Schreiben und das Finanzamt

Ich bin zu blöd dafür bzw. verstehe es einfach nicht

  • Beim Finanzamt gemeldet, wegen Zuteilung einer Steuernummer für meine Tätigkeit als Autor
    (die bisher noch fast nicht eingebracht hat)
  • Schreiben vom Finanzamt bekommen, wo man ein Formular haben will
    (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)
  • Woher soll ich wissen, wie viele Exemplare meiner Bücher ich in 2023 verkaufen werde?
  • Bin ich Kleinunternehmer wenn ich bei epubli veröffentliche?
  • Brauche ich dazu eine gesonderte Gewerbeanmeldung oder reicht die Erklärung gegenüber dem Finanzamt, dass ich die Kleinunternehmerrtegelung in Anspruch nehmen will?

Manchmal fragt man sich wirklich, weshalb hier alles so kompliziert sein muss
Ich will ja gar keine Steuern hinterziehen, ich will es nur verstehen

Man möge mich erhellen

nolimit

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Von der Wiege bis zur Bahre - Formulare, Formulare! :neutral_face:

Wenn du nicht in die Zukunft sehen kannst, muss eine Schätzung reichen. Die wollen wohl nur sehen, ob du ein Bestsellerautor mit zigtausenden Verkäufen bist oder Hobbyist. Das wirkt sich nach meiner Einschätzung auf die Vorauszahlungen aus.

Im Zweifelsfall solltest du einen Steuerberater hinzuziehen. Immerhin muss die Bezeichnung ja was zu bedeuten haben :slight_smile:

Guten Morgen nolimit,

ich antworte dir aus meiner Erfahrung heraus. Es sind keine verbindlichen Steuerratschläge, bin kein Fachmann, was das angeht. Rechtlich also unverbindlich. Wie Chris schon schrieb: Dazu müsstest du eine Steuerberatung zu Rate ziehen. Wollte ich sicherheitshalber vorweg schicken.

Als Schriftsteller musst du keine Gewerbe anmelden, sondern bist freiberuflich unterwegs. Die Tatsache, dass du deine (eigenen!) Bücher selbst drucken lässt (bzw. eine Plattform dafür nutzt), ändert daran nichts.

Ein einfaches Schreiben an das Finanzamt mit dieser Kenntnisgabe reicht aus. Dort kannst du auch direkt mitteilen, dass du für die Kleinstunternehmenregelung votierst. Du solltest dann ein Schreiben mit der Kenntnisnahme zurückbekommen. Wenn nicht, darum bitten, denn: Mit dem Schreiben kannst du dich z.B. auch bei der Metro (oder anderen) eintragen lassen :wink:
Und nicht verwechseln: Kleinstunternehmerregelung ist nicht gleich Freiberufler! Auch Gewerbetreibende und andere Rechtsformen können die Kleinstunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Du bist a.) Freiberufler der b.) die Kleinstunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Sollte das dem Finanzamt klar kommuniziert werden, dann dürfte auch keine Frage nach deinen Absatzzahlen kommen (da du kein Gewerbe hast). Zumindest war es damals bei mir so, und letztens erst bei meiner Frau war es auch so. Damit entfallen zunächst auch jegliche Vorauszahlungen.

Eine gesonderte Steuernummer ist NICHT erforderlich. Alles läuft über deine Einkommensteuererklärung mit deiner bisherigen Steuernummer ab.

Ab sofort musst du dann das Formular EÜR zu deiner jährlichen Einkommenssteuererklärung hinzufügen. Dort in Zeile 11 trägst du u.a deinen Umsatz (nicht den Gewinn!) als Kleinstunternehmer ein. Damit wird auch deutlich, dass du diese Regelung gewählt hast.

Zusätzlich musst du deiner Einkommenssteuererklärung die Anlage S hinzufügen. Dort trägst du deinen Gewinn oder eben Verlust ein (sollte sich mit dem decken, was du am Ende im EÜR stehen hast ;)).

Natürlich wäre das jetzt ein günstiger Zeitpunkt -wenn du es nicht ohnehin machst- auf Elster umzusteigen. Meines Wissens muss der EÜR ohnehin elektronisch übermittelt werden.

