Veröffentlichen 2023

Das ist immer eine sinnvolle Lösung.

Das wiederum klingt eher unwahrscheinlich. Nichtselbstständige Arbeit ist faktisch „auf Lohnsteuerkarte“ wie man so sagt.

Meine ehrliche Meinung dazu:
Lieber das Thema an dieser Stelle beenden, da die Fülle an Halbwissen etwas erdrückend wird.

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Sorry, ich stehe irgendwie neben mir - was ich habe ist die Kleinunternehmerregelung. Evtl. Einnahmen muss ich auf einem Extraformular angeben (ich sollte vier Wochen ins Kloster gehen um meine Gedanken zu ordnen)

Selbstverlag und Autor sind zwei Paar Schuhe, die sich in ihrem Tätigkeitsfeld unterscheiden.

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Also die Frage nach dem Gewerbe ist klar mit nein zu beantworten, solange man nur Tantiemen bekommt. Schriftstellerei gehört zu den freien Berufen, es liegt demnach keine gewerbliche Handlung vor, folglich ist auch kein Gewerbe anzumelden.
Sobald man aber seine Bücher auch selbst verkauft, wird das problematisch, denn Handel ist eine gewerbliche Handlung, die zwingend als Gewerbe anzumelden ist.

Es stellt sich also nur die Frage, bekommst du Tantiemen, also pro Buch einen Gewinnanteil, sodass jemand anders dem Gewerbe des Handels nachgeht (bspw. Amazon, wenn man KDP nutzt), dann ist keines nötig. Eigener Webshop? Dann unbedingt ein Gewerbe anmelden, denn das ist Online-Handel.

Im Zuge einer Lesung werden Verkäufe im geringen Maße durch den Autor meist toleriert, theoretisch jedoch ist die Grenze bei 0. Verkaufst du ein Buch selbst, hast du gewerblich gehandelt.

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Ergänzend: Auf der letzten Lesung, die ich besucht habe, hat der Autor einige Exemplare öffentlich verschenkt (an seine Testleser sowie als Dankeschön an ein paar andere Personen). Im Foyer konnte man die Bücher von einer Buchhändlerin kaufen, die in dem Ort der Lesung einen Buchhandel betreibt und daher sowieso gewerblich mit Büchern handelt.
In meinen Augen ist das eine ideale Zusammenarbeit, von der alle profitieren.

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Das ist eine tolle Idee, so kann man das Gewerbe auch umgehen. Müsste man nur mal gucken, ob es eine Grenze gibt wie viel man verschenken darf, bevor das Finanzamt einem die „Gewinnerzielungsabsicht“ in Frage stellt. Schätzungsweise hat aber niemand so viele Testleser. :smiley:

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Sollte die Anzahl der Testleser die Anzahl der Kunden übersteigen, wird ein gnädiger Beamter vermutlich aus Mitleid einige Bücher für sich selbst und seine Verwandtschaft kaufen.

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Hallo,
mein erstes Buch habe ich mit youcanprint.de veröffentlicht. Je nach Budget bieten sie Dir auch eine Covergestaltung usf. an. Der Vorteil von youcanprint.de ist, dass das Buch in allen Buchhandlungen und den Online-Händlern erhältlich ist. Allerdings muss man trotzdem für das Buch Werbung machen.
Youcanprint.de ist eine italienische Firma für selfpublishing, die auf dem deutschsprachigen Markt Fuß fassen will. Die Bücher werden weltweit angeboten. Vor allem die österreichischen und schweizer Seiten sind interessant.

Man muss einen Zahlungsantrag stellen, um an das Geld für die verkauften Bücher zu kommen und dann zahlen sie innerhalb von 60 Tagen? Für jede Zahlung muss offenbar ein neuer Zahlungsantrag gestellt werden? Was soll das denn? Die Abrechnung muss man ebenfalls anfordern und bekommt sie dann per Mail? Und eine Servicepauschale nehmen die obendrein.
Bei meinem Dienstleister muss ich gar nichts anfordern, da kommt alles von alleine.

Edit: Etwaige Fehlermeldungen, die beim Empfang der gedruckten Exemplare unter Verwendung der mit dem Gut zum Druckbestätigten Dateien festgestellt werden, können nicht berücksichtigt werden. Was soll das denn heißen?

Ich will nun gewiss nichts schlechtmachen, was ich nicht kenne, doch schon das Wort „Servicepauschale“ hat mich am Weiterlesen gehindert. Wie Suse schon schrob, mein Dienstleister ist komplett kostenlos, warum also einen anderen wählen?

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Ich habe eben ein Interview mit den Betreibern gelesen. Als Vorteil hat man dort hervorgehoben, man sei kostengünstiger als ein traditioneller Verlag. :no_mouth:

Ehrlich gesagt, ist das Gewerbe auch gar nicht so schlimm. Es gibt ja nun einen üppigen Freibetrag, der für die überwältigende Mehrheit von uns ausreichen sollte. Da muss man sich gar nicht so mit Händen und Füßen wehren. Wer gerne (auch) selbst verkauft, kann das ohne große Folgen tun. Ob man nun Formular x oder x ausfüllt, ist ja ziemlich egal.