Vertretungsregelung Bestatter

Hi,

nehmen wir mal an, ein Bestatter mit nur zwei Beschäftigten erkrankt. Die beiden Angestellten erkranken kurz danach auch oder von mir aus alle gleichzeitig (seit Corona ja nicht mehr ganz unwahrscheinlich). Was ist denn dann mit den Verstorbenen, die noch beerdigt werden müssen und sich schon in den Räumlichkeiten des Bestatters befinden? Die können ja schlecht da liegen bleiben.

Gibt es so etwas wie offizielle Vertreter, die das in einem solchen Fall übernehmen, wie z. B. bei Ärzten?
Müssten Angehörige dem zustimmen?
Oder hat man in einem derartigen Fall kein Mitspracherecht?

Wie liefe eine Vertretung rein praktisch ab?
Holt das Vertretungsbestattungshaus sich dann die Schlüssel, den Papierkram und überführt die Leichen in ihre eigenen Räumlichkeiten?
Wer würde das bezahlen? Der erkrankte Bestatter oder die Angehörigen?

Interessante Frage. Und ich habe keine Ahnung. Eigentlich sollte ich dann wohl auch nichts schreiben, oder? Aber ich weiß, dass es eine Innung gibt. Und da vertritt oder unterstützt man sich auch in allem Möglichen. Sollte er in einer Innung sein, schickt bestimmt ein anteres Bestattungsunternehmen jemanden da hin. Und wenn er Innungsmitglied ist, gibt er sicher bereitwillig den Schüssel ab. Und warum sollte man überführen, wenn man vor Ort alles hat, was man braucht? Schließlich sollte der erkrankte Bestatter doch froh sein, dass sich jemand seiner Kunden annimmt oder? Vielleicht merken das die Angehörigen nichtmal, dass es ein „Fremdling“ ist.
Aber schließlich ist das dein Buch und daher doch eher so, wie du es in deiner (seiner) Bestattungs-Welt haben willst.
Ich würde direkt mal ein kleines Unternehmen besuchen und fragen. Vielleicht bekommst du dann ja sogar noch tiefere Einblicke in die Vorgänge rund um das Unternehmen.

In anderen Zusammenhängen habe ich schon gefragt und meine Fragen wurden weitestgehend beantwortet. Ich warte jetzt noch auf eine Antwort, die ich über einen Dritten an einen Bestatter … Das wird zu kompliziert. Jedenfalls ist das Thema adressiert und ich dachte, in der Zwischenzeit könnte ich ja im Forum zusätzlich nachfragen, weil ein Bestatter schließlich kein Schriftsteller ist und ihr alle immer so wunderbare Ideen habt.

:slight_smile: Meine Bestatterwelt soll aber möglichst realistisch rüberkommen. Der Roman an sich ist schon absurd genug.

Hab gerade heute leider mit einem telefoniert. Werde das die nächsten Tage nochmal müssen. Weiß aber nicht, ob ich diese Fragestellung einflechten kann. Nach der besprochenen „Checkliste“ kann ich mir vorstellen, dass die kurzfristige Vertretung quasi per Schlüsselübergabe läuft. Die formrechtlichen Dinge hat ja Bestatter A erledigt und beantragt, etc.
Die Durchführung würde dann kollegial von Bestatter B gemacht, auf den dann der Vergütungsanspruch übergeht. So stelle ich es mir vor. In jedem Fall wäre es die Entscheidung der Angehörigen, denn diese sind Auftraggeber.
Alternativ müsste „vertagt“ werden und die Kühlkammer läuft etwas länger…

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So weit ich weiß, ist eine Vertagung nicht möglich, weil Fristen einzuhalten sind. Das hat mir „mein“ Bestatter jedenfalls gesagt und habe das auch im Bestattungsgesetz gefunden.
Zumal ich an eine Erkrankung von etwa 14 Tagen gedacht hatte.

