Umsatzsteuer und Tantiemen (speziell Amazon)

Aus aktuellem Anlass des Jahreswechsels und in der entsprechend freudigen Erwartung der Jahresabrechnung 2024:

Soviel ich weiß, wurde bei Amazon im August 2024 das „Reverse Charge“ Verfahren zumindest für Gebühren abgeschafft. Das Verfahren hatte die praktische Folge, dass man sich wegen der Abwicklung über Luxemburg und dessen Übernahme (des Verfahrens, nicht des Landes) durch Amazon nicht in Deutschland um die Umsatzsteuer kümmern musste. Was ich nicht weiß ist, ob der Wegfall von Reverse Charge (weil es jetzt Inlandsniederlassungen gibt) auch auf die Autorentantiemen erstreckt, man als Autor also nun doch selbst die USt. deklarieren und abführen muss.

Ich frage nicht nach einer Rechtsberatung, aber kann jemand etwas Schlaues dazu sagen?
Mein KDP Bericht zu Zahlungen spricht von Nettoeinnahmen und behandelt DE wie alle anderen Länder, was eigentlich heißen müsste, hier ist immer noch keine USt. zu zahlen, weil sich A nach wie vor drum kümmert … aber explizit steht das da eben nicht … Vielleicht ignoriert A das Problem auch einfach, weil es nicht das eigene ist …?

Nettoeinnahmen bezieht sich auf das, was du abzüglich von Lieferkosten und Amazonanteil erhältst.
Und Reverse Charge ist ja nichts, was Amazon eingeführt hat oder anbietet, sondern eine steuerliche Angelegenheit für Zahlungen aus dem Ausland. Die kommen je nach Land aus Irland, Polen, USA oder Australien. Der Großteil vermutlich aus Irland, wo der Hauptsitz Amazon Europe ist.

Ob du grundsätzlich Umsatzsteuer zu zahlen hast, hängt ja von der Höhe deiner Einnahmen ab. Bist du auch sonst selbstständig und umsatzsteuerpflichtig?

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Meines Verständnisses nach wäre der Nettogewinn etwas, dass ausschließlich im Einnahmen/Überschuss als Einnahme ausgewiesen, aber nicht mit USt deklariert werden muss.
{keine Rechtsberatung. Meinung eines Unternehmers).

Also Nettoeinnahmen im KDP-Dashboard.

Erst einmal vielen Dank für die Antworten! Umsatzsteuerpflichtig bin ich auf jeden Fall. Die Frage ist nur, ob ich die Amazon-Tantiemen mit 19% USt. ansetzen muss, obwohl die da nicht ausgewiesen wird. Klar hat Amazon sich das Reverse-Charge nicht ausgedacht, aber es eben bis Juli 2024 auf jeden Fall angewendet und zwar über Luxemburg. Ab August gibt es aber eine deutsche Niederlassung die zumindest nun die Händlergebühren abwickelt, so dass dafür auf jeden Fall das Reverse Charge entfällt und USt. für den Händler selbst fällig wird. Ich weiß nur nicht, ob das eben nur für Händler auf der Plattform gilt oder auch für Autoren mit ihren Tantiemen.

Bei mir kommt das Geld weiterhin aus Irland, insofern gilt da das Reverse Charge weiterhin. Ansonsten gilt das für Autoren wie für Händler.