Hallo zusammen,
ich habe mir in einer öffentlich-rechtlichen Mediathek einen Thriller „ausgeliehen“, der die nachfolgend beschriebene Situation zeigt. Die ganze Sache erinnerte mich an eine Serie, die vor einigen Jahren lief, und um ehrlich zu sein: an diverse ähnliche Plots in ähnlichen Thrillern ![]()
Location waren jeweils diese europäischen Länder: Deutschland, Österreich, Dänemark o. Schweden (weiß nicht mehr genau).
Plot: Ein kleines Mädchen wird tot aufgefunden, am Rand einer Großstadt (im anderen Fall in einem Touristen-Ressort). Ein Politiker (im anderen Fall ein angesehener Industrieller) wird verdächtigt, weil er zur Tatzeit in der Nähe war und „kein Alibi hat“ ![]()
In der nächsten Einstellung wird eine lokale Tageszeitung gedruckt und/oder online gezeigt, in der dieser Verdächtige mit Bild und Namen gebrandmarkt wird. In der Serie war es eine TV-Sendung, in der die Moderatorin hysterisch die Meldung verliest, natürlich auch hier mit vollem Namen und Foto.
Wichtig: Kein Fahndungsaufruf, sonder Meldung der Vernehmung o. Festnahme!
Da das offensichtlich zunimmt, hier meine Frage:
Lässt das deutsche (österreichische, skandinavische) Presserecht so etwas überhaupt zu?
Ich sehe/lese stattdessen ständig Berichte, in denen einer „Kevin G.“ genannt wird, oder „der bekannte Dr. H.“, die Fotos/Videoclips massiv verpixelt sind usw.
Oder sind diese Sachen einfach nur unfassbar schlecht recherchiert, wobei sich die Frage stellt, wer so einen Schwachsinn redaktionell abnickt und zur Produktion freigibt?