Polizei

Hallo,

vielleicht kann mir einer von Euch, der im Recherche-Forum herumschwirrt, mir etwas zur Polizeiarbeit sagen?

Folgender Fall:

Eine Person versucht in einer Disco eine Person abzustechen, hat ein Messer dabei (Eifersuchtsdrama). Es kommt aber nicht zu dem Angriff und der Tat, da ein Freund des Opfers es vereitelt.

Trotzdem wird die Polizei gerufen.

Wie hat der potenzielle Täter sich zu verantworten? - Versuchte Straftat?

Kommen in so einem Fall nur Streifenbeamte, um den Angreifer mitzunehmen oder zu verhören oder taucht auch die Kripo auf?

Danke für Eure Mühe.

Aw: Polizei

Hallo,

ob der Mann sich strafbar gemacht hat, ist davon abhängig, wie er nah er dran war sie durchzuführen (sog. unmittelbares ansetzen zur Tat). Hat er die Frau am Kragen, versucht zuzustechen und jemand fällt ihm in den Arm, dann hat er sich wegen des Versuchs strafbar gemacht. Ist er weiter von der Ausführung entfernt, ist das nicht strafbar. Die Polizei wird ihm das Messer abnehmen (Sicherstellung nach Polizeirecht), und nach Personalienfeststellung einen Platzverweis erteilen. Vielleicht könnte man versuchen den Mann für eine Nacht in Gewahrsam zu halten (ebenfalls nach Polizeirecht). Aber das war es dann auch.

Da taucht in aller Regel keine Kripo auf. Die schlafen zu der Zeit auch schon lange :slight_smile:

Sowie die Lage schilderst ist das eine Angelegenheit für das zuständige Revier (jedenfalls in einer Großstadt).

Wenn du aber lieber Zivile haben möchtest, dann schreib das. Es wird keinem Auffallen und ist auch nicht unmöglich.

Mfg

Aw: Polizei

Hallo JensB.,

bedanke mich vielmals für Deine Antwort.

Hat mir sehr geholfen, kann direkt weitergehen mit dem Schreiben…

Viele Grüße,

Annetina

Aw: Polizei

Hallo Annetina,

weil Deine Frage schon etwas zurückliegt, hier ein Tipp fürs nächste Mal. Das sind typische Sachverhalte, mit denen sich Jurastudenten in den ersten Semestern beschäftigen (Subsumtion). Wenn Du da Dich mit einem guten Studenten zusammentun kannst, könntest Du Deinen Sachverhalt durchaus spannend und juristisch zutreffend umgestalten: es gibt ja immer grenzwertige Fälle. Frei nach der Devise “es kommt darauf an”, wie man argumentiert. Und dann könntest Du den Sachverhalt so (um-)gestalten, dass er für Dein Werk dramatisch wird ; -)

In Deinem Beispiel könnte das z.B. die Frage sein, warum der Täter aufhörte. Kam die Einsicht, so dass er von seinem Vorhaben zurücktrat? Wollte er unbedingt zustechen, aber es ging nicht? Hatte er überhaupt Vorsatz, oder war es eine Tat im Affekt? Welche Rolle spielten weitere Beteiligte usw. Auch das StGB bietet da Vieles ; -) Und jedes Detail verändert Strafbarkeit und Strafhöhe aus Sicht des Gerichts. Was die Polizei konkret und vorsorglich dann vor Ort tut, ohne alle juristischen Einzelheiten wissen zu können, ist eine andere Frage.

Grüße, Michael

Aw: Polizei

Ich komme aufgrund der Arbeit mit Version 8, die erst so langsam abebbt, jetzt mal dazu, hier hineinzuschnuppern.

Es gibt noch einen Pferdefuß: Mindestens in Berlin wäre ein Türsteher, der jemanden mit einem Messer in eine Disco kommen lässt, mehr als nur seinen Job los. Kaum machbar.

Zweitens ist schon das Führen eines Messers an einem öffentlichen Ort einer Zusammenkunft / Veranstaltung eine Straftat an sich.

Ich will keine neues Thema öffnen, deshalb frage ich auch hier:

Bei dem Versuch, sich gegen eine Vergewaltigung zur Wehr zu setzen, wurde die Jeans und Unterhose eines weiblichen Charakter zerrissen.
Der Täter ist geflohen, weil er von einem Dritten verscheucht wurde. Die Frage ist, würde die Polizei nach der notwendigen Diagnostik und Sicherung diverser Spuren am Körper des Opfers, die Jeans und Unterwäsche sofort zur Spurensicherung behalten? Oder dürfte das Opfer diese zunächst anbehalten, biss es daheim angekommen ist und sich umziehen konnte? Falls die Polizei auf Herausgabe der Sachen noch im Krankenhaus besteht, bekäme mein Opfer von dort vorläufig Ersatzklamotten gestellt?

