Nur Pseudonym als Autor bei ebooks erlaubt?

Hallo,

bei meiner Recherche von Autorensoftware im Internet bin ich auf einen Punkt gestossen, über den ich mir vorher keine Gedanken gemacht hatte:

Wenn ich bspw. selber ein ebook schreibe und das auch direkt als Mobi bei Amazon hochlade und als Autorenname in bspw. Papyrus nur ein Pseudonym reinschreibe, muss ich dann trotzdem irgendwo meinen echten Namen öffentlich sichtbar bei Amazon oder sonstwo hinterlassen?

Gibt es da so etwas wie gesetzliche Pflichten wie eine Art Impressum oder Ähnliches?

Denn was macht ein Pseudonym für einen Sinn, wenn der Leser mit einem Klick den echten Namen sehen kann? Oder Google den echten Namen indiziert?

Bei unterschiedlichen Genres des gleichen Autors ja nicht unbedingt wünschenswert, um eine"Marke" aufzubauen…

Siehe Amazon hier:

https://kdp.amazon.com/de_DE/help/topic/G201097560

aber:

Ist beides ein „können“ im Sinne von erlaubt, oder speziell im zweiten Zitat im Sinne von „müssen“?

Oder gibt es noch weitere gesetzliche Vorschriften?

Guten Morgen,
in das Impressum muss eine “ladungsfähige” Adresse unter der man “regelmäßig anzutreffen” ist. Postfächer sind nicht zulässig. Es gibt Pseudonym-Dienste, die ladungsfähige Adressen zur Verfügung stellen. Geregelt ist das in den Pressegesetzen der Länder, die aber nicht einheitlich sind!

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Das mit den Diensten haben wir rechtlich prüfen lassen, weil wir das eine Weile selbst angeboten hatten - es gibt leider keine Rechtssicherheit über einen Dienst.
Es funktioniert, weil bisher noch niemand geklagt hat, aber gleich mehrere Medienanwälte, die wir konsultiert haben, konnten uns nicht verbindlich einen korrekten Vertrag aufsetzen.
Daher haben wir unseren Dienst erst einmal auf Eis gelegt und führen ihn nicht weiter. Leider, weil wir die Idee an sich, Autoren mit wenig Aufwand schützen zu können, ganz attraktiv fanden.
Aber dass Ihr und wir rechtlich angreifbar seid/sind, ist ja dann auch nicht Sinn der Sache.

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Wo muss denn genau das Impressum hin? Direkt in das ebook? Oder auf einer Amazon Infoseite, die von Google nicht gecrawlt derden kann?

Das Impressum muss direkt ins Buch oder eBook.

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https://www.selfpublisherbibel.de/name-adresse-haarfarbe-isbn-was-gehoert-ins-impressum-eines-buches/amp/

@Ulli ich hoffe, der Link geht ok…

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Ja, bei Matthias Matting gehe ich davon aus, dass der weiß, was er tut, und Links keine “gefährliche” Komponente haben.

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Impressumspflicht heißt im Prinzip nur: Angabe einer ladungsfähigen Anschrift. Man muss irgendwie erreichbar sein, was prinzipiell auch c/o an einen Bevollmächtigten geht.

Das macht der Staat auch nicht anders. Wenn die Ausländer ohne feste Adresse am Haken haben, wird denen ein Zettel vorgelegt und schon ist die Justizsekretärin XY zustellbevollmächtigt. Da werden dann sogar Gerichtsverfahren geführt und Strafen verhängt, ohne dass der Betroffene was davon erfährt, denn - er hat ja Zustellvollmacht erteilt.

Warum gibt trotz relativ klarer Gesetzeslage keine „Rechtssicherheit?“ - Weil ein höchstrichterliches Urteil fehlt. Und warum fehlt das? - Na weil keiner wegen des c/o-Impressums verklagt wird.

Und warum wird keiner verklagt? - Na weil die gefürchteten „Abmahn-Anwälte“ kein Problem damit haben, den wenn die HP irgendwelche anderen Fehler aufweist, haben sie doch das, was sie brauchen: eine ladungsfähige Anschrift.

Man muss RECHTSSICHER erreichbar sein. Und da … will bisher kein Medienanwalt die Verantwortung übernehmen, uns einen Vertrag, für den sie auch einstehen, zu machen. Nach fünf Anwälten und fünfstelligen Kosten haben wir aufgegeben.