Für die Einnahmeüberschussrechnung bzw. Erfassung der Buchungen solltest du dir ein Programm zulegen. Es gibt da viele. Ich nutze seit Jahren Kontolino (selbst in den Zeiten, als ich von einem Steuerberatungsbüro wegen Umsatzsteuerpflicht vertreten wurde). Wenn du regelmäßig deine Buchungen erfasst, ist das Ausfüllen des EÜR-Bogens eine Leichtigkeit. Für einen mittelprächtigen Jahresaufschlag bietet Kontolino dir auch an, den EÜR auszufüllen und direkt an das Finanzamt zu melden (siehe dir dazu die Leistungspakete an).

Und: Solange dein Schreiben kein Gewinn abwirft (und vermutlich ist es derzeit noch so, oder? Sicherheitshalber: Ich meine nicht „Einnahme“, sondern deine Einnahmen (Buchverkäufe, Lesungshonorare etc.) abzüglich aller Ausgaben) kannst du dir das alles auch sparen. Dann ist es ein Hobby ohne Gewinnerzielungsabsicht. Letzteres ist entscheidend für das Finanzamt. Wenn du z.B. jahrelang nur Verluste angibst, könnten das Amt dir genau das absprechen … und dein Schreiben wieder zum Hobby erklären. Alle Steuervorteile, die du ggf. in den Jahren genossen (ein Verlust reduziert ja dein zu versteuerndes Einkommen) hast, sind dann auch fort und eine rückwirkende Nachzahlung/Ausgleichzahlung würde anstehen.

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.

Liebe Grüße
Rudi

P.S. Solltest du für das Schreiben in deiner Stadt schon ein Gewerbe angemeldet haben, dann melde es besser wieder ab. Sonst musst du das obere Prozedere 2* durchziehen bei der Einkommenststeuererklärung :wink:

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@ano64608
Danke, das hilft mir sehr.
Kurz zusammengefasst - gegenüber dem FA kommunizieren, dass ich kein Gewerbe betreibe, sondern als Freiberufler unterwegs bin. Ggf. um die schriftliche Kenntnisnahme bitten
Der ESt-Eerrklärung die beiden Anlagen EÜR und S hinzufügen - das wars.,

@ChrisJ
Steuerberater wäre ein Weg, aber bis ich dessen Honorar aus meinen derzeit noch sehr überschaubaren Einnahmen bezahlen kann … Dennoch danke

nolimit

Einfach mal anrufen und fragen, was so ein kurzes Info-Gespräch kostet. Dann hast du eine Zahl und kannst deine Entscheidung darauf aufbauen. Vielleicht ist es ja gar nicht so teuer wie befürchtet.

Danke auch dafür - hab ich schon mal gemacht vor Jahren, als es um meine Abfindung ging
Der wollte nur wissen von welcher Summe wir sprechen und hat daraufhin einen großen Mist geliefert - und eine Kostennote über knapp 600 Euronen
Ich teile dem FA mal die Sache mit dem Freiberufler mit, irgendwas wird schon kommen

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Kannst dann aber natürlich aus Ausgabe buchen :wink:

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Hallo, @nolimit,

ich habe neulich erfahren, dass man ein Gewerbe anmelden muss, wenn man seine eigenen Bücher über seine eigene Webseite vertreibt. Dann gilt es wohl als Online-Shop.

Wenn die Leute deine Bücher aber nur über amazon oder BOD etc. kaufen können, entfällt das Gewerbe.

Aber ich bin natürlich auch kein Experte und so ist meine Aussage auch nicht rechtskräftig.

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Ja. Eigener offizieller Shop = Gewerbe. Eigene Bücher z.B. bei Lesungen vertickern = keine Gewerbe, sondern gedeckt durch den Freiberufler. Zumindest meines Wissens nach.

Man kann ja auch immer beim Finanzamt anrufen. Die werden möglicherweise auf den Steuerberater verweisen, aber kosten (bis auf Zeit (und den Anruf selber)) tut so ein Anruf ja erstmal nicht, wenn man sich nicht ganz sicher ist…

Von Bundesland zu Bundesland könnte es unterschiedlich sein.

Unwahrscheinlich. Das Finanzsteuerrecht ist Bundesrecht.

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Ich habe mit meinem Finanzamt telefoniert, man hat mir gesagt , dass eine formlose Nachricht bzgl. der freiberuflichen Tätigkeit nicht ausreicht. Das sei von FA zu FA unterschiedlich, Also hab ich das geforderte Formular ausgefüllt und per ELSTER gesendet.
Alles gut

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