Stichworte sind halt Persönlichkeitsrecht - Person des öffentlichen Lebens - Wahrheitsgehalt.
Persönlich kenne ich die Verwendung von Star-Namen nur aus einer Buchreihe: House of Night. Dort aber tauchen Personen nicht real auf, sondern werden nur genannt im Sinne von: *Hast du schon den neuen Film mit XY gesehen? Der ist so ein Hotty! * Derartiges widerspricht nicht dem Wahrheitsgehalt und wird von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Prominente sind “Personen der Zeitgeschichte” und haben als solche ein etwas eingeschränktes Persönlichkeitsrecht. Wenn man z.B. in einem Roman schreibt, “er war so peinlich wie Justin Bieber”, dann hätte Justin Bieber wenig Chancen, dagegen gerichtlich vorzugehen, weil man aufgrund seiner Berühmtheit das Recht hat, eine Meinung über ihn zu haben, was auch eine Bewertung beinhaltet. Mal ganz davon abgesehen, dass er da viel zu tun hätte
Das Beispiel mit der Prominentenparty würde ich persönlich ohne Zögern so schreiben. Und mir dabei denken, “die sollen froh sein, dass ich sie erwähne”.
Die künstlerische Freiheit reicht in der Tat relativ weit. Ein Extremfall, wo dann letztlich das Persönlichkeitsrecht gesiegt hat, war der Roman “Esra” von Maxim Biller.
Ich würde mir immer zuerst überlegen, ob es für die Handlung der Geschichte tatsächlich notwendig ist, die Namen der Prominenten zu nennen. Wenn es um neutrale Fakten geht, dann ja.
Beispiel: Phil Collins war der einzige Künstler, der beim Live Aid Konzert von 1985 am gleichen Tag in London und Philadelphia auftrat.
Gerade die Prominentenparty lässt sich auch sehr gut indirekt besetzen, was für den Leser spannender sein kann.
Beispiel: Die Party fand in London statt. Die ersten Prominenten, die wir sahen, waren zwei Männer, von denen ich wußte, sie hatten als Offiziere in der britischen Armee gedient. Der eine war inzwischen ein erfolgreicher Popsänger. Der andere, der mit den roten Haaren, würde sein Leben eher repräsentativen Pflichten widmen müssen. Es sei denn, sein älterer Bruder würde sich so verhalten wie Jahrzehnte zuvor der Onkel seiner Großmutter.
“Peinlich wie Justin Bieber” würde ich nicht schreiben, weil das zu stark subjektiv geprägt ist. Was wir als “peinlich” empfinden, mag für einen Fan von Justin oder für Justin selbst eher “cool” oder eine bewußte Provokation sein, um in den Medien präsent zu sein.
Ich schließe als Neuling hier im Forum mal mit einer Frage an: Ich schreibe seit längerem an einer Biographie und zweifle, ob ich einen speziellen Sachverhalt richtig einschätze: Ich beschreibe explizit und mehrfach eine bekannte Person aus der Kleinstadt meiner Kindheit, habe allerdings den ersten Buchstaben des Namens geändert (von Nusch zu Pusch). Die Person ist zwar vor ca. 10 Jahren gestorben, bei meiner Beschreibung aufgrund seiner regionalen Bekanntheit als Bestandteil der “Nomenklatura” für Mitbürger aus dieser Ära (vor ca. 35 Jahren) gut erkennbar.
Ist es von Bedeutung, ob eine Person nocht lebt oder nicht?
Reicht meine Änderung des ersten Buchstabens im Nachnamen, um eventuellen Klagen der Ehefrau, sofern sie noch lebt, bzw. der Kinder aus dem Weg zu gehen?
Ich hoffe, es erbarmt sich jemand, mir da weiter zu helfen!