Dass es hier keine Rechtsberatung geben darf, ist mir bekannt. Wer aber die Rechte für eine bestimmte Geschichte oder Auskunft darüber vergeben könnte, diese Frage muss gestattet sein.
Es geht um die Verwendung der Geschichte oder dem Buch “Der Räuber Hotzenplotz” von Otfried Preußler (gest. 2013). Eine Anfrage beim Verlag war erfolglos, da ich immer noch nach geraumer Zeit auf eine Antwort warte.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Stoff schon zum Kulturgut geworden ist und man es so frei verwenden kann, wie beispielsweise J. W. v. Goethe oder die Märchen der Gebrüder Grimm.
Wer kann mir da auf die Sprünge helfen?
Herzliche Grüße
Berti
Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis, und ohne den Anspruch auf eine Rechtsberatung zu erheben:
Die Wikipedia-Links zu den Begriffen Urheberrecht und Regelschutzfrist könnten Deine Frage beantworten.
70 Jahre nachdem Hr. Preußler gestorben ist. Danach darfst du die Geschichte frei verwenden.
[MODERIERT VOM PAPYRUS-SUPPORT:] Wir bitten, hier von verbindlich erscheinenden Rechtsaussagen abzusehen, da diese nicht rechtens sind, solange man nicht zu solchen Aussagen autorisiert ist (bspw. als Rechtsanwalt oder Richter).
Wenn, dann muss man rechtsverbindlich dazuschreiben, dass man derlei rechtsberatende Aussagen auch tätigen darf - ansonsten können wir rechtlich belangt werden.
@Unbefleckte - So einfach ist das leider nicht.
@Berti - Ich habe dir eine PM geschickt.
Das ist genau die Art von Antwort, die in diesem Zusammenhang nicht in diesem Forum erlaubt ist, sofern ich es richtig verstanden habe. Daher wollte Berti wissen, wo man nachfragen kann, um eine belastbare Aussage zu den bezogenen Werken zu bekommen.
[MODERIERT] Ganz Recht, danke für den Hinweis. In einem Forum wie dem unseren dürfen keinerlei Rechtsberatungen stattfinden, solange die Rat gebende Person das nicht klar erkennbar darf.
Hallo,
könnte die VG Wort vielleicht eine Stelle sein, die den / die Rechtsnachfolger kennt?
Wäre meine erste Idee.
Oder: Ottfried Preußler hatte 3 Töchter - eine davon ist: Regine Stigloher, ebenfalls Autorin. Vielleicht diese Tochter anschreiben und fragen, wer für die Rechte ihres verstorbenen Vaters als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Lieben Gruß
Marie
Das ließ mir doch jetzt keine Ruhe …
Bitte schaue auf der Internetseite „preussler de“ ins Impressum - darin steht die Erbengemeinschaft von Otfried Preußler und das sind die richtigen Ansprechpartner, wenn Du um Genehmigung bitten möchtest.
Es geht ja erst einmal darum, herauszufinden, wer möglicher Ansprechpartner ist. Es ging nicht darum, juristischen Rat zu geben.
In diesem besondere Fall gehe ich erst einmal davon aus, dass die Erbengemeinschaft ordentlich Auskunft gibt, wo die Rechte liegen.
Die Erbengemeinschaft des o. g. Autors hat eine Aufstellung, wo welche Rechte erteilt wurden und wer als Ansprechpartner für die Genehmigung befugt ist.
Geht man Verträge ein, ist es gut, wenn man sich von einem Anwalt seines Vertrauens beraten lässt.
Den Nachlass von Otfried Preußler verwaltet und pflegt Susanne Preußler-Bitsch.
Vielen Dank für all Eure Antworten.
Nun hat sich der Verlag doch noch gemeldet und jede Bearbeitung dieses Themas strikt abgelehnt.
Nun, dann muss ich mich wohl fügen!
Wie schade. Hoffentlich waren sie wenigstens höflich.
Das tut mir leid. Magst Du einen “Tröste-Kaffee”?
Weniger! Sie verboten ausdrücklich die Veröffentlichung auch in einem anderen Verlag sowie im Selbstverlag. Gut, dass ich nachgefragt habe!
Ja, danke! Den hatte ich mir schon gleich danach gegönnt - und einen Eierlikör!