Quittung bei Beschlagnahme durch die Polizei und andere?

In meinem Umfeld hat die Polizei wenig zu tun. So ist mir auch noch nicht zu Ohren gekommen, was passiert, wenn Gegenstände aus der Wohnung von ihr beschlagnahmt werden. Immerhin ist es nicht unmöglich, dass es nicht die Person und die Wohnung ist, die in Verdacht gekommen ist oder gar schuldig ist.
[INDENT][FONT=Times New Roman]Hintergrund ist ein unschönes Erlebnis, bei dem ich ich eine Person bei der Polizeidirektion auslösen wollte, die die Strafe fürs Schwarzfahren nicht bezahlt hatte. Dabei hatte ich echte Schwierigkeiten, eine Quittung für die 100 € zu bekommen, die von der Polizei gefordert wurden. Tausend Ausflüchte bekam ich vom zuständigen Kommissar zu hören: Von „Das gibt es nicht“ über „Vertrauen Sie uns nicht“ bis hin zu der Weigerung die Person nicht freizulassen, wenn ich weiterhin eine Quittung dafür verlange. Zwischendurch versuchte man mich auch einzuschüchtern, indem ein weiterer Kolleege mit eingeschaltetem Funkgerät sich dazugeselle. Zweideutige Funksprüche kamen dort hinter mir an, die ich bei etwas Angst auch auf mich hätte beziehen können und ich selber in den Fokus von Ermittlungen geriet. Aber ein reines Gewissen ist ein wahres Ruhekissen, wie man so sagt. Ich hatte nämlich die Befürchtung, dass das Auslösen der Person mit den 100 € in Vergessenheit geraten würde und die Person ein weiteres Mal für dasselbe Vergehen in Gewahrsam genommen würde. Schließlich war man nach über 90 Minuten doch noch bereit, mir eine Quittung auszustellen. Dazu führte man mich gefühlte 15 Minuten im Gebäude umher. Flure entlang, Treppe hoch, Treppe runter bis in ein kleines Büro von geschätzten 6 Quadratmetern. Der bärtige Kollege durfte mir dann endlich die Quittung für die 100 € ausstellen und das Geld entgegennehmen.
Ehrlich gesagt, war ich von den Socken, dass so etwas bei der Polizei möglich ist. Oder hätte ich dem Kommissar das Geld ohne Quittung in die Hand drücken sollen …? (Natürlich habe ich dies Erlebnis schon in einer Kurzgeschichte verarbeitet.)[/INDENT]
Also: Muss die Polizei etc. eine Quittung für die beschlagnahmten Geräte (PC, Videobänder, DVDs usw.) ausstellen, damit ich später nachweisen kann, was ich nach Abschluss der Ermittlungen zurückbekommen muss? Das kann unter Umständen Kartonweise sein, wenn man Fernsehaufzeichnungen trauen darf.

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[QUOTE=“Berti, post: 89080, member: 2131”
Also: Muss die Polizei etc. eine Quittung für die beschlagnahmten Geräte (PC, Videobänder, DVDs usw.) ausstellen, damit ich später nachweisen kann, was ich nach Abschluss der Ermittlungen zurückbekommen muss? Das kann unter Umständen Kartonweise sein, wenn man Fernsehaufzeichnungen trauen darf.[/QUOTE]

Jeder beschlagnahmte Gegenstand muss genau im *Durchsuchungsprotokoll *aufgeführt werden, das dem Betroffenen auf Verlangen in Kopie ausgehändigt werden muss (§ 107 StPO](‘https://dejure.org/gesetze/StPO/107.html’)).

