Qualifikationsmachweis für Freiberufler-Status

Hallihallo,
Hoffe alle sind gesund in diesen verrückten Zeiten. :slight_smile:
Ich habe eine Frage zu o.g. Thema. Vielleicht kann mir da jemand seine eigenen Erfahrungswerte schildern.
Ich habe gehört, dass das Finanzamt bei Antrag auf Freiberufler-Status den Nachweis einer Qualifikation hinsichtlich des Schreibens, Schriftstellertum fordert, sonst könnte es passieren, dass man ein Gewerbe anmelden muss.
War das bei euch auch so?
Was soll man denn da nachweisen, wenn man nicht gerade ein Germanistikstudium oder Journalismusstudium ect. absolviert hat? In der Regel fängt man ja mit dem Schreiben an, weil es Spass macht und nicht, weil man es gelernt hat.
Was habt ihr da so angegeben?
Oder sollte ich mit der Meldung beim FA einfach warten, bis ich meine ersten Bücher verkauft habe und dann die Verkäufe als Nachweis angeben.
Viele Grüsse,
Miri

Da hast Du was Falsches gehört.

Ein Gewerbe musst Du eventuell anmelden, wenn Du eigene Bücher selber herstellst (oder drucken lässt) und verkaufst, aber das betrifft dann die Tätigkeit als (Selbst)verleger. Die Tätigkeit als Schriftsteller dagegen ist eindeutig freiberuflich, und man muss auch keinen irgendwie gearteten Befähigungsnachweis dafür erbringen.

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Hallo Andreas,

ich danke dir für deine Antwort. Na da fällt mir ja ein Stein vom Herzen. Das heißt, ich melde meine Absichten als Freiberufler(in) einfach in einem 3-Zeiler beim FA an und sollte dann doch nach einer Qualifikation oder einem Befähigungsnachweis gefragt werden, kann ich dies ignorieren, da man als Schriftsteller ja ohnehin Freiberufler-Status hat. Nur wenn ich meine Bücher selbst verkaufe (z.B. über meine Homepage) und sie nicht über beispielsweise Amazon KDP vertreibe, müsste ich ein Gewerbe anmelden?

Nach meinem bescheidenen und laienhaften Verständnis:
Einen Befähigungsnachweis oder Qualifikationsnachweis kann es nur für Berufe geben, die gesetzlich geregelt sind (im Sinne von: “Um die Berufsbezeichnung Schriftsteller/Schriftstellerin führen zu dürfen, ist die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung zum Schriftsteller/Schriftstellerin im Ausmaß von 1.200 Stunden Theorie und 800 Stunden berufsbegleitendes Praktikum notwendig”).

Das Finanzamt interessiert sich überhaupt nicht dafür, was Du inhaltlich machst, sondern nur, ob Du das, was Du machst, steuertechnisch korrekt machst. Wenn Du z.B. Drogendealerin wärst, dann wäre dem Finanzamt nur wichtig, ob Du das ordnungsgemäß versteuerst. Das Finanzamt wird Dich für eine Berufstätigkeit als Drogendealerin nicht bestrafen (das Finanzamt, wohlgemerkt). Ob das, was Du machst, inhaltlich in Deutschland an sich erlaubt ist, und Deiner beruflichen Qualifikationen entspricht, darüber entscheiden dann andere Behörden (z.B. Gerichte oder Gewerbeamt).
Das Finanzamt mag nur zwei Sachen überhaupt nicht:
a) Einnahmen nicht versteuern (z.B. Millionen mit selbstgedruckten Büchern verdienen, ohne diese in den Steuererklärungen als Einkünfte anzugeben)
b) Ausgaben steuerlich geltend machen, die nicht zu Deiner Tätigkeit passen (z.B. Swimmingpool als Betriebsausgabe, um an heißen Tagen besser und erfrischter plotten zu können) bzw. zu dem Ausmaß Deiner Tätigkeit (jährlich Schreibseminare um 10.000 Euro steuerlich absetzen in Relation zu 3 verkauften e-Books).

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Supi, dann sollte das wohl keine problem darstellen mit der Anmeldung. Wäre auch komisch, wenn man als Schriftsteller einen Befähigungsnachweis erbringen möchte. :slight_smile: Danke, Sentinel.

