Hallo Zusammen,
in meinem aktuellen Projekt wird zum Auftakt ein Schuss mit einer Schreckschusspistole in die Luft abgegeben.
Da ich mich mit der Thematik nicht auskenne, und mich nicht auf Freund Google verlassen möchte, hoffe ich auf etwas Input hier aus dem Forum zu folgenden Unklarheiten meinerseits:
Wäre es für einen absoluten Laien bei einem Schuss in die Luft an irgendetwas erkennbar, dass es sich um eine Schreckschusspistole handelt? Würde die Polizei die Waffe als Schreckschusspistole erkennen können?
Welche Vorgaben gelten für den Besitz einer Schreckschusspistole? Braucht man einen Waffenschein? Muss die Pistole besonders aufbewahrt werden?
Ich kann mir auch nicht denken das Polizeibeamte den Schuss einer Schrechschusspistole von einer echten unterscheiden können. Aber ich horche nochmal in meinem Umfeld, vllt weiß da jemand auch was.
Schreckschusswaffen sind in der Regel Kopien oder modifizierte Abwandlungen gängiger Schusswaffen.
Die Unterscheidung gelingt in der Regel nur aus unmittelbarer Nähe.
Und sie haben eine sichtbare PTB Nummer eingeprägt. Die könnte man auch geringer Entfernung auch sehen.
Zu 2:
Um eine Schreckschusswaffe zu besitzen muss man volljährig sein. Es gibt keine Vorschriften zur Aufbewahrung.
Einzig zum Führen der Waffe wird der sog. Kleine Waffenschein benötigt, der auf Antrag bei der zuständigen Behörde ausgestellt wird, wenn keine Versagensgründe vorliegen.
(Auskunft eines gut informierten Laien! - Keine juristische Auskunft!)
Zu den ersten beiden Fragen:
Ein absoluter Laie kann nicht am Knall unterscheiden, ob es ein Schuss aus einer Schreckschuss oder echten Pistole war. Kleine echte Pistolen können genauso „laut“ sein, wie Schreckschusspistolen.
Hat ein Polizist zwei Waffen vor sich liegen, kann er erkennen welche „echt“ und welche „nicht echt“ ist.
Hält jemand irgendetwas in der Hand, das wie eine echte Waffe aussieht, muss ein Polizist davon ausgehen, dass sie echt ist.
Teil zwei deiner Fragen:
„ Ist eine Schreckschusswaffe legal?“
Die Frage, die sich viele Interessierte vor dem Kauf einer solchen Waffe stellen, ist meist, ob eine Schreckschusspistole überhaupt erlaubt ist. Hier ist es wichtig zu wissen, dass in Deutschland nur bestimmte Schreckschusswaffen ohne waffenrechtliche Besitzerlaubnis erworben werden können.
Das sogenannte PTB-Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt spielt hier eine bedeutende Rolle. Mit diesem Siegel und der Angabe des Kalibers auf dem Verschluss darf eine Schreckschusswaffe frei erworben werden. Fehlt das PTB-Siegeloder entsprechen die Waffen nicht den Vorschriften der Richtlinie 91/477/EWG (Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69), gelten sie als scharf und der Besitz ist nur mit einer Waffenbesitzkarte erlaubt. Liegt diese nicht vor, ist der Besitz illegal und somit strafbar. Das Führen ist nur mit einemgroßen Waffenschein möglich.
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist eine Schreckschusspistole laut Waffengesetz verboten.
Auch für eine Schreckschusswaffe mit Siegel ist das Führen in der Öffentlichkeit, also außerhalb der eigenen Wohnung oder Geschäftsräume, nur mit einem Waffenschein erlaubt. Allerdings ist hier der Erwerb eines kleinen Waffenscheinsausreichend. In Deutschland gibt es per Gesetz keine Schreckschusswaffen, die ohne Waffenschein frei geführt werden dürfen.
Wird die Schreckschusswaffe nur transportiert, muss dies in einem verschlossenen Behältnis stattfinden. Der Transport sowie der reine Erwerb und Besitz ist ab 18 erlaubt.
Da würde ich zwei Versuche / Besuche machen. Einmal bei einem Hundesportverein vorstellig werden, der auch Schutzdienstausbildung anbietet. Teilweise verwenden die noch Platzpatronen. (manche nehmen auch Alternativen zur Knallerzeugung) und der andere Besuch würde mich zu den nächsten Sportschützen führen. Da hättest du dann einen Vergleich.
Wenn du echte Experten zu diesem Thema befragen möchtest, steht dir jede Pressestelle der Polizei zur Verfügung. Anrufen, Mail schreiben oder direkt zu einer Polizeistelle gehen.
Alternativ gibt’s auf FB eine Gruppe, die heißt „Kriminalistik leicht gemacht“. Da findest du auch echte Experten. Ex-Kripobeamte und noch aktive Beamte. Auch den eine oder anderen echten juristischen Experten.
Hallo Scrittura,
ich habe selbst eine Schreckschusspistole, da ich sehr abgelegen wohne. In Bayern benötigt man dafür den sogenannten „kleinen Waffenschein“. Den erhält man komplikationslos online gegen eine geringe Gebühr.
DIe Schreckschusswaffe, die ich besitze, ist ein täuschend echter Nachbau einer Originalwaffe. Es ließe sich nur bei genauer Nah-Betrachtung an einigen Details erkennen, dass es sich nicht um eine Originalwaffe handelt.
Schreckschusspistolen können mit verschiedener Art Munition versehen werden. U.a. auch, um Feuerwerkskörper abzuschießen. Der Knall einer herkömmlichen Patrone lässt sich m.W. v.a. für einen Laien nicht von dem unterscheiden, den eine Schreckschusswaffe mit einer Schreckschusspatrone abgibt.