BTW: Die “Auslöse”-Geschichte bei der Polizei erscheint im Ablauf grob rechtswidrig. Zahlungen von (Geld-) Strafen erfolgen grundsätzlich auf ein genau bestimmtes Konto zum zuständigen Aktenzeichen bei der Justizkasse, entweder per Überweisung oder bar an einer behördlichen Zahlstelle. Diese stellt selbstverständlich eine Quittung aus. Erst nach Eingang des Geldes bei der Gerichtskasse könnte eine Aufhebung/Beendigung einer damit verbundenen Freiheitsentziehung erfolgen. Freilassung, indem man einem “Kommissar” 100 Euro in die Hand drückt, ist nicht. Irgendetwas stimmt da nicht.

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Ist aber genau so kurz nach Einführung des Euro passiert (Na gut, noch ein bisschen verworrener mit lautwerden und so. Bin deswegen extra nach Rostock!).
Danke für die Antwort @Kojote !

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Ich habe eine persönliche Erfahrung in einer gegenteiligen Richtung gemacht. Ist nicht unmittelbar vergleichbar, aber dennoch …

Leider wurde bei mir schon 2 x eingebrochen. Beim ersten Mal habe ich die Einbrecher auf frischer Tat ertappt. Sie sind zu Fuß geflüchtet.

Die Dame im Notruf war pampig. Die Polizei war ebenfalls außerordentlich unhöflich. Das nur am Rande.

Letztendlich wurde nur ein Handtuch gestohlen, das die Täter bei der Flucht verloren hatten und von der Polizei sichergestellt worden war. Einige Wochen später bekam ich einen Anruf von der Polizei. Es seien auf dem Handtuch keine Spuren gefunden worden. Ich solle es bei der Polizeidienststelle abholen. Ich habe dem Herrn gesagt, dass er es wegschmeißen könne. Das Telefonat zog sich unerwartet in die Länge, weil er mich “zwingen” wollte, das Handtuch abzuholen. Andernfalls (wenn er es denn doch entsorgen würde), müsste er einen Aktenvermerk schreiben. Er war überhaupt nicht begeistert, dass ich ihm sagte, genau das könne er ja machen.

Lange Rede, kurzer Sinn. Selbst so etwas wird penibel dokumentiert. Passiert ist die Einbruchs-Handtuch-Dokumentations-Geschichte in NRW im Jahr 2012.

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Das tut mir leid, was euch alles für ein Mist passiert ist.
Ich selbst kann nur von guten Erlebnissen mit unseren Ordnungshütern berichten. Dinge, die mich geärgert haben, lagen an den Sachverhalten selbst, nicht aber an den Beamten.

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Ich habe immer nur Ärger mit den Damen und Herren, obwohl ich noch nie etwas “verbrochen” habe.

Eine einzige Ausnahme gibt es.
Bei uns hat es 2 x hintereinander gebrannt (freitags und direkt montags darauf sind die Reste abgefackelt). Beim ersten Mal war das Feuer von 3 Seiten bis auf 5 Meter von unserem Haus (dazwischen Wald, Feld, Garten). Wie dem auch sei, war neben der Feuerwehr auch die Polizei anwesend. Ein Beamter war auffällig nett. Dem habe ich gesagt, dass ich immer nur Ärger mit seinen Kolleginnen und Kollegen hätte und er mehr als angenehm heraussticht und will toll ich das fände.
Sein Kommentar: "Oh! Danke. Das ist nett. Vielleicht liegt das daran, dass ich eben erst meine Ausbildung begonnen habe … "

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**Jeder beschlagnahmte Gegenstand muss genau im Durchsuchungsprotokoll aufgeführt werden, das dem Betroffenen auf Verlangen in Kopie ausgehändigt werden muss (§ 107 StPO](‘https://dejure.org/gesetze/StPO/107.html’)).

(Irgendwie gelingt es mir nicht, nur diesen Satz von Kojote zu zitieren …)

Ich bin seit 30 Jahren Polizeibeamtin (Kriminalhauptkommissarin) in NRW und kann dem nur zustimmen. Jeder sichergestellte/beschlagnahmte Gegenstand (auch Bargeld) muss EXAKT auf dem Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll vermerkt werden, einschließlich letztem Gewahrsamsinhaber, Fundort und ggf. Beschädigungen. Von diesem Protokoll erhält der Betroffene eine Kopie.

