Pseudonym im Impressum

Hey,

ich möchte mein Werk unter einem Pseudonym veröffentlichen. Muss ich im Impressum neben einer Anschrift auch meinen bürgerlichen Namen angeben oder kann ich da auch mein Pseudonym verwenden? Es ist kein eingetragener Künstlertitel in meinem Pass, aber ich möchte wirklich nur ungern meinen vollen Namen preisgeben.

Liebe Grüße

Meinung eines Laien:
Du brauchst eine ladefähige Postadresse.

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Ich fand - wie so oft - die Hinweise von Matthias Matting dazu sehr gut:
Das Pseudonym und das Impressum…

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mir geht es um den Namen

Hab ich verstanden, aber ich bin der Ansicht, dass zu einer Adresse auch ein Name gehört. Ob das wirklich so ist, weiß ich nicht.

Meine juristische Laienmeinung:
Es besteht Impressumspflicht in D. Es muss eine redaktionell verantwortliche Person und eine ladungsfähige Adresse vorliegen. Willst Du in jeden Fall unerkannt bleiben, ist ein Impressumservice vielleicht eine Alternative.

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Meine juristische Laienmeinung:
Hallo @CeloAbdi ,

gern schreibe ich als jemand, der unter Synonym veröffentlicht. Ich will nicht alles noch mal wiedergeben, was schon gesagt wurde. Insbesondere der Link von @Stolpervogel . Wie immer soll das keine individuelle Rechtsberatung sein, siondern basiert auf meinen Erfahrungswerten. Wenn Du unsicher bist, solltest Du einen Anwalt konsultieren.

Mit der Namensnennung muss man unterscheiden zwischen Autor/Künstler und Herausgeber/Verleger. Der Autor kann anonym sein. Das regelt §13 Urheberrechtsgesetz: „Er (Anm. der Urheber) kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.“ Quelle: § 13 UrhG - Anerkennung der Urheberschaft - dejure.org

Anders ist es mit dem Verlag oder Herausgeber, für den eine Impressumspflicht besteht. Damit kann jemand, der sich vom Werk in seinen Rechten eingeschränkt sieht, sehen, wer die Verwertungsrechte innehat.

Bei den Büchern, die ich über etablierte Verlage herausgebracht habe, ist nur mein Künstlernamen zu sehen und es gibt keinen Verweis auf meinen realen Namen.

In meinem neuen Buch, welches ich selbst herausbringe steht ein sauberes Impressum für den „Verlag“ mit meinem bürgerlichen Namen drin.

Die Impressumspflichten von Büchern regeln die Landespressegesetze, hat oben schon mal wer verlinkt. Aber wie immer solltest Du das einen Anwalt fragen. Jedenfalls soll das hier keine Rechtsberatung sein.

Hier ein Auszug aus dem entsprechenden Pressegesetz meines Bundeslandes:
" § 7 Impressum. Auf jedem im Geltungsbereich dieses Gesetzes erscheinenden Druckwerk müssen Name oder Firma und Anschrift der Druckerin oder des Druckers und der Verlegerin oder des Verlegers, beim Selbstverlag der Verfasserin oder des Verfassers oder der Herausgeberin oder des Herausgebers, genannt sein." Quelle: Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein

Noch ein paar Hinweise zum Thema über die Fragestellung hinaus:
Künstlernamen haben nicht nur den Vorteil einer gewissen Anonymität. Im Streitfall wird man nachweisen müssen, dass man selbst der Urheber ist. Bei den etablierten Verlagen löse ich das, indem ich die Verträge unter beiden Namen ausstellen lasse. Benutzt man den Künstlernamen erstmals, sollte man auch sauber recherchieren, ob man damit nicht Namens- und Markenrechte anderer verletzt.

Liebe Grüße
Akki (Teil des Künstlernamens)
Axel (Teil des bürgerlichen Namens)

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Ich bin noch weit davon entfernt zu veröffentlichen, möchte aber einen etwas klanghafteren Namen als Autor benutzen. Hier einfach schon mal die technische Frage: Bietet Papyrus die Möglichkeit, dass das Pseudonym als Buchautor erscheint und im Impressum meine normalen Angaben wie Name und Anschrift? Schätze, ich werde BoD nutzen.

Ja, das Impressum kannst du zur Not auch manuell einfügen, daher bist du da frei im Text. (Ich mach es immer manuell, geht aber sicher auch über die Funktion in Papyrus, aber die nutze ich wie geschrieben nicht.)

Ich habe das erste Buch mit Pseudonym rausgebracht, das auch schon im Impressum angegeben. Denn: ich hab den Namen auf den Briefkasten geklebt. Ich wäre also - Achtung, hier Laienmeinung - ladefähig gewesen.

Bei BoD konnte ich das im Autorenvertrag entsprechend angeben, das war also auch okay.

Hat allerdings nicht lang gehalten, das Pseudonym. Ich hab nach einem Jahr den Topf zugemacht und den Künstlernamen ganz offiziell eintragen lassen. Jetzt darf ich immer so hausieren gehen :smile:

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