Das Thema Namensrechte, Verwendung von Namen usw. hatten wir ja schon des Öfteren. Das ich den echten Namen meines Nachbarn, ohne ihn zu fragen, nicht verwenden darf ist klar. Nichts gefunden (oder schlecht gesucht) habe ich zu
Darf man Namen von - sagen wir - allgemein bekannten und im Sprachgebrauch verwendeten Institutionen einfach so verwenden? Auch dann, wenn eine solche Institution nicht in unbedingt positivem Sinn verwendet wird? Als Beispiel fällt mir ein
Der Deutsche Bundestag
Die Baden-Württembergische Landesregierung
Die Royal Air Force
Die US-Army
Die CIA / NSA
[keine Rechtsberatung] Ich fände es extrem seltsam, wenn das ein Problem wäre. Da könnte man ja gleich Krimiautoren verbieten, „Polizei“ zu verwenden. Nur rufschädigend darf es natürlich nicht sein, aber das hat nichts mit dem Namensrecht zu tun.
[auch keine Rechtsberatung]
Irgendwie muss man seine Romanfiguren ja nennen, und ich nehme mal stark an, von jedem ausgedachten Familiennamen wird irgendwo im Land mindestens ein ‚echtes‘ Exemplar herumlaufen. Da hätte man was zu tun, allein in Deutschland die Telefonbücher zu durchforsten und alle, die in Frage kommen, anzuschreiben … nee, ich würde das völlig ignorieren.
Etwas anderes wäre es, wenn in deinem Roman eine korrupte und durch und durch kriminelle Bundeskanzlerin namens Angela Merkel vorkäme, meiner Laienmeinung nach wäre das ein absolutes no-go und würde ne Menge Ärger geben.
Ich kann mir, ohne hier Rechtsberatung anzubieten, einfach nicht vorstellen, dass man nicht mit Institutionen „spielen“ darf. Ob es hier hilft, einleitend zu betonen, dass die beschriebenen Vorgänge und Personen der Fantasie des Autors entstammen und kein Zusammenhang mit tatsächlichen Personen und Ereignissen besteht?
Atze Schröder musste ja auch klagen, heute weiß jeder, der das Internet nutzen kann, wie er wirklich heißt und aussieht. Einen Umstand, den er mit der Klage verhindern wollte.