In meinem nächsten Projekt geht es - unter anderem- um eine sehr bekannte britische Heavy-Metal-Gruppe (die in den 1960er-Jahren unter dem Namen EARTH gegründet wurde) und eines ehemaligen Mitglieds (auch sehr bekannt). Kann/darf ich den aktuellen Namen der Band und des Mitglieds verwenden, ohne eine Erlaubnis einzuholen?
Beide werden weder beleidigend noch verunglimpfend, nicht einmal (be)wertend, verwendet.
Alle Angaben dazu stammen aus öffentlich zugänglichen Veröffentlichungen.
Was meint ihr dazu?
Meine unfachmännische Meinung dazu: Wenn du es aus öffentlich zugänglichen Veröffentlichungen „entwendest“, ist es ohnehin schon öffentlich und solange du nichts Negatives daraus machst …
<</ keine Rechtsberatung:
Eigentlich kannst du sogar eine komplette unautorisierte Biographie schreiben. Erst wenn Verleumdung, Beleidigungen, Falschdarstellungen etc. auftauchen, würde es Probleme geben.
So lange du bei bekannten Fakten bleibst, die von der Band nicht bestritten wurden, müsstest du sicher sein.
Keine Rechtsberatung />>
Disclaimer: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich meine persönliche Meinung
Schwierig. Ich habe mal drei Quellen recherchiert:
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Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrecht – ein Drahtseilakt für Autoren
Hier besonders das Fazit: „Ich werde daher in Zweifelsfällen lieber vorsichtig agieren und stark fiktionalisieren.“ -
Aus dem Leben der Anderen – Wie sehr darf eine Romanfigur realen Personen gleichen?
Hier geht der Autor insbesondere auf die ESRA-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus 2007 ein. -
Kohl hat Anspruch auf Wahrheitsschutz
Das Interview ist zwar vor ESRA - 2001 - geführt worden, zeigt aber die Grenzen auf, vor denen selbst Biografen von Persönlichkeiten der Zeitgeschichte stehen.
Meine Meinung: Wie in Punkt 1 resümiert, würde ich hier fiktionalisieren.
Möchtest Du einfach nur bekannte Tatsachen, die öffentlich zugänglich sind, erwähnen - oder spielt die Band bzw. spielen Mitglieder der Band eine aktive Rolle? Das ist mir nicht klar.
Ich vermute aufgrund vieler in den Medien diskutierter Fälle, die ich in der Vergangenheit mitverfolgt habe, dass das juristisch komplex ist und man sich schnell auf Glatteis begibt.
Also ich habe in meinem aktuellen Roman stehen, dass sich zwei Leute „Der Tinder-Schwindler“ ansehen. Es kann ja nicht sein, dass ich deshalb bei Netflix nachfragen muss, ob ich diesen Satz schreiben darf.
Und meine Protagonistin weint viel. Sie benutzt daher Tempos. Na und? Kann mir wirklich jemand daraus einen Strick drehen? Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen. Dann dürfte man ja nur noch Fantasy schreiben und keinen einzigen Roman mehr mit Realtiätsbezug.
In Eschbachs Eine Billion Dollar kommen etliche Persönlichkeiten vor. Ich glaube schlichtweg nicht, dass der Verlag bei jeder einzelnen Persönlichkeit eine entsprechende Erlaubnis eingeholt hat.
Es ginge ausschließlich um bekannte Tatsachen, die alle schon irgendwo veröffentlich wurden (Pressemeldungen), die leicht zu finden sind, wenn man weiß, wie suchen.
Achtung: Keine Rechtsberatung, nur meine eigene Meinung
Ich würde es so ähnlich sehen, wie @Suse:
Man kann nicht jeden Fragen, ob man jetzt diese und jene Marke in seinem Buch erwähnen darf, oder ob man einen bestimmten gschichtlichen Ablauf nun in seinem Werk verwenden darf? Ist ja auch irgendwie Werbung, oder nicht? Ich habe mich schon anderen Werken gewidmet, nur weil sie in anderen Büchern erwähnt wurden.
Der Autor Ernest Cline hat das Buch Ready Player One geschrieben. Dieses Buch ist gespickt mit Filmzitaten aus Star Wars, Star Treck und Das Leben des Brian. Außerdem werden ganze Filmszenen aus Wargames und Peggy-Sue hat geheiratet erzählt. Ebenso werden viele Details aus diversen Videospielen erzählt, was wirkliches Fachwissen ist.
