Hallo,
ich habe dazu einen guten Beitrag von einem User im Deutschen Schriftsteller Forum gefunden. Anbei per Copy/ Paste, also nicht von mir:
Normalerweise ist es üblich, dass ein Unternehmer seine erbrachten Leistungen berechnet. Im Regelfall wird in einer Rechnung Umsatzsteuer offen ausgewiesen. Folge davon ist, dass der Leistungsempfänger diese offen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer bei seiner Umsatzsteuererklärung (respektive -Voranmeldung) abziehen kann.
Allerdings darf nur der Unternehmer diese Umsatzsteuer in Rechnung stellen, der auch umsatzsteuerpflichtige Leistungen ausführt.
Ein Schriftsteller verfügt aber nicht über die notwendigen Informationen, um eine Rechnung an seinen Verlag auszustellen. Deshalb erledigt das der Verlag für ihn. Dies nennt man Gutschrift. In dieser Gutschrift darf Umsatzsteuer also nur ausgewiesen werden, wenn der leistende Unternehmer (der Schriftsteller) umsatzsteuerpflichtige Umsätze erbringt. Die Tantieme, die ein Schriftsteller bekommt, unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer. Deshalb wird ein Verlag normalerweise eine Gutschrift mit offenem Umsatzsteuerausweis ausstellen.
Einige Schriftsteller sind aber umsatzsteuerliche Kleinunternehmer. Dies bedeutet, dass sie ihre - normalerweise umsatzsteuerpflichtigen - Leistungen umsatzsteuerfrei ausführen.
Wenn du also umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer bist, dann musst du dies deinem Verlag mitteilen, damit dieser die Gutschrift korrekt ausführen kann. (Dies ist allerdings kein Bruttuoausweis, da brutto immer inklusive Umsatzsteuer bedeutet) Der Verlag wird dir den Nettobetrag ohne Ausweis der Umsatzsteuer gutschreiben.
Achtung: Die Gutschrift hat die gleiche Rechtsqualität wie eine Rechnung, die du selbst gestellt hast. Und wer auf einer Rechnung Umsatzsteuer ausweist, ohne dazu berechtigt zu sein, muss diese Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.
Anmerkung: hast du NICHT die Kleinunternehmerregelung gewählt und deine Abrechnung kommt aus dem Ausland OHNE ausgewiesener MWSt braucht der Ersteller deine Umsatzsteuer ID!!!
Heikel wird es, wenn du nicht Umsatzsteuerpflichtig bist und Abrechnungen mit ausgewiesener MWSt. tolerierst, bzw. ignorierst!
(Laienmeinung - keine Rechtsberatung)