Hallo zusammen,
ich habe mir in einer öffentlich-rechtlichen Mediathek einen Thriller „ausgeliehen“, der die nachfolgend beschriebene Situation zeigt. Die ganze Sache erinnerte mich an eine Serie, die vor einigen Jahren lief, und um ehrlich zu sein: an diverse ähnliche Plots in ähnlichen Thrillern
Location waren jeweils diese europäischen Länder: Deutschland, Österreich, Dänemark o. Schweden (weiß nicht mehr genau).
Plot: Ein kleines Mädchen wird tot aufgefunden, am Rand einer Großstadt (im anderen Fall in einem Touristen-Ressort). Ein Politiker (im anderen Fall ein angesehener Industrieller) wird verdächtigt, weil er zur Tatzeit in der Nähe war und „kein Alibi hat“
In der nächsten Einstellung wird eine lokale Tageszeitung gedruckt und/oder online gezeigt, in der dieser Verdächtige mit Bild und Namen gebrandmarkt wird. In der Serie war es eine TV-Sendung, in der die Moderatorin hysterisch die Meldung verliest, natürlich auch hier mit vollem Namen und Foto.
Wichtig: Kein Fahndungsaufruf, sonder Meldung der Vernehmung o. Festnahme!
Da das offensichtlich zunimmt, hier meine Frage:
Lässt das deutsche (österreichische, skandinavische) Presserecht so etwas überhaupt zu?
Ich sehe/lese stattdessen ständig Berichte, in denen einer „Kevin G.“ genannt wird, oder „der bekannte Dr. H.“, die Fotos/Videoclips massiv verpixelt sind usw.
Oder sind diese Sachen einfach nur unfassbar schlecht recherchiert, wobei sich die Frage stellt, wer so einen Schwachsinn redaktionell abnickt und zur Produktion freigibt?