Ich bin immer noch bei übler Nachrede bzw. einer Geschichte dazu.
Der Protagonist hat einen Kaufvertrag für ein Kfz abgeschlossen. Nun bekommt der Autohändler die üble Nachrede mit, nach der der Protagonist sein Geld beispielsweise mit gesetzeswidrigen Handlungen verdient.
Meine Frage:
Könnte die Hausbank des Autohändlers rein theoretisch seine Kreditauszahlung aus diesem Grund widerrufen, sodass der Protagonist das bereit erhaltene Auto zurückgeben muss?
In dubio pro reo. Wenn es sich bewahrheiten sollte, wird der Protagonist angeklagt und verurteilt werden. Ein bekannter Bayern-Manager saß wegen Steuerhinterziehung im Gefängnis - warum sollte er kein Auto auf Kredit kaufen können? Was unterscheidet einen kleinen Steuerhinterzieher von einem großen in Bezug auf das Verbrechen? Würden Banken so vorgehen wollen, wäre die Autoindustrie am Rande der Pleite. Die Bank ist nicht der verlängerte Arm des Gesetzes.
Wenn die Kreditgefährdung tatsächlich vorhanden ist, dann sind wir bei Verleumdung, nicht mehr bei übler Nachrede.
Die Hausbank könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass die Tilgung gefährdet ist - es ist nicht absehbar, ob der Käufer lange genug in Freiheit ist, um seine Verpflichtungen (Kreditrückzahlung) zu erfüllen und den Kreditvertrag kündigen.
Versuchen kann sie es auf jeden Fall, eine endgültige Entscheidung müsste dann sowieso ein Gericht fällen. Ob die Kündigung, bzw. Widerruf des Kredits möglich war (Privatrecht), ob es Verleumdung war (Strafrecht), usw.
Vielleicht möchte sie aber auch die Konditionen nachträglich ändern, zu Ungunsten des Käufers - muss ja nicht gleich die große Keule kommen
Meine Meinung, keine Rechtsberatung
@neugierig , @Greifenklau ,
vielen Dank!
Ich denke, es hilft mir bei meinem Projekt schon, so etwas im Raum schweben zu haben. Es reicht manchmal für Entscheidungen schon aus, wenn eine Figur es glaubt, ohne real zu sein. Ohnehin ist der Protagonist schon psychisch angeschlagen …
Bevor es zur Auszahlung eines Darlehens kommt, wird die Kreditwürdigkeit des Antragstellers geprüft.
Eine Hausbank wird einen Darlehensvertrag nicht aufgrund einer Verdächtigung auflösen können.
Nach dem Verdacht bedarf es der Anzeige und der Strafverfolgung.
Ist der Verdacht begründet, wird die Bank den Vertrag auflösen.
Also ich verstehe die Motivationslage nicht. Der Händler hat ein Auto verkauft, das ist sein Geschäft. An einer Rückabwicklung dürfte ihm nicht gelegen sein, also weshalb sollte er den Moralapostel geben?
Was der Autohändler mitbekommt, weil er lokal ggf. “näher dran ist”, kann vernachlässigt werden.
Er hat das Fahrzeug verkauft - und von der Bank sein Geld bekommen. Warum sollte er sich das Leben schwer machen, selbst wenn er etwas “hören” sollte?
Die Bank, gerade bei KFZ-Krediten, ist entweder eine im Hintergrund, nicht lokal, die lokale Gerüchte nicht mitbekommt, oder sie ist die “Hausbank” und wenn er sich nicht gerade jetzt anfängt, “kriminell zu verhalten”, und seine Konto-Eingänge und Ausgänge sich weiterhin im Rahmen des Bisherigen bewegen, sieht da auch kein automatisches Tool oder ein Revisor Handlungsbedarf…
Anders wäre es bei einem Privatkredit, oder dem, sehr unwarscheinlichen, Fall, dass der lokale KFZ-Händler ihm Ratenzahlung direkt gewährt hätte.
Kommt natürlich auch auf die Zahlungsweise an - Kreditkartenabbuchungen können noch eine Weile zurückgerufen werden. Dadurch greift der Eigentumsvorbehalt des Kaufvertrages, so dass der Händler hier schon Schiss bekommen könnte.
Ob er jetzt berechtigt wäre, den Kaufvertrag rückabzuwickeln, weiß ich nicht genau - hängt natürlich vom Vertrag ab und davon, ob und wie Käufer und Verkäufer den Status von Normalos oder Kaufleuten haben.
Also ich habe es so verstanden, dass der Kredit schon ausgezahlt ist („das bereits erhaltene Auto“). Wenn jetzt irgendwelche Kreditkartenzahlungen platzen, betrifft das also nicht den Kaufprels des Autos. Der Händler wird sich also nicht darum kümmern, ob und wie und wovon sein Kunde den Kredit tilgt.
Ist ja kein Faktum und kann entsprechend umgeschrieben werden.
Hallo,
ich sehe erst jetzt den Thread. Da ich vor Urzeiten einmal in einer Bank gearbeitet habe:
Wenn das Darlehen ausbezahlt ist und die Sicherheit hinterlegt wurde (falls Bestandteil des Vertrages), interessiert es eine Bank nicht die Bohne, woher das Geld stammt. Hauptsache die Tilgung und der Zins werden rechtzeitig verbucht.
In Bezug auf die Tilgung eines Darlehens - wenn die Rate über eine Überweisung / Lastschrift eingeht, also unbar - ist die Bank auch nicht verpflichtet, die Redlichkeit der Geldmittelherkunft zu überprüfen. (Also keine Prüfung in Bezug auf Geldwäschegesetz)
Die Prüfung bzgl. Geldwäschegesetz findet nur bei Bargeld-Eingang ab bestimmter Höhe (seit 2018: 10.000 € - siehe Artikel Haufe ) statt.
Ein Autokauf ist ja für eine Bank in den meisten Fällen sehr unauffällig (weil geringwertig) - daher ist eine Kreditkündigung eher unwahrscheinlich. Es gehört zum beliebten Massengeschäft - gute Zinsen und geringes Ausfallrisiko. (Wer sein Auto liebt, der zahlt …)
Wenn Du „üble Nachrede“ / Verleumdung oder sonst was in der Art reinbringen willst, geht das nur über einen Zwist mit einem Bankangestellten. Nur wenn eine hohe persönliche Motivation vorhanden ist, wäre eine mögliche Kreditkündigung aus irgenteinem Grund nachvollziehbar.
Aber bitte bedenke, das Banker genau wie Versicherungsagenten unter „Verkaufsdruck“ stehen und jeder Kredit, der nicht mehr in der Liste des Bestands vorhanden ist, durch Neugeschäft ausgeglichen werden muss, wenn man seine Verkaufsziele einhalten möchte bzw. muss. Die Motivation muss also diesen Malus (weniger Umsatz) deutlich ausgleichen.
Ich hoffe, meine späte Antwort hilft Dir weiter.
Viele Grüße
Marie
Hallo @Marie ,
vielen Dank für die sachkundige Information. Ich habe das Problem in meiner Geschichte vom August anders gelöst. Nichts desto Trotz habe ich Deine Information zu meinen Recherchen hinzu gelegt, um irgendwann einmal darauf zugreifen zu.
Herzliche Grüße
Berti