wenn man plant, ein Werk zu veröffentlichen und damit Geld zu verdienen gilt man ja als Freiberufler und muss dies beim Finanzamt anzeigen. Sollte man das bereits vor der Einreichung eines Manuskripts bei einem Verlag tun? Vielleicht sogar schon, wenn man beginnt zu schreiben? Kann man dann Ausgaben für „Handwerksbücher“ oder sogar einen Schreibkurs oder ein Arbeitszimmer steuerlich absetzen?
Liebe Grüße und herzlichen Dank für eure Antworten
Juli
Bevor du kein Geld verdienst, ist es Hobby bzw. Liebhaberei d.h leg erstmal los. Außer du willst dich als Kleingewerbe anmelden. Aber das könnte mehr kosten, als du mit Steuererklärungen wieder reinbekommst
Es gibt einen Freibetrag, den man verdienen kann - ich weiß gerade nicht, ob das 410 Euro/Jahr waren.
Wenn ein Verlag sich an dich wendet, gibt es meist Verträge und Überarbeitungen des Textes. Prozesse die Monate dauern. Dinge die Zeit kosten → ab diesen Moment kannst du darüber nachdenken, wie du das den Finanzamt erklärst.
Wenn du Selfpuplisher sein möchtes, kümmere dich auch so etwas wie „Welches Impressum nehme ich in meine Bücher?“
damit Geld verdienen: Ich denke, ein wichtiger Unterschied liegt hier zwischen „Einnahmen erzielen“ und „Gewinn erzielen“. Die Chance, von einem Verlag bezahlt zu werden, ist in etwa so hoch wie die Chance auf Sechser im Lotto. Ohne Verlag bleibt dann das Selfpublishing. Wenn du durch Selfpublishing im Monat 4 Euro verdienst, die anteilige Warmmiete für dein Arbeitszimmer aber 100 Euro im Monat beträgt, hast du zwar Einnahmen erzielt, kommst aber nicht in den Gewinnbereich. Das würde das Finanzamt dann voraussichtlich als Liebhaberei betrachten und die Verluste nicht steuerlich anerkennen.
Freiberufler: Ja, in der Regel ist die Autorentätigkeit freiberuflich und nicht gewerblich.
muss dies beim Finanzamt anzeigen: Die Faustregel ist, dass man Gewinne in seiner Steuererklärung angeben und versteuern muss, dass das Finanzamt von Verlusten aber nicht unbedingt was wissen will.