Oh. Das wundert mich. Die -in unserem Fall- Einäscherung findet nächste Woche statt. Die Beerdigung scheint kein Zeitproblem zu sein - man hat uns bis in den März völlig problemlos Termine angeboten.

Gerade habe ich mal bei Tante Goggel nachgeschaut und gesehen, dass es auch einen Bundesverband deutscher Bestatter gibt. Ist er Deutscher? Wenn nicht, gibt es sowas in seinem Land vielleicht auch? Ganz interessant ist auf deren Seite die Seite „Wissen“. Darin steht, dass der Beruf gar nicht geschützt ist und theoretisch jeder Bestatter sein könnte. Und @michel hat recht damit, dass ja die Angehörigen die Auftraggeber sind. Wenn ich also als Angehöriger einen Anruf erhalte von der Innung oder dem Bundesverband und behutsam erfahre, dass ich leider wegen Totalausfalll des gewählten Unternehmens auf ein anderes Unternehmen ausweichen müsste, wäre ich ziemlich froh, wenn mir eine Auswahl angeboten würde. Vielleicht gibt es ja sowas wie eine interne Versicherung, wo jedes Unternehmen in einen Topf zahlt, aus dem dann eine Überführung zum anderen Unternehmen bezahlt wird, falls man das nicht kollegial lösen kann. Sowas sollte jedenfalls eher nicht auf dem Rücken des ohnehin schon belasteten Auftraggebers landen.

Das wiederum wundert nun mich. Bei meinem Lebensgefährten war die Beerdigung erst 5 Wochen später. Als ich deswegen verwundert war, hörte ich, dass nach einer Einäscherung alle Zeit der Welt sei. Finde ich auch logisch. Und Seebestattungen dauern auch ewig

@michel ich weiß nicht, ob mein Beileid angemessen ist. Aber du hast mein Mitgefühl, dass du dich mit dem Thema auseinandersetzen musst.

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Da habe ich ja meine Antwort! Okay, da siehste mal, dass man als Auftraggeber nicht zwingend gerade verhandlungsfähig ist oder alle Tassen im Schrank hat. Die Fristen beziehen sich eventuell dann auf behördliche Fristen von Meldungen?

Dankeschön. Mein Schwiegervater. Quasi ein einziger Risikofaktor gewesen. Aber er hat Geschichten erzählen und schreiben geliebt - das Thema hier hätte er an sich gerissen und mit Anekdoten gefüllt.

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h ttps://service.niedersachsen.de/detail?pstId=8664358

Ich hab nach dem h ein paar Leerzeichen eingefügt, weil ich nicht weiß, ob links rausgefiltert werden. Das ist eine Seite des Landes, wo u.a. das Prozedere, Fristen, aber auch das Bestattergesetz zugänglich sind.

Hilft das?

Einäscherung unterscheidet sich deutlich von Beerdigung.

Die Seite kenne ich schon. Dass der Beruf nicht geschützt ist, wusste ich auch. Es gibt auch keine Kontrollen oder so gut wie keine. Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und bei einer Feuerbestattung wird das noch anders gehandhabt.
Tante Google konnte mir jedoch nicht helfen, was ist, wenn alle Beerdigungsfritzen eines Unternehmens krank sind und die Firma quasi vorübergehend schließen muss.

Wieso sollte der Bundesverband anrufen? Woher hätte er überhaupt meine Daten? Als meine Eltern gestorben sind, bin ich zum örtlichen Bestatter gegangen und habe alles in die Wege geleitet. Wenn er aber nun plötzlich nicht mehr auf der Arbeit erscheint, weil er im Koma liegt und seine Angestellten auch krank sind (schwer Corona), was dann? Woher soll das denn der Bundesverband wissen.
In meinem Roman liegt weder jemand im Koma noch hat jemand Corona. Ich möchte nur nichts verraten und gleichzeitig deutlich machen, dass sich keiner kümmern kann.

