echte Behörde, durch und durch. Immer mal wieder kündigen sie Vereinfachungen an und danach ist es noch komplizierter …
… muss immer rechtssicher handeln. Und das ist in der Regel nicht zugleich auch anwenderfreundlich.
Dann darf man aber auch nicht damit werben, ab jetzt nutzerfreundlicher zu sein. Außerdem ist ja nicht alles, was rechtskonform ist, zwangsweise auch kompliziert. Das mit der Behörde war übrigens ein Scherz, um zu verdeutlichen, wie strubbelig die da sind.
Die VG Wort ist „nur“ ein Verein, keine Behörde.
Mich hat ein wenig der Umfang des Vertrags davon abgehalten, ihn zu unterschreiben.
Echt? Passiert aber nix.
Ohja mir auch, bin irgendwann gescheitert daran. VG ist etwas oder irgend etwas. Kann nicht erklären was genau. Nützlich? Erklärt mir das Jemand? Sinnvoll in Deutschland?
Ich finde die Idee mit den Zählpixeln eigentlich nicht schlecht, aber die Umsetzung …
Die Antworten findest Du hier:
Am 24. Februar von 17.00 bis 18.00 Uhr gibt es ein VG-Wort-Webinar für Urheber (via Zoom).
Es wird die neue Verbreitungsausschüttung erörtert und die Änderungen in der Ausschüttung mit Zugriffszählung.
Es ist eine Anmeldung erforderlich!
Hallo zusammen,
hat sich da jemand von euch angemeldet?
Nee. Wollte ich ursprünglich tun, aber … sehr wahrscheinlich doch keine Zeit - leider.
Schade. Aber man kann es wohl auch im Nachhinein auf deren Website noch ansehen oder nachlesen.
Kann es möglicherweise sein, dass das Recht zu kompliziert ist? Viel zu viele einflussreiche Leute dringen doch immer wieder für Ausnahmen.
Wenn die 10 Gebote heutigentags in die Welt kämen, hätten sie je Gebot noch über 100 Ausführungsbestimmungen …
Du sollst keine falsche Aussage über einen deiner Mitmenschen machen.
Zu diesem Gebot gäbe es vermutlich die meisten Ausführungsbestimmungen. Man müsste ja auch noch KI mit einbeziehen und alle Leute, die nachher behaupten, Sie hätten es ganz anders gemeint. Damit eben diese Leute für ihre Falschaussagen nicht an den Pranger gestellt werden und nachher psychologische Betreuung brauchen, die dann der Steuerzahler trägt oder die Krankenkassen? Es wäre also wirklich sehr kompliziert. Nun ja, lassen wir das. Ich habe da gerade eine Romanidee. Herzlichen Dank an die VG-Wort!
Ein kleiner Scherz meinerseits. Man möge mir vergeben.
Also ich werde mir das auf jeden Fall durchlesen, sobald es online ist. Vielleicht wurde ja wirklich etwas vereinfacht und ich sehe wieder einmal ein wenig zu schwarz.
Ich habe mich für morgen angemeldet und möchte mal reinhören/sehen. Ich bin gespannt, wie weit ich den Ausführungen folgen kann.
Ah! Sehr gut! Doch noch einer. Ich bin gespannt.
Viel zu viele einflussreiche Leute dringen doch immer wieder für Ausnahmen.
Das ist gut möglich.
Kann es möglicherweise sein, dass das Recht zu kompliziert ist?
Dafür gibt es möglicherweise zwei Gründe:
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Das Bundesbeamtengesetz legt in §63 fest:
(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
Auch wenn immer wieder mehr Flexibilität und Eigenverantwortung gefordert wird – wenn etwas schiefgegangen ist, ist die/der einzelne Beamtin/Beamte „fällig“. Daher kann ich verstehen, wenn viele Prozesse bis zur absoluten Rechtssicherheit durchexerziert werden oder nur das entschieden wird, was zweifelsfrei zulässig ist. Damit geht man kein Risiko durch das Ausnutzen von Spielraum ein. -
Viele Regelungen regeln zu viele Details, anstelle nur einen Rahmen zu setzen. Wenn dann mein Spezialfall nicht erfasst ist und mich benachteiligt fühle, klage ich „mein Recht“ ein. Und wenn das dann von der Einzelfallentscheidung in die Regelungslandschaft aufgenommen wird, wird diese umfangreicher und möglicherweise auch komplizierter.
Lösungsvorschlag:
- Regelungs- und Entscheidungsrahmen anstelle von Detailvorgaben
- Ersetzen der persönlichen Verantwortung durch eine Behördenverantwortung. Tatsächliche Pflichtverletzungen werden nur noch dienstrechtlich behandelt.