Meine juristische Laienmeinung:
Hallo @CeloAbdi ,
gern schreibe ich als jemand, der unter Synonym veröffentlicht. Ich will nicht alles noch mal wiedergeben, was schon gesagt wurde. Insbesondere der Link von @Stolpervogel . Wie immer soll das keine individuelle Rechtsberatung sein, siondern basiert auf meinen Erfahrungswerten. Wenn Du unsicher bist, solltest Du einen Anwalt konsultieren.
Mit der Namensnennung muss man unterscheiden zwischen Autor/Künstler und Herausgeber/Verleger. Der Autor kann anonym sein. Das regelt §13 Urheberrechtsgesetz: „Er (Anm. der Urheber) kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.“ Quelle: § 13 UrhG - Anerkennung der Urheberschaft - dejure.org
Anders ist es mit dem Verlag oder Herausgeber, für den eine Impressumspflicht besteht. Damit kann jemand, der sich vom Werk in seinen Rechten eingeschränkt sieht, sehen, wer die Verwertungsrechte innehat.
Bei den Büchern, die ich über etablierte Verlage herausgebracht habe, ist nur mein Künstlernamen zu sehen und es gibt keinen Verweis auf meinen realen Namen.
In meinem neuen Buch, welches ich selbst herausbringe steht ein sauberes Impressum für den „Verlag“ mit meinem bürgerlichen Namen drin.
Die Impressumspflichten von Büchern regeln die Landespressegesetze, hat oben schon mal wer verlinkt. Aber wie immer solltest Du das einen Anwalt fragen. Jedenfalls soll das hier keine Rechtsberatung sein.
Hier ein Auszug aus dem entsprechenden Pressegesetz meines Bundeslandes:
" § 7 Impressum. Auf jedem im Geltungsbereich dieses Gesetzes erscheinenden Druckwerk müssen Name oder Firma und Anschrift der Druckerin oder des Druckers und der Verlegerin oder des Verlegers, beim Selbstverlag der Verfasserin oder des Verfassers oder der Herausgeberin oder des Herausgebers, genannt sein." Quelle: Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein
Noch ein paar Hinweise zum Thema über die Fragestellung hinaus:
Künstlernamen haben nicht nur den Vorteil einer gewissen Anonymität. Im Streitfall wird man nachweisen müssen, dass man selbst der Urheber ist. Bei den etablierten Verlagen löse ich das, indem ich die Verträge unter beiden Namen ausstellen lasse. Benutzt man den Künstlernamen erstmals, sollte man auch sauber recherchieren, ob man damit nicht Namens- und Markenrechte anderer verletzt.
Liebe Grüße
Akki (Teil des Künstlernamens)
Axel (Teil des bürgerlichen Namens)