Die Kleidung wird nicht wieder ausgehändigt. Sie wird sofort gesichert, um die Vernichtung möglicher Spuren zu verhindern (Blut, Sekret, Sperma, DNA, Übertragung von Fasern der Täterbekleidung an die Bekleidung des Opfers (sogenannte Faserspuren), theoretisch sogar daktyloskopische Spuren (z. B. an einer Gürtelschnalle). Was sie dann anzieht, wird sich zeigen. Vielleicht etwas aus der Klinik, oder Angehörige bringen etwas vorbei. Irgendein Weg wird sich finden.

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Wie erlebt das vom Übergriff traumatisierte Opfer diese Situation? Spurensicherung und Untersuchung z.B. auch im Intimbereich? Hose und Unterwäsche werden in einen Beutel gepackt? Was empfindet man in einem solchen Moment? Wird man in dieser Situation irgendwie betreut?

Sagen wir es mal ganz grob: so lange noch keine (konkrete) Gefährdung des Opfers eingetreten ist, handelt es sich noch um eine straflose Vorbereitungshandlung.
Wer also mit dem Messer in die Disco geht, macht sich noch nicht strafbar.

Die Frage ist also, wie der Freund die Tat vereitelt:

  • Entreißt er ihm das Messer, um das Zustechen zu vereiteln, liegt - je nach dem was der Täter plante - versuchte gefährliche Körperverletzung, ggf. auch ein versuchtes vorsätzliches Körperverletzungsdelikt vor.
  • Vereitelt der Freund die Tat aber dadurch, dass er z.B. die Jacke, in der sich die Waffe befindet, in ein Spind einschließt, überschreitet das noch nicht die Grenze zur Gefährdung des potentiellen Opfers.

Google einfach mal unter: Abgrenzung straflose Vorbereitungshandlung und Versuch. Da wirst du umfangreich fündig. Und unter den vielen Ergebnissen, schaust du dir dann die Seite einer Universität oder eines Rechtsanwalts an. Das bietet die Gewähr für Seriosität.

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Ich muss das hier sagen:

Was man hier im Forum liest, ist unverbindlich und hat keinesfalls den Charakter einer Rechtsberatung, das darf man dem Gesetz nach nämlich nicht.

pfers,
Das habe ich mir fast gedacht -und aus Sicht des Opfers befürchtet. Das wird ihm ganz schön peinlich sein, vor Allem vor dem Dritten, der sie zur Polizei und ins Krankenhaus gebracht hat. Hmm- ich denke, man wird mit Einverständnis des Opfers dessen Vater informieren - auch, damit dieser sie abholt und nach Hause fährt. Den kann das Krankenhaus sicher darum bitten, eine Jeans und Unterwäsche mitzubringen. Ein glücklicher Umstand: Das Opfer wohnt noch daheim.

Ein Messer oder eine andere Waffe spielt dabei keine Rolle.

@mathies:
Mein Opfer ist 22 Jahre jung, weiblich. Es wird sich hilflos und ausgeliefert fühlen, sich schämen und je nachdem, wie es erzogen wurde, sich sogar schuldig fühlen. In diesem Fall ist sie von ihrem Vater oft genug gewarnt worden - und so fühlt sie sich zu alle dem auch noch, wie ein ungehorsames Kleinkind, das entsprechende Konsequenzen erwartet.
Wie sie sich zum Beispiel beim Erstatten der Anzeige fühlt, hängt auch von der Reaktion des aufnehmenden Beamten oder Beamtin ab.

Ich habe mal Anzeige gegen Unbekannt erstatten müssen, weil mich ein mir Fremder von hinten mit beiden Armen umfasst hat. Das war nachmittags auf mir bekanntem Weg und nicht weit vom Elternhaus entfernt, so dass ich dachte, es handele sich um einen Scherz meines Bruders oder seiner Freunde. Als ich meinen Irrtum erkannt habe, habe ich nach dem Kerl getreten - er hat dann losgelassen und ist abgehauen.
Ich habe das zur Anzeige gebracht und der aufnehmende Beamte, hat erst einmal versucht, mich abzuwimmeln, als ob ich mir das nur ausgedacht oder aber falsch interpretiert hätte. Bei so einer Reaktion fühlt man sich nicht ernst genommen und wird plötzlich unsicher - glaubt womöglich, man bilde sich das nur ein.

Ich war danach schon leicht traumatisiert und konnte sehr lange nicht ohne Angst diesen Weg zur Straßenbahnhaltestelle gehen oder ohne weiche Knie zwischen den Gärten hindurch in den Eingang meines Elternhauses. Da habe ich mich immer wieder verfolgt gefühlt . Ich denke mal, das wird meinem Opfer ebenso gehen - und wahrscheinlich bekommt sie Angstzustände, wenn ihr ein Fremder von hinten ihr zu nahe kommt - und auch dunkle Parkplätze konnten sie triggern.

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