Ich glaube kaum, dass der Autor alle Quellen angefragt hat, ob er dieses und jenes verwenden darf. (Natürlich weiß ich es nicht). Außerdem merkt man, dass der Autor ein richtiger Fan von den diversen erwähnten Werken sein muss und das kann den Urhebern doch nicht zum Schaden sein, oder doch?
Mein Projekt ist ähnlich wie das von @nolimit, dabei geht es um einen Schüler, der ein Referat über David Bowie halten soll. Natürlich hat er nichts dafür getan, aber ihm erscheint dann der Geist von Bowie und sie erleben zusammen die Höhen und Tiefen dessen. (ist also auch ein wenig Fantasy dabei)
Ich habe mich auch schon gefragt, ob ich das überhaupt darf, oder ob ich mich da erst rechtlich informieren und absichern muss. Natürlich werde ich die Geschichte David Bowies nicht ändern, oder sonstwie verunglimpfen. Ich will nur das schreiben, wie es in den Quellen und Biographien angegeben ist, aber ich weiß nicht, ob ich David Bowie als Geist auferstehen lassen darf. Ich habe mir gedacht, ich fange erstmal an und kümmere mich um das Rechtliche später. Keine Ahnung, ob das so richtig ist. Vielleicht ist es auch von vornherein zum Scheitern verurteilt, ich habe aber keine Ahnung. Natürlich möchte ich David Bowie nicht verunglimpfen, oder ihn irgendwie negativ darstellen.
Es gibt schließlich auch andere Bücher, in denen schon Albert Einstein, oder Stephen Hawking als Reinkarnation zu Wort kamen. Ich glaube, so schlimm kann es nicht sein, aber ich weiß es eben nicht.
Nochmal: Dies war keine Rechtsberatung.
Gruß
Helmut
Hier ging es aber um die Ex-Geliebte des Autors, also um intime Details einer Privatperson.
Die Abwägung Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrechte bei Personen des öffentlichen Lebens ist eine andere Hausnummer.
Ob Frau Merkel wohl zugestimmt hat, mit einem leicht trotteligem Achim durch die Uckermark zu wandern und einen Mordfall zu klären? An Herrn Sauers Stelle hätte ich das nicht. Aber es ist vermutlich nicht notwendig, denn es ist sehr offensichtlich, dass es Fiktion ist.
So lange die Fakten nach bestem Wissen stimmen und niemand beleidigt wird, müsste das wirklich möglich sein.
keine Rechtsberatung!
Das dürfte unproblematisch sein. Solange Du nichts uminterpretierst, nichts dazu erfindest o.ä. - du „zitierst“ hier ja nur öffentlich Bekanntes.
Genau mit diesem Thema beschäftige ich mich auch aktuell. Allerdings nicht bezgl. einer Rockband, sondern eines Schauspielers. Ich würde ihn gern quasi in einem „Cameo-Auftritt“ in meiner Geschichte erwähnen. Aber da ich schon im Vorfeld dachte, dass dies rechtlich problematisch werden könnte, habe ich mir zwei deutsche Schauspieler genommen und ihre Namen zusammengeschüttelt, dass ein neuer Name entstanden ist. Natürlich kann man beide Schauspieler darin noch erkennen (sonst ist es ja nicht mehr lustig - ist eine humorvolle Geschichte), aber es ist weder der eine noch der andere Name.
Als Beispiel mach ich das mal hier mit zwei englischsprachigen Promis: Johnvid Depham
Da sieht man auch, welche Promis ich meine, ohne sie wirklich zu erwähnen.
Wäre das eine Möglichkeit, rechtlich auf der sicheren Seite zu sein? Denn es ist ja ein fiktionaler Name. Er erinnert nur vielleicht an reale Personen.
Hier im Internet gibt es einige Möglichkeiten, sich derartige Informationen zu beschaffen. Bei 123recht.de kannst Du eine entsprechende Frage stellen. Der Ton dort ist ähnlich hilfreich wie in diesem Forum. Man wird also nicht beleidigt. Zusätzlich wird dort angeboten, Dir ab 30 € bei einem zugelassenen Rechtsanwalt Auskunft zu holen. Das hatte ich genutzt. Ich hatte dort mal nachgefragt, ob ich Bildschirmfotos der Bedienoberfläche eines Programms in einem Buch verwenden darf (frag-einen-anwalt.de). Die Antwort war schnell und zufriedenstellend.