Ich fände das super. Eine Schreibpolizei, die entscheidet, wer gedruckt wird und wer nicht. So etwas gab es früher schon einmal, nannte sich Verlag. DIe Zeiten sind zum Glück oder leider vorbei.

Wobei ein Verlag auch nicht immer recht hat. Acht Verlage (oder Agenturen) haben sich bei Harry Potter geirrt.
Grundsätzlich stimme ich Dir schon zu, aber ein Befähigungsnachweis darüber, ob jemand gut schreiben kann, ist ein Verlag ja auch nicht wirklich. Eher eine Instanz, die entscheidet, ob sich etwas verkauft. Und wenn etwas gut geschrieben ist, heißt das noch nicht, dass ein Verlag es annimmt.
Eine Bekannte von mir wurde mit ihrem Manuskript mehrfach abgelehnt, mit der Begründung, die Nazizeit und vor allem Euthanasie seien nichts für die Leser. Sie hat es dann bei Amazon untergebracht, aber nicht im Selfpublishing, sondern beim Verlag. Das Buch hat sich so gut verkauft, dass es sogar auf Englisch übersetzt wurde …
Es heißt “Im Lautlosen” von Melanie Metzenthin.
Ich glaube, dass man da nicht so einfach schwarzweiß denken darf …

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Ich habe da gar nichts angemeldet, nur meine - bisher eher bescheidenen - Einnahmen im richtigen Formular angegeben und ein paar - verhältnismäßige - Ausgaben.

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Sowas wie eine Autoreninquisition oder ein Schriftstellerpolitbüro? Nein, danke. Es gibt schon zu viele, die einem vorschreiben wollen, was und wie man denken, sagen und schreiben darf.

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Ob sie sich geirrt haben, sei dahingestellt. :wink:
Und es ging bei diesem “Irrtum” auch nur um den ersten Band, der literarisch deutlich schwächer ist, als seine Nachfolger, die von Band zu Band ansprechender wurden.
Und noch was: Wäre Rowling eine deutschsprachige Autorin, kein Schwein hätte je ihren Harry Potter entdeckt. In Deutschland hat der schier unbegreifliche Hype überhaupt erst ab Band zwei begonnen.

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Na dann sieh zu, dass du nicht verhaftet wirst.
Was „gut“ oder „schlecht“ ist, sollen die Leser entscheiden. Mit Musik und Kunst verhält es sich genauso. Liegt alles im Auge des Betrachters.

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GRENZGENIAL: “Fahrenheit 451” mit Oskar Werner.

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Was ist da der Unterschied (blöd gefragt)?

@Berlinschreiber
Das von @Pamina22 erwähnte Buch ist in dem deutschsprachigen Imprint “Tinte & Feder” des Verlags “Amazon Publishing” erschienen. Amazon Publishing gehört zu Amazon. Ein Imprint tritt mit eigenem Logo/als eigene Marke auf, dient u.a. dazu, den Verlag aufzuteilen und spezifischer zu erscheinen.

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Ah - okay… Danke für die Info

Beim Finanzamt gibt man an, dass man Freiberufler ist. Das klappt problemlos. Solange Du Deine Werke nicht selbst verkaufst, reicht das vollkommen aus.
Allerdings ist lt. meinem Finanzamt davon abzuraten die Anmeldung nicht zu machen. So nach dem Motto, ich verdiene ja nur ein paar Cents. Das kann wohl nach hinten losgehen.
Daher mein Rat, unbedingt anmelden, selbst wenn noch keine Einnahmen da sind. Denn dann kann man schon einige Dinge absetzen. Das gilt dann als Vorbereitungszeit. Da gibt es allerdings auch Grenzen. Das würde ich dann beim Steuerberater nachfragen.

Unbedingt! Das wird offenbar nicht bei allen Finanzämtern gleich gehandhabt.

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@ Krimitante: Muss man dann die abgesetzten Sachen nicht noch nachzahlen, wenn es auch nach Jahren nichts mit den Einnahmen wird?

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Der Fachbegriff dafür ist “Liebhaberei”.
Ich finde den Wikipedia-Artikel sehr verständlich: https://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei

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