In meiner Geschichte fallen eben alle gleichzeitig aus. Eine Verwaltungskraft könnte alle Angehörigen davon in Kenntnis setzen, dass die hygienische Versorgung nicht stattfinden kann, ebensowenig wie die Beisetzung. Bei einer Kremation könnte die Verwaltungskraft das Krematorium bitten, den Verstorbenen abzuholen. (Im Normalfall bringt der Bestatter die Verstorbenen). Aber was ist mit denen, die nicht kremiert werden?

Vielleicht ja, vielleicht nein. Genau diese Dinge weiß ich eben nicht. Darum meine Fragen.

Richtig. Das ist eben so und noch nicht einmal bundeseinheitlich geregelt.

Nein, leider nicht. Ich brauche NRW. Und im Bestattergesetz habe ich für einen Fall wie meinen nichts finden können.

Grundsätzlich gibt es eine Bestattungsfrist. In Baden-Württemberg müssen Verstorbene innerhalb von 96 Stunden auf den Friedhof überführt werden. Danach ist man wieder flexibel, also an keine Frist gebunden.
In meinem Fall ist aber niemand da, der die Leichen überführen könnte, weil eben alle krank sind.

Meine obigen Fragen bleiben also weiterhin alle bestehen.

Edit, um keine Verwirrung zu stiften: Meine obigen Fragen beziehen sich auf Nordrhein-Westfalen.

Dann greift das Problem der höheren Gewalt. Wenn etwas nicht zu lösen ist, obwohl es das Gesetz vorsieht - ist es trotzdem nicht lösbar. Hatten wir doch zu Corona ständig. Dann können die Leichen halt nicht abgeholt werden. Doof, aber klassischer Fall von: ist so.
Wenn ein Richter krank wird, keine Vertretung organisiert werden kann, aber das Datum der Verhandlung steht und alle Experten sind einbestellt - findet sie trotzdem nicht statt. Wegen: ist nicht.

Muss Deine Leiche denn den Friedhof erreichen? Oder ist das ok, dass es nicht klappt?
Ansonsten: Vertreterregelung erfinden, falls es die nicht gibt.

Ich denke, das wäre ok. Allerdings kann auch in einer Kühlung eine Leiche nicht bis in alle Ewigkeiten aufbewahrt werden. Das könnte ich umschiffen.

In meiner Geschichte geht es ja nicht um Corona o. ä. Es war bloß ein Beispiel. Anders gesagt: Höhere Gewalt spielt in meiner Geschichte keine Rolle.

Kein Problem. Da mangelt es mir nicht an Fantasie, doch vorher müsste ich wissen, ob es so etwas gibt oder nicht.

Wenn es der Rahmen zulässt, versuche ich das Szenario in den nächsten Tagen zu erfragen.

Das ist sehr lieb von dir, kommt mir allerdings in deiner Situation auch ein wenig makaber vor. Ich kann ja durchaus auch auf die Antwort von „meinem“ Bestatter warten.

Ich hatte bloß gehofft, hier würde sich vielleicht jemand auskennen.

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„Auskennen“ ist zu viel gesagt, aber letztes Jahr verstarb jemand aus der weiteren Familie und der seit Jahren immer wieder beauftragte Bestatter war nicht erreichbar. Es gab dort aber wohl eine Bandansage (Text kann ich auf Wunsch erfragen) und dann eine automatische Weiterleitung zu einem anderen Bestatter.

Ich kann dir nicht sagen, ob die beiden sich immer gegenseitig vertreten, aber es war jemand erreichbar (ebenfalls NRW, OWL genau genommen).

Bei Tante Google fand ich einen Anbieter, der Urlaubsvertretung für Bestatter anbietet, allerdings in Hessen.

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Ah! Gut. In dem Fall ist es egal, welches Bundesland. Auf ein Angebot in dieser Richtung war ich gar nicht gekommen. Ich dachte eher in Richtung Verpflichtung. Da wäre es dann von Bedeutung.
Für meine Geschichte ist das egal. Wie einfach. Manchmal denkt man echt zu kompliziert.

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