Disclaimer: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich meine persönliche Meinung
In Punkt 3 meiner Aufzählung erwähnte ich Helmut Kohl. Ich zitiere aus dem verlinkten Beitrag:
„Geschützt ist dagegen seine Intimsphäre, auch deshalb, weil es ja durchaus sein kann, dass in diesem Zusammenhang die Rechte anderer Personen verletzt würden.“
Biografien und Satiren über noch lebende oder verstorbene öffentliche Personen - kein Problem. Intime Details aus dem Leben Kohls oder unautorisierte Gesprächsmitschnitte, wie die von Heribert Schwan, no go!
Bei den Merkel-Krimis handelt es sich um Satire - die darf das. Man denke nur an: Spitting Image: The Krauts’ Edition, das war sicher grenzwertige Satire - aber die darf das, Satire halt. Es gibt - anders als in Russland oder der Türkei - in Deutschland keinen Paragrafen zur Majestätsbeleidigung - der wurde am Donnerstag, 1. Juni 2017 gestrichen. Glück für Jan Böhmermann.
Hier noch ein Link zu dem FAZ-Interview: Ein Krimi über Merkel : „Es gibt jetzt schon eine Nostalgie nach ihr“.
Ich habe inzwischen auch bei 123recht nachgefragt, dort habe ich folgende Antowrt bekommen (die Namen sind beispielhaft)
Anstatt Freddy Mercury und „Queen“ nimmt man Peter Ivory von der Band Knights
Anstatt Roger Daltrey von „The Who“ eben Peter Maltrey von „The What“
Ich denke, damit kann ich leben
Er hat doch klar gesagt, dass er keine unbekannten Details aus dem Privatleben erfinden oder preisgeben möchte. Es ging ihm doch um bekannte Fakten.
Außerdem gilt die Kunstfreiheit nicht nur für Satire, auch für erkennbare Fiktion.
Joachim Sauer ist übrigens rechtlich ein Grenzfall, er wird in den Krimis nicht vorteilhaft dargestellt und ist selbst gar nicht die Person des öffentlichen Lebens, eher mitgefangen und mitgehangen. Aber auch das ist erlaubt, denn es ist klare Fiktion. Anders als im Esra-Fall. Da hat sich Autobiographie und Fiktion so verstrickt, dass nicht mehr klar war, was erfunden ist. Das geht nicht!
Wenn es hier um Schmäh, Beleidigungen, Verleumdung etc. ginge, müsste man all das diskutieren. Eine Band mit Namen zu erwähnen und bekannte Details zu wiederholen ist völliger Standard in der Literatur.
PS: ich habe kein FAZ Abo…
//keine Rechtsberatung
Stimmt, ich will nichts erfinden, niemanden schmähen oder beleidigen, ich will nur die Band und den Lead-Sänger derselben namentlich nennen. Und ein fiktives Ereignis, das nie stattgefunden hat, aber keinesfalls beleidigend oder anderweritig ehrverletzend ist.
Kunstfreiheit hat rechtliche Grenzen - darum der Thread.
Ein FAZ-Abo braucht’s für den Link nicht, der Beitrag ist nicht hinter einer Bezahlschranke.
Bevor der Thread sich erschöpft, habe ich hier noch etwas Schönes gefunden:
Literatur und Recht: Materialität
Der wissenschaftliche Springer-Verlag hat diesen aktuellen (2023) Band zur freien Verfügung gestellt, als pdf bzw. epub downloadbar.
Der Teil, der für diesen Thread interessant ist, spielt auf den Seiten 205-209.
Hier wird klar, dass es beim Persönlichkeitsrecht in der Fiktion nicht um einen trivialen Tatbestand geht.
Ich werde mich nicht bei der FAZ registrieren.
Die Seiten habe ich gerade gelesen, muss aber gestehen, dass ich kaum verstehe, was dort geschrieben ist
Nun ja. Ist etwas verkopft. Wie ein Rechtsanwaltsfreund es einmal ausdrückte: „es gibt entscheidende Unterschiede zwischen dem gefühlten Recht und dem gesprochenen Recht.“
Der Beitrag in dem Springer-Buch stellt das Dilemma dar, vor welchem Juristen stehen, wenn sie Persönlichkeitsrechtsklagen in der Literatur/dem Film gegenüberstehen. Wenn eine Erwähnung eines Namens in einem Buch vermeintlich vom Recht auf Fiktionalität gedeckt ist, vermeidet dieses gefühlte Recht nicht, dass es dennoch zu einem Rechtsstreit kommt. Meine Interpretation. Der Fall Esra hat diese Problematik deutlich gemacht.
Noch etwas zu den Verlinkungen: keiner meiner Links ist zum Zeitpunkt der Verlinkung hinter einer Bezahlschranke und es muss nirgends registriert werden um diese Beiträge frei zu lesen.