Ich habe mal ganz dreist in eine Buchhandlung aus meinem Ort meine beiden BOD-Bücher einfach ins Regal gestellt. Und zwei Wochen später bin ich wieder hin und hab mal auf ganz doof nach meinem eigenen Namen gefragt und da hatten die die gelistet und richtig einsortiert
Aber in dem Fall hatte die Buchhandlung deine Bücher ja gar nicht gekauft. Wie konnten sie die dann listen? Ich denke da an Buchhaltung, Finanzamt, Verwaltung ganz allgemein. Andererseits ist das wiederum nicht dein Problem. Ich wundere mich nur.
Die beiden Buchhändlerinnen in meiner Region, die bereits ein paar Exemplare vorbestellt haben, wollen das auf Kommission machen. Also kein Wareneingang, kein Warenausgang, kein Eintrag in ihrer Buchhaltung. Einfach nur den Platz zur Verfügung gestellt (wie bei einem Dutzend anderer kleiner Autor:innen auch). Die eine, weil ihr das große A auf den eigenen A geht, die andere, weil sie die Leseprobe, die ich ihr geschickt habe, einfach nur WOW! fand.
Dass sowas mit Thalia und Co nicht funktioniert, ist klar. Nichts geht über persönlichen Kontakt!
Ah! Stimmt. Das geht. Darauf wäre ich nicht gekommen. Es ist eben noch früh am Morgen.
Das weiß ich wirklich nicht. Ich hatte nur nachgefragt, ob sie Bücher von der Autorin KK hätten und sie schauten im Computer nach und sagten „Die stehen oben“. Und da standen sie auch, in die richtigen Kategorien einsortiert.
Diese Tricks währen schon alleine eine Geschichte wert zu schreiben.
Ja. Super. Das mit der Verwaltung kann dir ja auch egal sein.
Und @Gschichtldrucker wird wohl recht haben.
… ähem … räusper … „Kommission“ ist aber etwas anderes als „nur Platz zur Verfügung stellen“. „Kommission“ würde bedeuten, dass die Buchhandlung am Verkauf Geld verdient, und das dann an der Buchhaltung vorbei zu machen, wäre nicht gut.
Wusste ich nicht und war auch nicht mein Wording, sondern ihres. Was auch immer, gefreut hab ich mich trotzdem.
Nach dem Genießen wird der Leser so leicht, dass er droht wegzufliegen. Gerade so wie in „Die Insel der besonderen Kinder“. Dort gibt es ein Mädchen, das muss ein Fußgewicht tragen, sonst fliegt es weg. Also: vor dem Lesen „leichter Kost“ im Laden nebenan Fußgewichte kaufen.
Wer hat denn hier den Like gegeben? Ich würde dir raten, einmal auf die Relationen zu achten. Das Problem bei uns sind nicht der Barbiershop oder die Buchhandlung, die machen nur das nach, was sie von Big-Teck vorgelebt bekommen. Schlupflöcher auszunutzen, wo es nur geht.
Der Unterschied ist: Big-Tech oder andere große Konzerne machen es mit Anwälten und „legalen“ Schlupflöchern, der Babier und die Buchladenfrau macht es, weil nicht mehr umfassend und tiefgehend kontrolliert wird.
Ich persönlich finde Steuerhinterziehung auch nicht gut, aber jetzt das an der Buchtante festzumachen, käme mir nicht in den Sinn. Es ist ja nicht so, dass Gchichtldrucker tausend Bücher im Monat dort ablädt und Österreich deswegen pleite geht.
Ich war das. Und zwar nicht, weil ich irgendeinen Buchhändler anprangere, sondern weil ich viele Jahre in der Buchhaltung gearbeitet habe und mich schlichtweg aus rein praxisbezogener Sicht interessiert hatte, wie man ein Buch offiziell verkauft, dass man nicht im Lagerbestand hat. Also eine ganz sachliche Frage, sogar langweilige Frage, wenn man sich nicht für Buchhaltung interessiert. Und Corinna hat eine einleuchtende Antwort auf einen Tatbestand, der sich aus meiner Frage ergeben hatte, hingewiesen. Deshalb hat sie von mir ein Herzchen bekommen.