Auch wenn irgendeine Strafe oder sonstwas gezahlt werden muss, wird selbstverständlich eine Quittung dafür ausgestellt. Ich kann natürlich nur für NRW sprechen, aber ich gehe davon aus, dass das in allen Bundesländern so ist.

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Javert … Wer auch sonst?:slight_smile:

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Wie oben schon mal geschrieben, bin ich seit 1991 Polizeibeamtin in NRW. Und leider gibt es auch bei der Polizei ganz unterschiedliche Figuren (es heißt immer, Polizei ist ein Spiegel der Gesellschaft): Manche sind höflich, freundlich, hilfreich und arbeitsam, andere sind unhöflich, pampig und faul. Traurig, aber wahr. Schade, dass du offenbar immer nur an die eine Sorte geraten bist …

Und grundsätzlich ist es überhaupt kein Problem, den Gegenstand zu vernichten, wenn der Besitzer/die Besitzerin kein Interesse mehr daran hat. Das wird dann eben in der Akte vermerkt und fertig. Womöglich hätte der Kollege dir eine Unterschrift abverlangen können, dass du das Handtuch WIRKLICH nicht wiederhaben willst, aber das war es auch schon.

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Ich kann das nur bestätigen. Wir bekommen beim Gericht oft Sachen von der Polizei zur Verwahrung (seien es die persönlichen Gegenstände eines Unfallopfers, dass noch an der Unfallstelle verstorben ist, oder große Geldmengen uneindeutiger Herkunft an einem Tatort). Und gerade bei größeren Geldmengen (wir hatten letztens über 130.000 EUR in kleinen Scheinen bei einem Tatort, wo ein Mann mit einer Armbrust erschossen wurde), zählt die Polizei auch mit mehreren Beamten nach und protokolliert genauestens wie viele Scheine in welchem Geldwert aufgefunden wurden etc.

Und wir bei Gericht zählen das ganze dann nochmal und protokollieren das ebenfalls - im oben genannten Fall haben wir sogar bei der benachbarten Sparkasse angerufen, damit das Geld bei denen nochmals durch eine Zählmaschine durchläuft, um ganz sicher zu gehen.

Liebe Grüße
Matthias

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Ja, meistens sind die Protokolle wirklich so, wie es gedacht ist. Leider habe ich zwei Protokolle von “Bekannten” in den Fingern gehabt, in denen dann zu lesen stand 5 USB Stick schwarz, 8 DVD silberfarben.
Damit fängt kein Mensch etwas an, da klingt wie 1 x Auto mit 4 Reifen und Lenkrad

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@Angelfaces
Der Vergleich hinkt ein wenig. Autos haben eine eindeutige Identifizierungsnummer (FIN), Handys auch (IMEI). Bei unbeschriftteten DVDs sieht es da schlecht aus. Man kann in einem Protokoll nur aufschreiben, was man sieht. Wenn ein Gerät keine Individualnummer besitzt kann man z. B. nur schreiben: Festplatte, Sony, 1TB, schwarz. Mehr geht eben nicht.
Realistisch gesehen gibt es eine Menge Möglichkeiten wie Asservate verschwinden können. Schlampige Arbeit bei der Polizei, auf Weg zum Gericht, im Gericht, im Labor, auf dem Weg zur Untersuchung usw. . Als sicherstellender Beamter sollte man bei wichtigen Asservaten dafür sorgen, daß man im schlimmsten Fall nicht derjenige ist, wo der Fehler liegt. Geld wird immer durch 2 Beamte gezählt. Der Umschlag anschließend versiegelt.
Allerdings muss man auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, das derjenige, dem man die Sachen abnimmt lügt.
Beispiel: Einem Drogendealer werden 1000 Euro abgenommen. Um sich zu rächen, behauptet er später es wären 5.000 gewesen. So ein Szenario kommt recht häufig vor.

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