Hi,
weiß einer, ob man die Pflichtabgaben an die DNB und die LB in Rechnung stellen darf? Es wäre doch frech, wenn man gezwungen ist, zweimal zu zahlen plus Versand und es nicht zurückbekommt.
Hi,
weiß einer, ob man die Pflichtabgaben an die DNB und die LB in Rechnung stellen darf? Es wäre doch frech, wenn man gezwungen ist, zweimal zu zahlen plus Versand und es nicht zurückbekommt.
Nein. Die Aussage auf der Webseite der DNB ist da ziemlich eindeutig:
Ich bin wieder erstaunt, was man alles nicht wissen kann. Darauf wäre ich echt nie gekommen. Mal wieder froh, dass es dieses Forum und euch gibt.
Was ist denn die LB?
DNB habe ich elektronisch erledigt. Geht dann, wenn es das Buch auch als eBook gibt und die (erwartete) Printauflage <25 bleibt. Ist bei mir der Fall (leider / zum Glück).
Landesbibliothek.
Danke
Ich geh dann mal recherchieren, was die seit 6 Jahren haben wollen könnten vielleicht
Noch nie eine Abmahnung deshalb bekommen? Oder hast du noch nicht veröffentlicht
Noch nichts veröffentlicht. Aber auf die Idee, dass man das der DNB schicken muss, wäre ich nie gekommen.
Wenn du über einen Dienstleister veröffentlichst, musst du dich nicht darum kümmern. Die erledigen das.
Werde erstmal schreiben, dann sehn wir weiter
Vielen Dank für einen Abend voll Google-Arbeit
Jedenfalls kann ich aus Erfahrung berichten: Ganz so schnell sind die mit dem Abmahnen nicht.
Ich habe jedenfalls gerade was neues gelernt, bestelle nun wohl mal Exemplare zum Versenden, und hoffe, die verspätete Abgabe zieht nicht auch noch Konsequenzen nach sich.
Sowas muss man ja auch erstmal gesagt bekommen. Noch was, was man wissen sollte?
Anscheinend auch, dass man alles aus eigener Tasche mal wieder bezahlt und es nicht in Rechnung stellen darf …
„Alles“ ja nun nicht. Die Allgemeinheit der Steuerzahler bezahlt für die Lagerräume, die Archivierung und die gesamte Organisationsarbeit, die hinter unserer Nationalbibliothek steckt.
Tatsächlich.
§12 Abs. 4 PaGebu (Papyrusforum Gesetzbuch)
Alle Bücher, die Du in Deiner Zeit im Forum veröffentlichst,
müssen auch den hier anwesenden Autoren zugesandt werden.
Vor allem den Netten. zwinkerzwinker
Alles klar
Das wäre mir glatt durchgegangen. So viel zu lernen!
Ausnahme von Abs. 5 in Absatz 6:
Thriller mit Sherlock-Holmes-Ähnlichkeit müssen dennoch allen zugesandt werden, da hier erwartet werden darf, dass der Autor pfiffig genug ist, die Adressen auch selbst herauszubekommen.