Hallo zusammen, ich hätte da mal eine doofe Frage:
Ich schreibe gerade einen Auftragstext zu einem bestimmten Thema.
Zu diesem Thema habe ich vor einigen Jahren schon einmal etwas geschrieben - und publiziert. Mein jetziger Auftraggeber weiß das und kennt den Text.
Natürlich übernehme ich den Text nicht Eins zu Eins, aber es gibt da ein, zwei Abschnitte mit generellen Informationen zu dem Thema, die ich der Einfachheit eigentlich so übernehmen könnte…
Darf ich das? Oder ist das ein Plagiat - bei mir selbs?
Ich gehe davon aus, dass ich die Rechte an dem alten Text noch habe.
Das Urheberrecht hast du immer und deine Erben 70 Jahre über deinen Tod hinaus. Das kannst du auch nicht abtreten. Anders sieht das mit dem Nutzungsrecht aus. Wenn du jemandem -z:b. einem Verlag - das ausschließliche Nutzungsrecht für eine bestimmte Verwendung (z.B. Buch, Hörbuch, Film) abgetreten hast, dann bist du das los. Du müsstest in dem Fall einen Vertrag haben, in dem du das nachlesen kannst.
Hallo, danke für deine Antwort!
Was diesen konkreten Fall angeht: ich meine, mir damals ausdrücklich ausbedungen zu haben, den Text auch anderweitig noch zu verwenden (z.B. auf der eigenen Webseite), schriftlich habe ich da aber wohl nix… ist aber jetzt auch egal, ich kriege das schon irgendwie hin.
Es würde mich nur mal generell interessieren. Also angenommen, ein Text war schon einmal publiziert und man hat tatsächlich noch die Rechte, den Text weiter verwerten zu dürfen.
Darf man ihn dann einfach so - ausschnittsweise - in einem neuen Text „verwursten“?
Es ist mit Sicherheit „kein guter Stil“, wenn man so etwas macht.
Aber gilt der Begriff „Plagiat“ auch dann, wenn man „sich selbst plagiiert“?
Wenn du wissenschaftlich schreibst, zitierst du immer die Quelle - auch dich selbst. Wenn es nicht um eine wissenschaftliche Publikation geht, kannst du dich selbst rauf und runter „plagiieren“, das ist vollkommen egal, solange du die Nutzungsrechte an dem Ursprungswerk hast. Eine Neuauflage ist ja auch kein Plagiat. Wenn deine Leser 10x dasselbe von dir lesen wollen, dann bitteschön. Das Erfolgsrezept mancher Autoren basiert darauf …
Achtung, ausdrücklich LAIENmeinung: nein, wenn du die Rechte an dem Text hast, kannst du den verwenden, wie du willst.
Hält allerdings manche plagiatsjagenden Anwälte nicht davon ab, dich deswegen abzumahnen. Das haben sie vor einigen Jahren bei mir getan. Einen Text abgemahnt, den ich auf zwei Webseiten veröffentlicht habe. Dumm nur, dass beide Texte - und beide Webseiten - nachweislich mir gehören und ich die vollen Rechte besitze. War ein interessanter Schriftverkehr.
Es kann ja auch niemand außer mir selbst den Auftrag erteilen, Plagiate meiner Texte zu suchen und abzumahnen. Und das mache ich doch nicht mit mir selbst.
Das nicht nein, aber man erinnere sich an einen der bekanntesten Abmahnanwälte - G. von G. - der hat zigtausende von Musik-Downloadern abgemahnt. Angeblich im Auftrag der großen Rechteinhaber. Ob die das beauftragt haben und ob die auch etwas davon abbekommen habe - äußerst zweifelhaft
Eine Abmahnung hat zuerst einmal eine Schockwirkung und viele zahlen, ohne genauere Prüfung der Umstände