Guten Morgen nolimit,
ich antworte dir aus meiner Erfahrung heraus. Es sind keine verbindlichen Steuerratschläge, bin kein Fachmann, was das angeht. Rechtlich also unverbindlich. Wie Chris schon schrieb: Dazu müsstest du eine Steuerberatung zu Rate ziehen. Wollte ich sicherheitshalber vorweg schicken.
Als Schriftsteller musst du keine Gewerbe anmelden, sondern bist freiberuflich unterwegs. Die Tatsache, dass du deine (eigenen!) Bücher selbst drucken lässt (bzw. eine Plattform dafür nutzt), ändert daran nichts.
Ein einfaches Schreiben an das Finanzamt mit dieser Kenntnisgabe reicht aus. Dort kannst du auch direkt mitteilen, dass du für die Kleinstunternehmenregelung votierst. Du solltest dann ein Schreiben mit der Kenntnisnahme zurückbekommen. Wenn nicht, darum bitten, denn: Mit dem Schreiben kannst du dich z.B. auch bei der Metro (oder anderen) eintragen lassen 
Und nicht verwechseln: Kleinstunternehmerregelung ist nicht gleich Freiberufler! Auch Gewerbetreibende und andere Rechtsformen können die Kleinstunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Du bist a.) Freiberufler der b.) die Kleinstunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
Sollte das dem Finanzamt klar kommuniziert werden, dann dürfte auch keine Frage nach deinen Absatzzahlen kommen (da du kein Gewerbe hast). Zumindest war es damals bei mir so, und letztens erst bei meiner Frau war es auch so. Damit entfallen zunächst auch jegliche Vorauszahlungen.
Eine gesonderte Steuernummer ist NICHT erforderlich. Alles läuft über deine Einkommensteuererklärung mit deiner bisherigen Steuernummer ab.
Ab sofort musst du dann das Formular EÜR zu deiner jährlichen Einkommenssteuererklärung hinzufügen. Dort in Zeile 11 trägst du u.a deinen Umsatz (nicht den Gewinn!) als Kleinstunternehmer ein. Damit wird auch deutlich, dass du diese Regelung gewählt hast.
Zusätzlich musst du deiner Einkommenssteuererklärung die Anlage S hinzufügen. Dort trägst du deinen Gewinn oder eben Verlust ein (sollte sich mit dem decken, was du am Ende im EÜR stehen hast ;)).
Natürlich wäre das jetzt ein günstiger Zeitpunkt -wenn du es nicht ohnehin machst- auf Elster umzusteigen. Meines Wissens muss der EÜR ohnehin elektronisch übermittelt werden.
Für die Einnahmeüberschussrechnung bzw. Erfassung der Buchungen solltest du dir ein Programm zulegen. Es gibt da viele. Ich nutze seit Jahren Kontolino (selbst in den Zeiten, als ich von einem Steuerberatungsbüro wegen Umsatzsteuerpflicht vertreten wurde). Wenn du regelmäßig deine Buchungen erfasst, ist das Ausfüllen des EÜR-Bogens eine Leichtigkeit. Für einen mittelprächtigen Jahresaufschlag bietet Kontolino dir auch an, den EÜR auszufüllen und direkt an das Finanzamt zu melden (siehe dir dazu die Leistungspakete an).
Und: Solange dein Schreiben kein Gewinn abwirft (und vermutlich ist es derzeit noch so, oder? Sicherheitshalber: Ich meine nicht „Einnahme“, sondern deine Einnahmen (Buchverkäufe, Lesungshonorare etc.) abzüglich aller Ausgaben) kannst du dir das alles auch sparen. Dann ist es ein Hobby ohne Gewinnerzielungsabsicht. Letzteres ist entscheidend für das Finanzamt. Wenn du z.B. jahrelang nur Verluste angibst, könnten das Amt dir genau das absprechen … und dein Schreiben wieder zum Hobby erklären. Alle Steuervorteile, die du ggf. in den Jahren genossen (ein Verlust reduziert ja dein zu versteuerndes Einkommen) hast, sind dann auch fort und eine rückwirkende Nachzahlung/Ausgleichzahlung würde anstehen.
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.
Liebe Grüße
Rudi
P.S. Solltest du für das Schreiben in deiner Stadt schon ein Gewerbe angemeldet haben, dann melde es besser wieder ab. Sonst musst du das obere Prozedere 2* durchziehen bei der Einkommenststeuererklärung 