Außerdem wird es auch in Buchhandlungen, wie in anderen Handelsgeschäften, immer mal wieder Fehlmengen geben. Ein Buch hier zuviel, ein Buch dort zuwenig.
Vielleicht schicken Verlage manchmal ja auch nicht kenntlich gemachte Rezensionsexemplare, die dann irrtümlich in den Verkauf geraten. Vielleicht gibt es auch noch ganz andere Gründe.
Jedenfalls ist es nicht verboten, Dinge zu verkaufen, die man als Händler kostenlos erhalten hat, sofern man den erwirtschafteten Gewinn ordnungsgemäß versteuert. Allerdings erscheint es mir unwahrscheinlich @Endgegnerin , dass ein kleiner Buchhändler seinen Geschäftssitz nach Irland verlegt, um die überbordenden Gewinne aus diesen Geschäften nur mit 3% versteuern zu müssen.
(Laienmeinung, keine Rechtsberatung:)
Das wäre mit Kommissionsverkäufen sogar legal und korrekt möglich. Das Buchgeschäft würde dann beim Verkauf nur die reine Kommission (z.B. 50% des Verkaufswertes, die genaue Höhe der Kommission wird vorher vereinbart) in der Kasse einbuchen, zusammen mit einem Buchhaltungsposten „Umsatzsteuer aus Differenzbesteuerung“ oder so was in der Art, damit die anteilige Mehrwertsteuer auch berücksichtigt wird.
Allerdings müssten sie dann ja trotzdem nachhalten, für welchen Autor sie was verkauft haben, und hätten dann Geld beiseitezulegen, das sie dem Autor nachher als seinen Anteil auszahlen. Das geht in der praktischen Umsetzung sicher glatter, wenn man diese Infos alle im Buchhaltungssystem gesammelt hat.
Typisch sind Kommissionsgeschäfte und Differenzbesteuerung eigentlich für gebrauchte Waren, nicht für neue Bücher.
Brauchst mich gar nicht anpampen, ich habe die kleine Buchhändlerin eher verteidigt, weil sie eben nicht die Möglichkeit der Großen hat. Ich finde Steuerhinterziehung nicht gut, aber man sollte nicht immer nur die Kleinen fangen und die Großen laufenlassen.
Ich habe mal bei Thalia gefragt, die könnten ein Buch, was man in den Laden schmuggelt, nicht abkassieren. Selbst wenn es im Großhandel gelistet ist, können sie es nur scannen, wenn es auch bei Thalia auf Lager ist. Die haben ihren eigenne Warenbestand und was dort nicht ist, löst an der Kasse nur die große Verwirrung aus.
Stimmt grundsätzlich. Aber unser örtlicher Buchhändler stellt auch viele Bücher aus, die keine ISBN etc haben.
Die Kommissionsumsätze laufen als durchlaufer Posten, hängen bleibt die Verkaufsprovision. Manchmal nicht mal die, weil lokale Buchläden das oft als Marketingposten sehen und die paar Bücher - wo es sich am Ende nur um ein paar Euro handelt - betriebswirtschaftlich das Kraut nicht fett machen.
Ist natürlich nur ein anekdotisches Beispiel und nicht allgemein gültig. Und meine Laienmeinung (als Steuerberater): du kannst alles verkaufen, auf jeden Weg, was und wie du willst. Solange du es in der Steuerklärung erklärst, interessiert sich das Finanzamt Nüsse dafür.
Vor allem weil die meisten nicht mal steuerpflichtige Gewinne machen. Ich wundere mich schon lange wie man bei Personalkosten und Miete als Buchhändler noch überlebt.
Und jetzt zu @RobertM : Schönen Gruß aus dem Innviertel nach Bayern
Da lasse ich mich hier über Bücher im Buchhandel aus und vergesse darüber das Wesentliche. Na ja, ist halt eine lebhafte Diskussion (hüstel).
Hiermit also ein dickes Willkommen an @RobertM auch von mir.
War so nicht gemeint. Sollte nur ein wenig witzig sein.
Fehlende Gewinnerzielungsabsicht: oh weh, oh weh. Wenn da da Finanzamt drauf kommt.