Nein, ein Seelsorger ist nicht automatisch dabei. Erstmal wird abgeklärt, ob ein Fremdverschulden in Frage kommt. Eine Obduktion gibt es dennoch, wenn das Kind nicht bereits todkrank ist. Psychologische Unterstützung wird angeboten, ist aber kein Muss. Vorort ist als erstes die Rettung, die dann auch gleich die Polizei verständigt.
Wir haben sehr viele Fälle in der Arbeit, die ähnlich sind, vor allem mit Co-Sleeping. Es gibt überraschend viele Familien, die ein solches Angebot ausschlagen. Hat mich selbst am Anfang überrascht.
Oh! Das kommt in meinem Roman gar nicht vor. Allerdings hat das keiner meiner Testleser angemeckert.
Ich dachte, es reicht aus, wenn die Polizei Fragen stellt und den augenscheinlichen Eindruck bekommt, dass kein Fremdverschulden vorliegt. Kann es sein, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist?
Test-Leser haben da meist kein Hintergrundwissen, deswegen wird es die meisten Leser auch nicht stören. Ich kann dir nur sagen, wie es rechtlich aussieht und das auch nur in Österreich und Neuseeland, aber ich denke, in Deutschland wird es genauso gehandhabt. Gerade wenn es um Kinder geht, will man wissen, was genau passiert ist. Auch im Hinblick auf Genetik und genetische Krankheiten in der Familie und auch Forschungszwecken (plötzlicher Kindstod).
Hier kann man aus kulturellen Gründen in der Familie gegen eine Obduktion sprechen, am Ende liegt die Entscheidung jedoch beim Coroner. In Österreich machen das Beschauärzte. Da habe ich noch nie von einem Fall gehört, der keine Obduktion nach sich gezogen hat.
Aber das ist, wie gesagt, nur meine „Experten-Info“. Normalerweise kennt man diesen Ablauf nicht, also wird es kaum auffallen
nur ist in diesem Zusammenhang witzig.
Ich werde es weglassen, weil es für die Geschichte vollkommen ohne Belang ist.
Das ist in Deutschland nicht so. Anders als in Österreich sind Obduktionen, auch beim SIDS, eher die Ausnahme.
Wieder was dazu gelernt! Ist schon interessant, wie unterschiedlich es sein kann. Hier in Neuseeland wird jeder Kindstod (bis auf ganz, ganz wenige Ausnahmen) in der Gerichtsmedizin untersucht. In Österreich war es ähnlich, wenn auch nicht ganz so streng und genau. Da lag/liegt der Fokus mehr auf der Forschung.
Danke auf jeden Fall für die Info!